Nötigung, Gefährdung...
Re: Nötigung, Gefährdung...
@Jan
Ich habe keine großen Probleme damit bin nur vor kurzem an einem sehr ruhigen Sonntag von der Autobahn Singen zurück heim gefahren. Hatte ca. 220 lt. Tacho drauf. Alle wesentlich langsameren sind ohne Probleme weg gefahren und ich musste nicht einmal bremsen. Dann hatte ich vor mir einen DB, der vermutlich 20 km/h langsamer fuhr als ich. Der hatte es nicht nötig und ist kein einziges mal weg gefahren obwohl die Strecke frei war...
Rechts überholen wollte ich nicht, so habe ich mich ganz dezent in einer Baustelle vorbeigeschoben...
Anschliessend hatte ich das selbe mit einem Zafira OPC...
Ich habe keine großen Probleme damit bin nur vor kurzem an einem sehr ruhigen Sonntag von der Autobahn Singen zurück heim gefahren. Hatte ca. 220 lt. Tacho drauf. Alle wesentlich langsameren sind ohne Probleme weg gefahren und ich musste nicht einmal bremsen. Dann hatte ich vor mir einen DB, der vermutlich 20 km/h langsamer fuhr als ich. Der hatte es nicht nötig und ist kein einziges mal weg gefahren obwohl die Strecke frei war...
Rechts überholen wollte ich nicht, so habe ich mich ganz dezent in einer Baustelle vorbeigeschoben...
Anschliessend hatte ich das selbe mit einem Zafira OPC...
Re: Nötigung, Gefährdung...
Hmmm...ich glaub bei der bin ich auch schonmal mitgefahren...hiihihiihiRed_Devil hat geschrieben:Ich weiß dass nur sie sagte immer "Dann wird der so laut"...![]()

Re: Nötigung, Gefährdung...
Hallo.. als ich vorhin mal auf der Landstrase wohl einem zu dicht aufgefahren bin weil es 70 waren und er nur mit max. 60 unterwegs war ... hat er mein nummenschild aufgeschrieben hat mir dann noch dazu rotzfrech mein zettel gezeigt wo mein nummernschild draufstand.
Jetzt mal meine Frage wenn er eine Anzeige macht was hab ich zu erwarten?
worallem er war zu 2 im auto.. und ich war mit 3 anderen im Auto.?
Jetzt mal meine Frage wenn er eine Anzeige macht was hab ich zu erwarten?
worallem er war zu 2 im auto.. und ich war mit 3 anderen im Auto.?
Re: Nötigung, Gefährdung...
Garnix ... was soll denn da passieren? Du hast doch zwei Zeugen, die beweisen können, dass du genug Sicherheitsabstand hattest.rsracer hat geschrieben:Hallo.. als ich vorhin mal auf der Landstrase wohl einem zu dicht aufgefahren bin weil es 70 waren und er nur mit max. 60 unterwegs war ... hat er mein nummenschild aufgeschrieben hat mir dann noch dazu rotzfrech mein zettel gezeigt wo mein nummernschild draufstand.
Jetzt mal meine Frage wenn er eine Anzeige macht was hab ich zu erwarten?
worallem er war zu 2 im auto.. und ich war mit 3 anderen im Auto.?
Da kommt eh nix ... der wollt dir nur Angst machen.
- Stev'sTigra
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Re: Nötigung, Gefährdung...
Vielleicht lernste ja draus und fährst nicht mehr so dicht auf.
Re: Nötigung, Gefährdung...
mmh.. naja bin nur einmal dichter aufgefahren.. damit er mal etwa schneller fährt...
- Stev'sTigra
- Senior
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Re: Nötigung, Gefährdung...
Super Einstellung! Und wenn er bremst hängste drin oder was?rsracer hat geschrieben:mmh.. naja bin nur einmal dichter aufgefahren.. damit er mal etwa schneller fährt...
Re: Nötigung, Gefährdung...
nein so bin ich nicht gefahren.. nur halt wie mal so jugendliche fahren.. und gebremst hat er nicht.. aber man brauch ja nicht ohne grund auf landstrassen schleichen...
Re: Nötigung, Gefährdung...
mit 60 auf ner landstarsse brauchste eh wenig sicherheitsabstand (gesetzlich gesehen) im vergleich zur BAB mit 130.
Re: Nötigung, Gefährdung...
30 meter abstand sind nicht gerade wenig... zudem er nicht verpflichtet ist die maximal erlaubte geschwindigkeit zu fahren.
wenn er der meinung ist 60 zu fahren an statt der erlaubten und nicht verlangten 70 ist das kein weltuntergang und stllt auch nicht den tatbestand des grundlosesn zu langsam fahrens dar.
im gegensatz zur bab auf der die bauartbedingte mindestgeschwindigkeit von 60kmh erfüllt sein muss gilt dieses für landstraßen nicht.
fakt ist sicherheitsabstand einhalten und einfach so lange hinterher fahren bis man überholen kann......
wenn er der meinung ist 60 zu fahren an statt der erlaubten und nicht verlangten 70 ist das kein weltuntergang und stllt auch nicht den tatbestand des grundlosesn zu langsam fahrens dar.
im gegensatz zur bab auf der die bauartbedingte mindestgeschwindigkeit von 60kmh erfüllt sein muss gilt dieses für landstraßen nicht.
fakt ist sicherheitsabstand einhalten und einfach so lange hinterher fahren bis man überholen kann......