Noch was: Kann ich ein Schalter setzen: Batterie->Sicherung->Schalter->NeonRöhren.
d.h. falls ich mal angehalten werden sollte dann die tür aufmachen muss und das ich dann bevor ich die Tür aufmache den Schalter umlegen kann damit die Bl. Fußraumbeleuchtung nicht anfängt zu leuchten? Geht das?
Also den Schalter an das Plus Kabel der Batterie setzen, das an die Neons gehen? Oder gibt dat wieder nen Kurzen *g* ops:
du musst einfach nen schalter in die +leitung einbauen die vom türkontakt an die neons gehen! mit dem schalter kannste dann bestimmen, ob die neons auf den türkontakt reagieren, oder auch nicht!
p.s.: den schalter in die +leitung vom konverter, auf keinen fall in die leitung vom konverter zur neon......
sLeepY hat geschrieben:du musst einfach nen schalter in die +leitung einbauen die vom türkontakt an die neons gehen!
naja, der türkontakt ist aber masse geschaltet. also er hat das schon richtig verstanden. dann gibt es wieder 2 möglichkeiten. erstens kann er den schalter dann zwischen dauerplus, also batterie und dem verbraucher, also den neonröhren einbauen oder 2. zwischen masse vom türkontakt und den röhren. also hätte er quasi 2 schalter die er aktivieren muss um die dinger anzumachen.
bin jetzt selber ein bisschen durcheinander, also wenn mal einer so lieb wäre mein geschriebenes zu überprüfen...........
ja stimmt*heul*
aber 2 schaltet ist auch wieder unpraktisch find ich!
also ich hab das so gemacht, oben von der himmeleuchte hab ich mir die beiden leitungen an der rechten a säule nach unten gezogen, also die leitungen kommen dann da am handschuhfach da raus! und dann kannste alles ganz einfach realisieren und soviel arbeit ist es auch nicht die beiden leitungen nach unten zu ziehen!
Habe mal was zum Thema Legal - Illegal von nem anderem Forum.
Und eine Mail des KBA :
KBA!!
KBA
412-203
Br1075
Sehr geehrter Herr ....,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Unterbodenlicht ist in den Vorschriften nicht enthalten und somit
unzulässig.
Gemäß § 49a Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) dürfen nur die
vorgeschriebenen und die für zulässig erklärten lichttechnischen
Einrichtungen an Kraftfahrzeugen verwendet werden.
Zu Einstiegsleuchten existieren Aussagen des Verordnungsgebers. Diese sind
dann zulässig, wenn sie zur Beleuchtung des Einstiegs und des Fußraumes
dienen und in der Innenverkleichung der Tür angeordnet sind.
Ergänzende Bedingungen wurden auch auf einer Sitzung des Fachausschusses für
Kraftfahrzeugwesen (FKT) im Sonderausschuß (SA) Licht ( I/98 vom
21/22.01.199 empfohlen.
Danach ist die Ausleuchtung des Einstiegs der Innenbeleuchtung zuzuordnen
und derartige Leuchten im Prinzip auch dann zulässig, wenn sie nicht in der
Fahrzeugtür untergebracht sind.
So hat das Kraftfahrt-Bundesamt der Firma Hella eine Anbringung der Leuchte
in Verbindung mit einer Schwellerleiste außen am Fahrzeug genehmigt.
Die Einrichtung wurde unter folgenden Bedingungen (Empfehlungen des FKT SA
-Licht) genehmigt:
Es darf kein direktes Licht nach außen hin sichtbar sein (In einem
Abstand von einem Meter darf die Beleuchtungsstarke 0,7 Lux nicht
überschreiten).
Mit freundlichen Grüßen
Hartmut Bruder
Ich habe nun 1nen Schalter drin. 1 für Türkontakt falls ich mal aussteigen muss und die Teile nicht leuchten sollen und den normalen Lichschalter (ziehen) für die Fahrt......habe den 1nen Schalter in den Ascher getan, muss nur noch einen kleineren besorgen und dann ist alles ok!