Re: BE vom Tigra bei Polizeikontrolle entzogen !
Verfasst: Sa 15. Jan 2005, 13:43
@unschuldig:
Jawohl, der höchste Punkt der leuchtenden Fläche darf nicht höher als 1200mm über der Fahrbahn liegen. Gibt da Ausnahmen für Sonderfahrzeuge (Stapler, Landwirtschaftl. Maschinen, Räumfahrzeuge, etc.)!
Warum gerade 500mm und warum gerade 1200mm?! Tja, da haben sich einige gelehrtere und besser informierte Leute wie wir wohl Gedanken drüber gemacht. Soweit ich weiß, war dies ein Vorschlag der ursprünglich von Großbritannien in die Prüfkommision des ECE-Rates eingebracht wurde - aber dies ohne Gewähr: Hat mir mal ein TÜV-Ingenieur so erläutert. Aber egal, woher es kommt: Es ist Gesetz und man sollte es einhalten... wenn man nicht wie im geschilderten Fall behandelt werden will. Vielleicht versteht jetzt mal einer warum ich hier de großen TÜV-Moralapostel raushängen lasse... soll danach keiner sagen können, er kannte nicht das Risiko das er einging.
Das nun verstärkt bei Polizeikontrollen und auch bei HU auf die Scheinwerferhöhe geachtet werden wird, hab ich bereits Anfang 2004 gepostet. Es wurde auch eine entsprechende Direktive an die TÜV- evtl. auch Dekra-Stellen herausgegeben. Das gleiche gilt für illegale Beleuchtungsmittel - aber hier vornehmlich für die Brummifahrer!
Warum die Hersteller ein Teilegutachten bekommen? Ganz einfach: Ein Teilegutachten bestätigt nichts anderes als die Identität deines Fahrwerkes mit einem anderen gleichartigen Fahrwerk, wessen ordungsgemäßer Ein- oder Anbau an einem Auto deiner Marke vorschriftsmäßig geprüft wurde.
Wohlgemerkt hier wird nur die technische Verwendbarkeit, Belastungswerte, Einbau, möglicher Verstellbereich bei noch ausreichender Fahreigenschaft u.a. geprüft. Wobei man ja sogar anmerken muss, dass man mit einem Gewinde auf 30mm die Grenzwerte sogar noch einhalten kann... mal abgesehen vom technisch möglichen!
Und da es für die spätere Verwendung unzählige Kombinationen von Rad-/Reifen, Motorgewicht, andere Fahrwerksveränderungen etc. gibt, obliegt es dem Prüfer, bei welchem du deinen Ein-oder Anbau bestätigen lässt, alle weiteren Bestimmungen und Regelungen zu prüfen. Im Falle der Erstellung des Teilegutachtens wär dies garnicht für alle Varianten möglich und bezahlbar. Daher prinzipiell auch keine ABEs für Tieferlegungsfedern (gibt da auch Ausnahmen).
@Rennsau: Interessant das du fragst - hatte es gerade vor kurzem mit einem anderen Forumsmitglied über meine Scheinwerferhöhe. Liege knapp über den 500mm - und dies sogar bei komplett heragedrehter LWR. Mit der früheren Fahrwerkskombination und 215/40er auf 16" lag ich damals drunter. Hat für mich mehrere Gründe - ein glückliches Zusammenspiel meherer Faktoren:
1. Das Weitec kommt niemals soweit runter wie versprochen.
2. Die 225/40er auf 16" haben etwas größeren Querschnitt
3. Mein Vorderachsbereich ist nach dem Motorumbau um einiges weniger bzw. anders belastet
4. Die Achs- bzw. Fahrwerksgeometrie wird zusätzlich durch die extreme Spurverbreiterung positiv beeinflußt.
Das ist aber nur Vermutung - hauptsache ich lieg drüber *g*
@Corsaconni:
Und was hast du jetzt gewonnen? Prinzipiell ist nicht der TÜV-Prüfer zuständig für die ständige Verkehrssicherheit deines Autos. Er kann natürlich nur eine Momentaufnahme beurteilen. Versteh mich nicht falsch - solche Prüfer wie du beschrieben hast, gehören imho gleich entlassen.... aber sind wir auch mal ehrlich: Auf der einen Seite schreien wir, wenn man unsere schönen Tuningteile NICHT abnimmt... und jetzt schreien wir, weil er es abgenommen hat!?! Verstehst du die Problematik: WIr hätten gerne was, von dem wir schon vorher wissen, dass es nicht geht... hoffen aber über die Absolution eines TÜV-Prüfers unser Gewissen beruhigen zu können und uns rechtlich absichern zu können. Leider sind wir aber zuständig und haftbar für das ganze Dilemma! Eine schwierige Gratwanderung!!
Btw: Die momentan in BRD angebotenen Airride-Fahrwerke sind nicht legal eintragbar! Und bevor jetzt wieder laut aufgeschrien wird - will das hier besser nicht diskutieren... weiß auch, das gewisse Firmen dies mit Eintragung anbieten! Soll jeder selbst entscheiden, was er tut.
Jawohl, der höchste Punkt der leuchtenden Fläche darf nicht höher als 1200mm über der Fahrbahn liegen. Gibt da Ausnahmen für Sonderfahrzeuge (Stapler, Landwirtschaftl. Maschinen, Räumfahrzeuge, etc.)!
Warum gerade 500mm und warum gerade 1200mm?! Tja, da haben sich einige gelehrtere und besser informierte Leute wie wir wohl Gedanken drüber gemacht. Soweit ich weiß, war dies ein Vorschlag der ursprünglich von Großbritannien in die Prüfkommision des ECE-Rates eingebracht wurde - aber dies ohne Gewähr: Hat mir mal ein TÜV-Ingenieur so erläutert. Aber egal, woher es kommt: Es ist Gesetz und man sollte es einhalten... wenn man nicht wie im geschilderten Fall behandelt werden will. Vielleicht versteht jetzt mal einer warum ich hier de großen TÜV-Moralapostel raushängen lasse... soll danach keiner sagen können, er kannte nicht das Risiko das er einging.
Das nun verstärkt bei Polizeikontrollen und auch bei HU auf die Scheinwerferhöhe geachtet werden wird, hab ich bereits Anfang 2004 gepostet. Es wurde auch eine entsprechende Direktive an die TÜV- evtl. auch Dekra-Stellen herausgegeben. Das gleiche gilt für illegale Beleuchtungsmittel - aber hier vornehmlich für die Brummifahrer!
Warum die Hersteller ein Teilegutachten bekommen? Ganz einfach: Ein Teilegutachten bestätigt nichts anderes als die Identität deines Fahrwerkes mit einem anderen gleichartigen Fahrwerk, wessen ordungsgemäßer Ein- oder Anbau an einem Auto deiner Marke vorschriftsmäßig geprüft wurde.
Wohlgemerkt hier wird nur die technische Verwendbarkeit, Belastungswerte, Einbau, möglicher Verstellbereich bei noch ausreichender Fahreigenschaft u.a. geprüft. Wobei man ja sogar anmerken muss, dass man mit einem Gewinde auf 30mm die Grenzwerte sogar noch einhalten kann... mal abgesehen vom technisch möglichen!
Und da es für die spätere Verwendung unzählige Kombinationen von Rad-/Reifen, Motorgewicht, andere Fahrwerksveränderungen etc. gibt, obliegt es dem Prüfer, bei welchem du deinen Ein-oder Anbau bestätigen lässt, alle weiteren Bestimmungen und Regelungen zu prüfen. Im Falle der Erstellung des Teilegutachtens wär dies garnicht für alle Varianten möglich und bezahlbar. Daher prinzipiell auch keine ABEs für Tieferlegungsfedern (gibt da auch Ausnahmen).
@Rennsau: Interessant das du fragst - hatte es gerade vor kurzem mit einem anderen Forumsmitglied über meine Scheinwerferhöhe. Liege knapp über den 500mm - und dies sogar bei komplett heragedrehter LWR. Mit der früheren Fahrwerkskombination und 215/40er auf 16" lag ich damals drunter. Hat für mich mehrere Gründe - ein glückliches Zusammenspiel meherer Faktoren:
1. Das Weitec kommt niemals soweit runter wie versprochen.
2. Die 225/40er auf 16" haben etwas größeren Querschnitt
3. Mein Vorderachsbereich ist nach dem Motorumbau um einiges weniger bzw. anders belastet
4. Die Achs- bzw. Fahrwerksgeometrie wird zusätzlich durch die extreme Spurverbreiterung positiv beeinflußt.
Das ist aber nur Vermutung - hauptsache ich lieg drüber *g*
@Corsaconni:
Und was hast du jetzt gewonnen? Prinzipiell ist nicht der TÜV-Prüfer zuständig für die ständige Verkehrssicherheit deines Autos. Er kann natürlich nur eine Momentaufnahme beurteilen. Versteh mich nicht falsch - solche Prüfer wie du beschrieben hast, gehören imho gleich entlassen.... aber sind wir auch mal ehrlich: Auf der einen Seite schreien wir, wenn man unsere schönen Tuningteile NICHT abnimmt... und jetzt schreien wir, weil er es abgenommen hat!?! Verstehst du die Problematik: WIr hätten gerne was, von dem wir schon vorher wissen, dass es nicht geht... hoffen aber über die Absolution eines TÜV-Prüfers unser Gewissen beruhigen zu können und uns rechtlich absichern zu können. Leider sind wir aber zuständig und haftbar für das ganze Dilemma! Eine schwierige Gratwanderung!!
Btw: Die momentan in BRD angebotenen Airride-Fahrwerke sind nicht legal eintragbar! Und bevor jetzt wieder laut aufgeschrien wird - will das hier besser nicht diskutieren... weiß auch, das gewisse Firmen dies mit Eintragung anbieten! Soll jeder selbst entscheiden, was er tut.