Kein TÜV wg. unzulässiger Scheinwerferhöhe

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FTBerlin
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Re: Kein TÜV wg. unzulässiger Scheinwerferhöhe

Beitrag von FTBerlin »

Rastamann hat geschrieben:
FTBerlin hat geschrieben:
Rastamann hat geschrieben:

Egal ob es nun eingetragen ist oder nicht, ist die Reflektorkante unter 50 cm ist es so oder so ilegal !!! :evil:
Da die gesamten Tieferlegungen auf den Corsa abgestimmt worden sind und der halt viel höher liegt, ist der Tigra legal nicht großartig tiefer zu legen. Bei 16 Zoll Felgen ist eine 60er das Maximum bei 15 " oder gar 14" ist meist schon bei 40mm Schluß.

die reflektorunterkante is relativ wurscht. wichtig is die lichtaustritskante..... danach wird gemessen und dann auch gegangen!
Dann mache Dich mal beim TÜV schlau, dort heißt es Reflektorunterkante :?
also ich will hier jetz ma nich klugscheißern, also versteh mich bitte nich falsch.... aber ich geh immer nach der lichtaustritskante am scheinwerfer... so mit blatt davorhalten....
mein tüver, bei dem ich mich noch erkundigt hatte macht des auch so.
und ich lege normalerweise solche autos auch still :wink:
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-Frank-

Re: Kein TÜV wg. unzulässiger Scheinwerferhöhe

Beitrag von -Frank- »

Tja, das wird leider immer noch sehr oft so gemacht wie du es beschreibst... einfach weil es garnicht so einfach ist die genaue Höhe der Spiegelkante zu messen.

Und das besagt §50 aber: ....unterster Punkt der Spiegelkante... also untere Kante des reflektierenden Projektorspiegels. Im Prinzip ist die Lichtaustrittslinie also der falsche Messpunkt - da er aber nur unerheblich abweicht und ja auch eine gewisse Toleranz gegeben ist, sollte das für eine objektive Messung vor Ort aber ausreichen.

"Toleranz" bitte nicht falsch verstehen: Unter 500mm ist leider schon ein erheblicher Mangel... bin mir aber sicher, dass noch nie ein Prüfer oder Polizist bei einer getätigten Messung an der Lichtaustrittslinie von 495mm die HU verweigert bzw. Mängelkarte ausgestellt hat.
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Bnez

Re: Kein TÜV wg. unzulässiger Scheinwerferhöhe

Beitrag von Bnez »

Also können wir bei dieser, schon 1000000000000000000000000000000 mal wiederholten Diskussion nach 4 Seiten nur feststellen:
PRÜFER SUCHEN, DER AN DIE 50cm NICHT DENKT, BZW. SIE NICHT KENNT UND RUHE IST. UND BEI ERWISCHEN DAT DING EBEN WIEDER HÖHER DREHEN !
Soooo einfach is das :roll:
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Capuchino

Re: Kein TÜV wg. unzulässiger Scheinwerferhöhe

Beitrag von Capuchino »

klemmt deine caps taste? :roll:
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Bnez

Re: Kein TÜV wg. unzulässiger Scheinwerferhöhe

Beitrag von Bnez »

Capuchino hat geschrieben:klemmt deine caps taste? :roll:

JAP.VERDAMMTE COLA IN DER TASTATUR
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an9el

Re: Kein TÜV wg. unzulässiger Scheinwerferhöhe

Beitrag von an9el »

hast du kein kühlschrank für sowas?

:lol: *duck und wech*
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Anonymous

Re: Kein TÜV wg. unzulässiger Scheinwerferhöhe

Beitrag von Anonymous »

Hallo,
ich habe mir grade mal die 4 Seiten bezüglich der Lichtaustrittskante
durchgelesen. Und mußte feststellen, das ich nicht der einzige bin mit solchen Problemen.

Ich habe meine tigra dieses Jahr neu aufgebaut d.h. 9 x 14 + FK Gewinde
ich habe das Fk Gewindefahrwerk etwa in der Mittelstellung vom Gewinde
80 mm bis Unterkante Gewinde und alles im TÜV geprüften Bereich. Laut tüv geprüfter Bereich geht es bis 60 mm Gewindeunterkante. Nur habe ich jetzt mal nachgemessen ich komme da nur auf 41 CM Lichtunterkante ?

Nur wenn ich das Fahrwerk so weit hochschraube das ich auf die 50 CM komme, komme ich vom Fahrwerksgutachten wieder in den NICHT TÜV GEPRÜFTEN BEREICH.

D.H. sozusagen ich kann mir mein Fahrwerk und meine Felgen um den Hals hängen ??

:evil: :evil: :evil:

Ich Hasse solche Leute die mit irgendwelchen Gesetzen nur Geldschneiderei an den Tag legen.
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Fasemann
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Re: Kein TÜV wg. unzulässiger Scheinwerferhöhe

Beitrag von Fasemann »

ja weil 14" auf dem tigi 185/60 sind ..und du bestimmt 195/50 hast >>kauf 17" mit 205/40 und es passt ...mit der Höhe
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-Frank-

Re: Kein TÜV wg. unzulässiger Scheinwerferhöhe

Beitrag von -Frank- »

@ Maveric:

Fairerweise muss man aber sagen, dass die eigentliche Geldabschneiderei und Betrügerei bei den Fahrwerkshersteller stattfindet, da diese so gut wie keinen Hinweis auf die möglichen Probleme mit den 500 mm erteilen. Die wissen nämlich, dass sie dann auf den meisten ihrer ultratiefen Fahrwerke (und nicht nur beim Tigra) sitzen bleiben würden... also lieber verschweigen und Profit scheffeln. Die Mindesthöhe ist nämlich auch keine neue oder unbekannte Regelung - imho gibt es denn §50 in seiner heutigen Form schon seit Mitte der 90er Jahre.

@Bnez:
Höherdrehen wär ja eine gute Idee... aber was machen all diejenigen, die nicht verstellbare Fahrwerke gekauft haben und in Konflikt mit §50 geraten? Die können dann alles wegwerfen!?!
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Kühlschrank

Re: Kein TÜV wg. unzulässiger Scheinwerferhöhe

Beitrag von Kühlschrank »

wer hat mich nicht ??? *ok war sau blöd der witz*

also mein tüv´er (60/60) hat mir 3 mängel gegeben das war scheinwerfer einstellen lassen kat etwas höherschweißen und bemskraftverstärker einstellen das wars

und schon war das fahrwerk legal

Ich sage da zu nur es war ein richtiger TÜV vom land NRW kein tuner oder so ein werkstatt besucher.

und der tüp war schon so an die 40 also auch net der tunerfreundliche typ
weil er meinte die sitze müssten raus weil halt nicht verstellbar!

ich meinte nur da haben sie recht finde es gut wenn sie ihre aufgaben so genau wahr nehmen !
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