Was wenn ich mit Sportluftfilter (§19.3) erwischt werde?????

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Roadkillah

Re: Was wenn ich mit Sportluftfilter (§19.3) erwischt werde?????

Beitrag von Roadkillah »

Also,

mich hat es schon erwischt. Hab jetzt auch keine Zeit, mir das alles durchzulesen.

Normalerweise ist das eine Führer / Halter Strafe --> Also, sollte das Auto deinem Kumpel gehören, und du wirst damit erwischt --> 3 Pkt 68,12 EUR Strafe für ihn und dasselbe nochmal für dich.

Wäre genauso, wenn das Auto zB auf deinen Dad oder deine Mom zugelassen ist. Hier kannst du jedoch sagen, dass das nur versicherungstechnisch so ist, aber das Auto dir gehört und du es unterhälst. So bekommst dann nur du die 68,12 EUR und 3 Pkt. Wenn du in der Probezeit bist, heißt es Nachschulung und 2 Jahre länger Probezeit.

Hab hier den Wisch vor mir, falls es mir jemand net glaubt.

Mängelkarte bekommst du bei nem nicht eingetragenem Luffi fast nie (es sei denn du kannst ihm versichern, dass es ein K&N ist und du ihn am nächsten Tag gleich eintragen lassen wolltest und du (wenn er darauf besteht) sofort an Ort und Stelle den Luffi ausbauen würdest) Anders wirst du net wegkommen.

Hoffe, ich konnte helfen.

Grüße...
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FTBerlin
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Re: Was wenn ich mit Sportluftfilter (§19.3) erwischt werde?????

Beitrag von FTBerlin »

Roadkillah hat geschrieben: Mängelkarte bekommst du bei nem nicht eingetragenem Luffi fast nie (es sei denn du kannst ihm versichern, dass es ein K&N ist und du ihn am nächsten Tag gleich eintragen lassen wolltest und du (wenn er darauf besteht) sofort an Ort und Stelle den Luffi ausbauen würdest) Anders wirst du net wegkommen.
du bekommst in jedem falle entweder ne mängelkarte , wenn es schlimm is sogar ne stillegung!
immerhin wird bei einem offenen luftfilder davon ausgegangen dass es sich evtl um eine änderung des abgaswerte handelt...
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Roadkillah

Re: Was wenn ich mit Sportluftfilter (§19.3) erwischt werde?????

Beitrag von Roadkillah »

Ach ja?!?!

Komisch, dass es mir und meinem Freundeskreis noch NIE passiert ist - Mängelkarte bei Sportluffi!!!

Stilllegung ist nur erlaubt, wenn konkreter Gefährdung für den Straßenverkehr vorliegt. Dürfen bei AUspuff etc gar nicht stillegen, nur bei Licht, Bremsen, Fahrwerk etc.

Hab nen Kollegen bei der Polizei. Da gibt es so ein inoffizielles Handbuch für Handhabung bzw Anwendung in solchen Fällen.

EDIT: Wenn der Verdacht aber besteht, dass der Kat draußen ist, dann gibt´s zB trotzdem ne Stillegung...
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Re: Was wenn ich mit Sportluftfilter (§19.3) erwischt werde?????

Beitrag von FTBerlin »

also,
das fz kann nicht nur bei einer gefährdung still gelegt werden...... wie du nur der meinung bist...
ein kfz kann stillgelegt werden wenn es eine änderung der rad/reifenkombination, fahrwerk, fz-art, motoränderung sowie veränderung der abgasverhaltens.
die gefährdung ist lediglich ein auffang tatbestand, bei dem es lediglich eine definiitionssache ist.

..........ich habe den kram immerhin nicht umsonst gelernt...... :wink:
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