Du scheinst dich ja mit der Thematik der nachrträglichen Rückabwicklung bei eBay recht gut auszukennen
Ich glaub kaum, dass der "Käufer" gesagt hat "ach, der arme Simon, der wollt viel mehr geld für sein Auto, also besteh ich mal nicht auf dem Vertrag das Auto für 8XXX€ zu schiessen, bin ja kein Unmensch"
Also hast du ihn doch selbst ersteigert. Damit verstößt du eindeutig gegen die eBay-Richtlinien. Mindestpreis wäre hier der korrekte Weg gewesen. Deine ganzen eBay-Namen gehören verbrannt und du auf lebenszeit aus ebay verbannt.
Aber diese Geschäftsgebaren ist man ja von dir nicht anders gewohnt. Tausende von Euros in einem Auto versenkt, aber dann zu geizig 10€ für den Mindestpreis auszugeben.
Nicht auszudenken, wo du evtl. noch geizig bei deinem Auto warst ?
Naja, aber was misch ich mich hier ein. Ich rate nur jedem niemals irgendein Geschäft mit Simon zu machen. Brachte in der Vergangenheit nur ärger, und heute auch noch.