Klarglas Scheinwerfer und E-Prüfzeichen

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DJ BigMac

Re: Klarglas Scheinwerfer und E-Prüfzeichen

Beitrag von DJ BigMac »

jetzt ist wieder das alt bekannte lied vom tüv aufgetreten, hab gestern nochmal 2 stellen angeschrieben, beide haben zurückgerufen, der eine aus filderstadt gibt das seiner rechtsabteilung weiter und macht mir das schriftlich dass teile mit e-nr eintragunsfrei sind. gerade aber ruft mich tüv leonberg an und sagt er macht das nicht schriftlich, weil es teile gibt die trotz e-nr. nur an einer gewissen stelle verbaut werden dürfen. der glaubt wohl das klarglasscheinwerfer hinten verbaut werden können :D :D :D .

ich warte jetzt mal ab, mir persönlich ist das egal von wo das kommt, hauptsache aufm tüv bogen mit stempel und servus drauf

@venom

wenn ich das habe schick ich dir das dann zu, kein thema
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MKCB

Re: Klarglas Scheinwerfer und E-Prüfzeichen

Beitrag von MKCB »

Wäre ech nett vom Tüv-Futzie wenn er das macht!
RydeOrDie
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Registriert: Fr 30. Mai 2003, 20:21

Re: Klarglas Scheinwerfer und E-Prüfzeichen

Beitrag von RydeOrDie »

auch an mich bitte:
rydeordie@team-corsa.de

danke
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DRM

Re: Klarglas Scheinwerfer und E-Prüfzeichen

Beitrag von DRM »

Hallo auch,

sehr interessantes Thema!
@VeNoM: Du sprichst da immer von "eintragen lassen"...aufgrund welcher Grundlage soll dir der Tüver die denn eintragen? Bei den RL weiß ich´s nicht so genau, aber bei den SW würde ich mal tippen, müsste ja wohl ein lichttechnisches Gutachten erstellt werden...die Kosten dafür möchte ich erst gar nicht wissen. :o ops:
O.K., mit mehr oder weniger Glück bekomt man´s vielleicht auch so eingetragen, aber meiner Meinung nach wäre die Eintragung dann nicht viel mehr wert als ein gefälschtes / ungültiges E-Zeichen...?

Oder seh´ ich das grad falsch?
Klar, bei ner Polizeikontrolle hat man wahrscheinlich mit ner "ungültigen" Eintragung immer noch bessere Chancen als mit "ungültigen E-Nummern ohne Papiere"...aber ich fürchte, so groß wird der Unterschied nicht sein. Und wenn man denn an nen wirklich "scharfen" gerät, kann der meines Wissens nach ja so gut wie alle Eintragungen anzweifeln und dich trotzdem stillegen. Wenn man dann nen TÜV erwischt, der eben keine larifari-Eintragungen macht, ist´s auch wieder Essig. :cry:

Tja, gar nicht so einfach alles...

Tschö,
DRM
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VeNoM
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Re: Klarglas Scheinwerfer und E-Prüfzeichen

Beitrag von VeNoM »

DRM hat geschrieben:Hallo auch,

sehr interessantes Thema!
@VeNoM: Du sprichst da immer von "eintragen lassen"...aufgrund welcher Grundlage soll dir der Tüver die denn eintragen? Bei den RL weiß ich´s nicht so genau, aber bei den SW würde ich mal tippen, müsste ja wohl ein lichttechnisches Gutachten erstellt werden...die Kosten dafür möchte ich erst gar nicht wissen. :o ops:
O.K., mit mehr oder weniger Glück bekomt man´s vielleicht auch so eingetragen, aber meiner Meinung nach wäre die Eintragung dann nicht viel mehr wert als ein gefälschtes / ungültiges E-Zeichen...?

Oder seh´ ich das grad falsch?
Klar, bei ner Polizeikontrolle hat man wahrscheinlich mit ner "ungültigen" Eintragung immer noch bessere Chancen als mit "ungültigen E-Nummern ohne Papiere"...aber ich fürchte, so groß wird der Unterschied nicht sein. Und wenn man denn an nen wirklich "scharfen" gerät, kann der meines Wissens nach ja so gut wie alle Eintragungen anzweifeln und dich trotzdem stillegen. Wenn man dann nen TÜV erwischt, der eben keine larifari-Eintragungen macht, ist´s auch wieder Essig. :cry:

Tja, gar nicht so einfach alles...

Tschö,
DRM
anhand der Nummer die aufn Glas sind !!! hier gibts MEHRERE leute die es so eingetragen lassen haben !
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killray

Re: Klarglas Scheinwerfer und E-Prüfzeichen

Beitrag von killray »

Toll, dann steht die Nummer im Schein und was bringt das dann? Ob die jetzt nur auf dem Glas sind oder auch im Schein ist IMHO kein großer Unterschied :?: . Weil wenn du die zur Eintragung notwendigen Papiere zur E-Nummer hättest, bräuchtest sie ja nicht eintragen :wink: .
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börnosos

Re: Klarglas Scheinwerfer und E-Prüfzeichen

Beitrag von börnosos »

habe meinen tüv prüfer gefragt uind er hat gesagt dass wenn ein e-prüzeichen auf den teilen ist und sie an der gleichen stelle angebracht sind wie die originalen dann brauch man keinerlei papiere
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blauer-corsar

Re: Klarglas Scheinwerfer und E-Prüfzeichen

Beitrag von blauer-corsar »

DRM hat geschrieben:aber bei den SW würde ich mal tippen, müsste ja wohl ein lichttechnisches Gutachten erstellt werden...die Kosten dafür möchte ich erst gar nicht wissen. :o ops:
du witzbold! was meinste, warum da nen e zeichen drauf is??

@börnosos: ja, soweit sind wir auch schon, nur wolln wir diese aussage nun auch schriftlich und amtlich bestätigt (stempel) haben.

hab heute zu dem thema mit jemanden von so ner sondereintragungsfirma gesprochen. die meinten, wenn nen e zeichen is, dann brauch man das nit einzutragen, es sei denn, man baut es an nen anderes auto. z.b. bräuchte man schwarze seitenblinker für den corsa nit an einem corsa eintragen zu lassen, an nem VW dagegen schon. weil die teile ja speziell für corsa gebaut und abgestimmt wurden und nit für VW. hab aber jetz darauf verzichtet, mir irgendwelche aussagen schriftlich geben zu lassen...

ach, übrigens, die meinten, seit neustem müssten domstreben eingetragen werden...
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DRM

Re: Klarglas Scheinwerfer und E-Prüfzeichen

Beitrag von DRM »

Hi,

@blauer-corsar:
Och, so wahnsinnig witzig fand´ ich mein Posting gar nich...
8)
Das mit dem lichttechnischen Gutachten meine ich natürlich nur für den Fall, dass die E-Nummer die auf den SW drauf ist, eben nicht gültig / legal / abgesichert ist!
Weil WENN die "rechtens" ist, ist für mich die ganze Diskussion sowieso einigermaßen gegenstandslos. Und WENN NICHT, kann man sich als Privatmann so oder so auf den Kopf stellen und hat keine Chance die Dinger legal zu fahren (ob die jetzt eingetragen sind oder nicht!). Oder was meint ihr, warum E-Zeichen gefälscht werden...? Nur aus Bequemlichkeit der "Hersteller"? Nö, entweder weil ne Prüfung zu teuer wäre oder aber eben gar nicht bestanden werden würde!

Tschö,
DRM
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VeNoM
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Re: Klarglas Scheinwerfer und E-Prüfzeichen

Beitrag von VeNoM »

killray hat geschrieben:Toll, dann steht die Nummer im Schein und was bringt das dann? Ob die jetzt nur auf dem Glas sind oder auch im Schein ist IMHO kein großer Unterschied :?: . Weil wenn du die zur Eintragung notwendigen Papiere zur E-Nummer hättest, bräuchtest sie ja nicht eintragen :wink: .
der unterschied ist das ein Tüver das ding begutachtet hat und nachgeprüft hat ob irgendwas blenden kann etc. und dies dann in den schein einträgt ist ja wohl ein riesiger unterschied als wenns net drin steht weil da hats keine sau nachgeschaut :D

PS: Bei meinen schwarzen seitenblinkern ist ein zettel dabei das nochmal alles vorweisst

@ DRM das selbe meine ich schon die ganze zeit :D wenns allerdings ein prüfer richtig kontrolliert und es besteht wirklich keine gefahr dann kann der das auch eintragen und du kannst damit legal rumfahren jedenfalls legaler als mit mgefälschten E-zeichen ;)

Was ich nämlich absolut ulkig finde das von den ganzen SCheinwerfern von FK oder diese Angeleyes die klarglasrückleuchten usw. NIRGENDS existiert annähernd eine Stück papier darüber aber wirklich nirgends !
Es haben hier im Forum schon soviele die Hersteller usw. angesprochen zu 95 % kommt keine einzige anwort zurück !!!! da haut es mir dann schon irgendwie die fragezeichen raus !
Bei ganz grossen namenhaften Herstellern deren produkte auch wirklich SUPER sind wie z.B. Hella ist komischerweise immer ich wiederhole "IMMER" ein nachweis über den SW oder RL dabei oder sonstwas SML Nebelz usw. usw. warum bei diesen nicht ?! und warum bekommt man da keine Antwort ?!



was ist nun eigentlich mit dem Schriftlichen Zettelchen vom Tüv mit Stempel und Unterschrift da hört man auch nichtsmehr davon obwohl der es den Tag drauf bekommen sollte, nun sind schon wieviel tage rum ? ich denke mal fast das der Tüv das genausowenig schriftlich von sich gibt
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