*Wolfgang* hat geschrieben:Die Xenon Leuchtmittel sind nur als solche geprüft und dienen zur Verwendung in den entsprechenden Scheinwerfern. Wenn Du nun Xenon in einen H4 Scheinwerfer einbaust ist das definitiv nicht zulässig. Gäbe es die Möglichkeit sowas eintragen zu lassen, dann kannst Du aber sicher sein dass die Anbieter der Xenon-Nachrüstsets damit werben würden. Umsonst schreiben die nicht dazu dass ein Betrieb auf öffentlichen Strassen damit verboten ist.
Die Prüfkritereien zur Vergabe der E-Nummer sind bei H4 Scheinwerfern völlig anders als bei Xenon Scheinwerfern, da sich die Bauart grundsätzlich unterscheidet. aLWR und SRA sind da nur Kleinigkeiten, es geht um den Scheinwerfer an sich.
Mir ist kein TÜV-Prüfer bekannt der sowas eintragen wird, da müsstest Du schon einen finden der mit seinem Leben abgeschlossen hat, denn so eine Eintragung würde ihm den Job kosten.
Frag doch einfach mal beim TÜV nach, ich bin sicher dass Du dort die gleiche Auskunft erhälst.
ouh man du checkst es nicht.
in anderen europäischen ländern wird es nicht so gehandhabt. deshalb gibt es bei ebay die xenon sets FÜR H4 H1 H7. speziell dafür. also nix verändern am scheinwerfer oder sonstiges einbauen vorschaltgeräte davor und freuen.
diese haben ein E PRÜFZEICHEN da in anderen europäischen länder das so gehandhabt wird.
+ deutsche kriterien is das ganze eintragbar. das einzige was nicht erfüllt ist ist die scheinwerfer scheibe die nicht auf xenonlicht geprüft ist mehr nicht!
informier du dich lieber bevor du sagst es gibt kein xenon für h4 und das da alles umgebaut werden muss.
