Re: von SeRo (Spaltmaß GSI/Kotflügel)
Verfasst: Do 7. Mai 2009, 09:16
Sollte das Symbol auch beleuchtet sein müssen, wirds allerdings schwer mit dem schalter 
Zum Umbau..
Sau geil

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https://www.corsa-tigra.de/
Denke ich jetzt einfach mal nicht da er ja um das Symbol dauerhaft leuchtet.RDK hat geschrieben:Sollte das Symbol auch beleuchtet sein müssen, wirds allerdings schwer mit dem schalter
Jop schön aus schwarzer Folie machen lassen das man halt nur das Dreieck hat.walle-tigra hat geschrieben:Frag mal einen aus der Werbetechnik, die bekommen doch gerade sowas schön ausgedruckt, oder?
Oder evtl einfräßen lassen???
Denke nicht da ich keine Karte bekommen habe und irgendwie keine Lust habe außenherum zu campenAirArt hat geschrieben:Sieht man den Wagen in Oschersleben?
Jop hatte ich ja schon oben geschriebenCruZi hat geschrieben:eingravieren/fräßen lassen und dann die "Ausfräsung" lackieren. würde sicher auch nicht schlecht sein
§53a Warndreieck, Warnleuchte, Warnblinkanlage
(4) Fahrzeuge (ausgenommen Kraftfahrzeuge nach § 30a Abs. 3 mit Ausnahme von dreirädrigen Kraftfahrzeugen), die mit Fahrtrichtungsanzeigern ausgerüstet sein müssen, müssen zusätzlich eine Warnblinkanlage haben. Sie muß wie folgt beschaffen sein:
1.Für die Schaltung muß im Kraftfahrzeug ein besonderer Schalter vorhanden sein.
2. Nach dem Einschalten müssen alle am Fahrzeug oder Zug vorhandenen Blinkleuchten gleichzeitig mit einer Frequenz von 1,5 Hz ± 0,5 Hz (90 Impulse ± 30 Impulse in der Minute) gelbes Blinklicht abstrahlen.
3. Dem Fahrzeugführer muß durch eine auffällige Kontrolleuchte nach § 39a angezeigt werden, daß das Warnblinklicht eingeschaltet ist.
§ 39a weitergesucht und gefunden
§ 39a StVZO Betätigungseinrichtungen, Kontrollleuchten und Anzeiger
(1) Die in Personenkraftwagen und Kraftomnibussen sowie Lastkraftwagen, Zugmaschinen und Sattelzugmaschinen - ausgenommen land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen - eingebauten Betätigungseinrichtungen, Kontrollleuchten und Anzeiger müssen eine Kennzeichnung haben, die den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entspricht.
Den Anhang habe ich aber bisher nirgends im Netz gefunden bzw. stand nichts brauchbares drin.