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Re: BE vom Tigra bei Polizeikontrolle entzogen !

Verfasst: Sa 15. Jan 2005, 13:43
von -Frank-
@unschuldig:
Jawohl, der höchste Punkt der leuchtenden Fläche darf nicht höher als 1200mm über der Fahrbahn liegen. Gibt da Ausnahmen für Sonderfahrzeuge (Stapler, Landwirtschaftl. Maschinen, Räumfahrzeuge, etc.)!

Warum gerade 500mm und warum gerade 1200mm?! Tja, da haben sich einige gelehrtere und besser informierte Leute wie wir wohl Gedanken drüber gemacht. Soweit ich weiß, war dies ein Vorschlag der ursprünglich von Großbritannien in die Prüfkommision des ECE-Rates eingebracht wurde - aber dies ohne Gewähr: Hat mir mal ein TÜV-Ingenieur so erläutert. Aber egal, woher es kommt: Es ist Gesetz und man sollte es einhalten... wenn man nicht wie im geschilderten Fall behandelt werden will. Vielleicht versteht jetzt mal einer warum ich hier de großen TÜV-Moralapostel raushängen lasse... soll danach keiner sagen können, er kannte nicht das Risiko das er einging.

Das nun verstärkt bei Polizeikontrollen und auch bei HU auf die Scheinwerferhöhe geachtet werden wird, hab ich bereits Anfang 2004 gepostet. Es wurde auch eine entsprechende Direktive an die TÜV- evtl. auch Dekra-Stellen herausgegeben. Das gleiche gilt für illegale Beleuchtungsmittel - aber hier vornehmlich für die Brummifahrer!

Warum die Hersteller ein Teilegutachten bekommen? Ganz einfach: Ein Teilegutachten bestätigt nichts anderes als die Identität deines Fahrwerkes mit einem anderen gleichartigen Fahrwerk, wessen ordungsgemäßer Ein- oder Anbau an einem Auto deiner Marke vorschriftsmäßig geprüft wurde.
Wohlgemerkt hier wird nur die technische Verwendbarkeit, Belastungswerte, Einbau, möglicher Verstellbereich bei noch ausreichender Fahreigenschaft u.a. geprüft. Wobei man ja sogar anmerken muss, dass man mit einem Gewinde auf 30mm die Grenzwerte sogar noch einhalten kann... mal abgesehen vom technisch möglichen!

Und da es für die spätere Verwendung unzählige Kombinationen von Rad-/Reifen, Motorgewicht, andere Fahrwerksveränderungen etc. gibt, obliegt es dem Prüfer, bei welchem du deinen Ein-oder Anbau bestätigen lässt, alle weiteren Bestimmungen und Regelungen zu prüfen. Im Falle der Erstellung des Teilegutachtens wär dies garnicht für alle Varianten möglich und bezahlbar. Daher prinzipiell auch keine ABEs für Tieferlegungsfedern (gibt da auch Ausnahmen).

@Rennsau: Interessant das du fragst - hatte es gerade vor kurzem mit einem anderen Forumsmitglied über meine Scheinwerferhöhe. Liege knapp über den 500mm - und dies sogar bei komplett heragedrehter LWR. Mit der früheren Fahrwerkskombination und 215/40er auf 16" lag ich damals drunter. Hat für mich mehrere Gründe - ein glückliches Zusammenspiel meherer Faktoren:

1. Das Weitec kommt niemals soweit runter wie versprochen.
2. Die 225/40er auf 16" haben etwas größeren Querschnitt
3. Mein Vorderachsbereich ist nach dem Motorumbau um einiges weniger bzw. anders belastet
4. Die Achs- bzw. Fahrwerksgeometrie wird zusätzlich durch die extreme Spurverbreiterung positiv beeinflußt.

Das ist aber nur Vermutung - hauptsache ich lieg drüber *g*

@Corsaconni:
Und was hast du jetzt gewonnen? Prinzipiell ist nicht der TÜV-Prüfer zuständig für die ständige Verkehrssicherheit deines Autos. Er kann natürlich nur eine Momentaufnahme beurteilen. Versteh mich nicht falsch - solche Prüfer wie du beschrieben hast, gehören imho gleich entlassen.... aber sind wir auch mal ehrlich: Auf der einen Seite schreien wir, wenn man unsere schönen Tuningteile NICHT abnimmt... und jetzt schreien wir, weil er es abgenommen hat!?! Verstehst du die Problematik: WIr hätten gerne was, von dem wir schon vorher wissen, dass es nicht geht... hoffen aber über die Absolution eines TÜV-Prüfers unser Gewissen beruhigen zu können und uns rechtlich absichern zu können. Leider sind wir aber zuständig und haftbar für das ganze Dilemma! Eine schwierige Gratwanderung!!

Btw: Die momentan in BRD angebotenen Airride-Fahrwerke sind nicht legal eintragbar! Und bevor jetzt wieder laut aufgeschrien wird - will das hier besser nicht diskutieren... weiß auch, das gewisse Firmen dies mit Eintragung anbieten! Soll jeder selbst entscheiden, was er tut.

Re: BE vom Tigra bei Polizeikontrolle entzogen !

Verfasst: Sa 15. Jan 2005, 19:57
von corsafreak
Hi,

muß zugegen, dieser Paragraph war mir bislang unbekannt. Okay, den Wert hab i schonmal gehört, aber nie im Zusammenhang gesehen mit Tieferlegung.

@Frank: Warum nur Teilegutachten is klar. Und bei ner Abnahme werden ja die 1,2% auf 1m auch geprüft, aber die Schweinwerferhöhe war mir bislang unbekannt. Denke mal das es ein Versuch sein wird, die wie du sagst, bunten Triebe ala USA zu stoppen/zu stören.
Die 500mm beziehen sich also nicht auf Scheinwerferunterkante, sondern auf Spiegel/Reflektorkante!? Sollte ich bei meinen beiden mal checken ob des passt.

Also irgendwie verliert man die Lust aufs tunen bei sowas.

Mfg CF

Re: BE vom Tigra bei Polizeikontrolle entzogen !

Verfasst: So 16. Jan 2005, 13:41
von FTBerlin
zu not mess doch einfach die lichtaustritskante.... die kommt dem schon am nächsten als wenne die scheinwerferunterkante misst... des kann scho erheblich abweichen........

Re: BE vom Tigra bei Polizeikontrolle entzogen !

Verfasst: So 16. Jan 2005, 15:05
von corsafreak
Hi,

@ftb: Ja das mein. Ich weiß nicht genau wie es beim Tigra ist, aber es gibt schon Auto's wo des schon abweichend ist, wo du misst.

@TigraFan: Gibt es schon Neuigkeiten oder is die BE immernoch wech?! Wie ist der Stand der Dinge?!?

noam schrieb:"zu den polizeilichen maßnahmen bleibt zu sagen, dass es im ermessen des einschreitenden beamten liegt was er entscheidet. die möglichkeiten reichen von sicherstellung/beschlagnahme des fahrzeugs über untersagung der weiterfahrt bis hin zum schönen tag noch auf wiedersehen ohne konsequenzen, wie bei allen ordnungswidrigkeiten. der beamte muss binnen sekunden entscheiden wie er im rahmen der verhältnismäßigkeit der mittel einschreitet. was gerade in so einem fall verhältnismäßig ist, ist auslegungssache und da ist meistens der beamte im recht"

Also ich seh des als etwas unangemessen Mittel der Ahnung der Ordungswidrigkeit. Immerhin handelt es sich um ein Gewindefahrwerk. Also wäre eine Mängelkarte angemessener gewesen. Er hätte den Mangel ja ohne gr. Aufwand beheben können, im Gegensatz bei nen norm. FW. Also mal eben mit Kanonen auf Spatzen geschossen imho. Klar, in dem Moment kann mans nur hinnehmen. Aber ich hätte da schon meine Rechtsmittel ausgeschöpft. Immerhin fahren auf deutschen Strassen viel viel gefährlichere Vehikel rum, als jemand dessen Scheinwerfer tiefer ausstrahlen. Imho ist es wichtiger nicht zu blenden.
das wollt ich nur noch loswerden.

Mfg CF

Re: BE vom Tigra bei Polizeikontrolle entzogen !

Verfasst: So 16. Jan 2005, 15:52
von Bolle
Das einfachste ist du drehst deine Tigra auf 50 cm Lichtaustrittskannte!!! Hab auch 3 punkte in Flesburg wegen diesem Käse!75 € Bußgeld.
Grade mal 2 Wochen her!!!
Der Mann vom Tüv hat mir gesagt, dass es bei jedem Auto ab ca. 1989 vorschrift ist die 50 cm Lichtaustrittskante einzuhallten!!
Bin damals bis nach München gefahren wo das Fahrwerk getestet wurde!!!
Kein Erfolg!!!

Re: BE vom Tigra bei Polizeikontrolle entzogen !

Verfasst: So 16. Jan 2005, 16:11
von cheeky_devil
hui des bös...
lol deshalb beneid i ja meen kumpl mit seinem jetta so...der hat ne lichtaustrittskante von 39...des juckt keene sau da der halt gebaut wurde vor dem tollem gesetz

Re: BE vom Tigra bei Polizeikontrolle entzogen !

Verfasst: So 16. Jan 2005, 16:25
von Bolle
War damals ein POW!!! Hat mich damals auch gefragt ob ich ABE für die dunkle Heckscheibe hab!! :cry: :D Will ja mehr werden als POW!!! :roll: Den älteren davon hat des gar nicht interessiert!!! Er sagte, entweder Gutachten vom Tüv oder ausbauen! Hab es auch ausgebaut, aber erwollte mir die 3 PKT und die 75€ nicht erlassen!!! Die Herren von der Polizei waren ja nie Jung und haben sowas nie gemacht!!! :wink:

Re: BE vom Tigra bei Polizeikontrolle entzogen !

Verfasst: So 16. Jan 2005, 16:34
von Fummy
Wobei das unlogisch ist das, das erst ab Autos ab Bj. 89 in Kraft tritt! Da ja, wie zum Beispiel an nem E-Kadett, daran nichts verändert wurde! Die Scheinwerfer sind bei dem immer gleich hoch, egal ob der Bj. 88 oder 91 ist :roll:

Re: BE vom Tigra bei Polizeikontrolle entzogen !

Verfasst: So 16. Jan 2005, 16:36
von Bolle
Hat da Mr. Tüv Mensch mir gesagt!
Er war sich mit´m Jahr nicht ganz sicher, aber den shit solls geben!!!

Re: BE vom Tigra bei Polizeikontrolle entzogen !

Verfasst: So 16. Jan 2005, 16:48
von Fasemann
seit dem jahr ist aus nebelschlussleuchte pflicht >> vorher konnte mann die haben , aber musste nicht >dito Leuchtweitenregulierung :wink: