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Re: Klarglas Scheinwerfer und E-Prüfzeichen
Verfasst: Do 20. Jan 2005, 08:50
von DJ BigMac
@ venom
alles am laufen, der tüv in filderstadt wollt mir das machen bessergesagt die rechtsabteilung von denen, hab dich net vergessen. nur muss ich auch warten bis ich das teil in den händen habe
Re: Klarglas Scheinwerfer und E-Prüfzeichen
Verfasst: Do 20. Jan 2005, 10:13
von Theux
VeNoM hat geschrieben:
der unterschied ist das ein Tüver das ding begutachtet hat und nachgeprüft hat ob irgendwas blenden kann etc. und dies dann in den schein einträgt ist ja wohl ein riesiger unterschied als wenns net drin steht weil da hats keine sau nachgeschaut
Das ist ja mal eine prima Begründung. Aber auch Serienscheinwerfer können schlecht eingestellt sein und somit blenden.
VeNoM hat geschrieben:
PS: Bei meinen schwarzen seitenblinkern ist ein zettel dabei das nochmal alles vorweisst
Ich habe weiße Seitenblinker vom Corsa C - auch die haben ein E-Kennzeichen drauf, aber keine Papiere. Was sollte denn hier der TÜV prüfen, wenn ich sie eintragen lassen möchte?
VeNoM hat geschrieben:
das selbe meine ich schon die ganze zeit

wenns allerdings ein prüfer richtig kontrolliert und es besteht wirklich keine gefahr dann kann der das auch eintragen und du kannst damit legal rumfahren jedenfalls legaler als mit mgefälschten E-zeichen ]
Es gibt entweder legal oder illegal, aber nix dazwischen also auch kein "legaler als...". Und wenn der Scheinwerfer mit einem "gefälschten" E-Kennzeichen wirklich nicht verbaut werden dürfte, du ihn aber einbaust und eintragen lässt. Und dann sollte mal was passieren und ein Sachverständiger nimmt dein Auto unter die Lupe und findet diese Unstimmigkeit beim Scheinwerfer, dann kannst du dir die Eintragung sonst wo hinschieben - dein Versicherungsschutz ist futsch.
VeNoM hat geschrieben:
Bei ganz grossen namenhaften Herstellern deren produkte auch wirklich SUPER sind wie z.B. Hella ist komischerweise immer ich wiederhole "IMMER" ein nachweis über den SW oder RL dabei oder sonstwas SML Nebelz usw. usw.
Ach wirklich immer?? Ich habe Nebels von Hella, und das einzige Schriftstück, das dabeigewesen ist, das war eine Einbauanleitung. Und die Nebels haben ein E-Kennzeichen. Und bevor einer fragt: Die Nebels sind nicht von E-bay und auch nicht gebraucht gekauft.
Und mit diesen Nebels war ich schon mehrere Male beim Lichttest und auch schon zwei mal beim TÜV zur Hauptuntersuchung, wo ja auch immer ein Lichttest gemacht wird. Und die Nebels wurden noch nie beanstandet, und meine schwarzen Klarglasscheinwerfer mit E-Kennzeichen übrigens auch nicht

Re: Klarglas Scheinwerfer und E-Prüfzeichen
Verfasst: Do 20. Jan 2005, 15:40
von VeNoM
lol in den Hella nebelz isn wisch dabei

nur mal so angemerkt wenn du keinen hast sollteste dir eine nbesorgen von hella

ops:
wenn der Tüvprüfer die SW begutachtet und als ok ansieht ebenso das sie keine gefahr für den verkehr besteht dann trägt der dir die ganzen nummer etc. mit ein das selbe wenn du selbst ne bösen blick baust da musste dir auch irgendwas draufmachen was er eintragen kann oder meinst der träg ein "Böser Blick selbstgebaut" ? lol
ja auch ein Scheinwerfer der falsch eingestellt ist kann blenden was man beheben kann !!! auf den englischen sw ist auch E-zeichen trotzdem darf man sie net fahren weil bei denen die ausleuchtung links grösser ist als rechts schliesslich fahren die ja links und solche sachen schaut der tüv da nach, da sieht man das du noch nie dabei warst wenn der SW einträgt

oder willste die englischen etwas auseinandernehmen und mitm dremel bearbeiten am besten noch mit Heisskleber zusammenkleben und dann zum tüv fahren und sagen "die habe ich umgebaut damit die so leuchten wie es in deutschland leuchten soll, quasi die Ausleuchtung rechts mehr als links" --> lol
beim Tüv wirds vielleicht net beanstandet aber wennse dich anhalten kannste eine aufn deckel kriegen weil du nichts zum vorzeigen hast darüber reden wir die ganze zeit ......
deswegen sollte das ja jemand hier SCHRIFTLICHT vom tüv den nächsten tag bekomme mit unterschrift etc. aber nachdem schon ne Woche rum ist wird auch von dieser seite nichts kommen !!! wie ichs mir schon gedacht habe weil wenns um unterschrift usw. geht bei dem Thema sagt entweder jeder nein oder man hört nichtsmehr von demjenigen aus dem einfach grund weil siehs meist selbst net 100% wissen und wennse sowas schriftlich geben dann kannste sie am wickel nehmen wenn das bei dir beanstandet wird
ich sag nur Angeleyes mit Leuchtweitenregulierung und E-zeichen ... fahren darfste net weilst elk regulierung hast aber das E-zeichen allein sagt dieses leider absolut nicht aus so und woher sollen das manche wissen ? wenn se dann angehalten werden geht die heulerei los
und wir warten immernoch ...
Re: Klarglas Scheinwerfer und E-Prüfzeichen
Verfasst: Do 20. Jan 2005, 16:33
von Jan294
Theux hat geschrieben:Und dann sollte mal was passieren und ein Sachverständiger nimmt dein Auto unter die Lupe und findet diese Unstimmigkeit beim Scheinwerfer, dann kannst du dir die Eintragung sonst wo hinschieben - dein Versicherungsschutz ist futsch.
So? Wenn ich etwas im Schein eingetragen habe, dann steht das auch im Brief, mit Stempel und Unterschrift vom TüV-Prüfer der das eingetragen hat! Also würde im Zweifelsfalle wohl eher der Prüfer ein Problem bekommen!
P.S.: Deine Hella-Nebels waren originalverpackt in einem ungeöffneten Karton von Hella und den hast Du in einem Autozubehörladen gekauft?
Re: Klarglas Scheinwerfer und E-Prüfzeichen
Verfasst: Do 20. Jan 2005, 17:07
von Theux
Jan294 hat geschrieben:
So? Wenn ich etwas im Schein eingetragen habe, dann steht das auch im Brief, mit Stempel und Unterschrift vom TüV-Prüfer der das eingetragen hat! Also würde im Zweifelsfalle wohl eher der Prüfer ein Problem bekommen!
Als Fahrer und Halter des Fahrzeuges bist aber du für das Auto verantwortlich
Jan294 hat geschrieben:
P.S.: Deine Hella-Nebels waren originalverpackt in einem ungeöffneten Karton von Hella und den hast Du in einem Autozubehörladen gekauft?
So ist es!
Re: Klarglas Scheinwerfer und E-Prüfzeichen
Verfasst: Do 20. Jan 2005, 17:12
von MKCB
Also ich war vor ner halben Stunde beim TÜV! Dort hab ich mich mal persönlich informiert! Der TÜVer hat mir dann auf " unsere " Frage eine Antwort gegeben. Er sagte das, wenn ein " E-Prüfzeichen " vorhanden ist dann ist alles in Ordnung! Auf diese Aussage werde ich mich jetzt berufen!
@ DJ BigMac mir könntest du aber auch eine Kopie von dem Wisch machen das mit dem Versand sollte nicht das Problem sein!
MFG
Re: Klarglas Scheinwerfer und E-Prüfzeichen
Verfasst: Do 20. Jan 2005, 18:33
von VeNoM
Als als fahrer und halter bin ich verantwortlich deswegen bin ich ja auch zum Tüv und habe es eintragen lassen und somit steht das drin wenn es DANN net passt ist der tüver dran und net ich weil er es als ok unterzeichnet hat

da hat Jan schon recht !
aber ich glaube das wir mittlerweile alle aneinander vorbeireden

wir sollten abwarten ob nochwas kommt
Re: Klarglas Scheinwerfer und E-Prüfzeichen
Verfasst: Do 20. Jan 2005, 20:00
von Shaft
Meine Nebels von Hella waren auch neu und originalverpackt - kein Schein dabei.
Re: Klarglas Scheinwerfer und E-Prüfzeichen
Verfasst: Do 20. Jan 2005, 20:02
von VeNoM
lol ich hab für wirklich ALLES was ich von hella hab nen schein zum E-zeichen !
Re: Klarglas Scheinwerfer und E-Prüfzeichen
Verfasst: Do 20. Jan 2005, 22:46
von Lennox016
Auch für den Fall, dass du dich jetzt angegriffen fühlst:
"Is ja schön! Back dirn Eis drauf!"
Wir haben doch schon geklärt, dass wir bisher keinen gesetzlichen & logischen Anhalt dafür haben, dass eine E-Nummer ohne "Wisch" ungültig ist bzw. dadurch die BE erlischt.