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Re: Neue Scheinwerfer

Verfasst: Fr 20. Nov 2009, 21:45
von Fireproof
ike sag ma hauptsach fotos von den in real.
ob an tiggi montiert oder net is erstma egal.

ich find die auc toll
aber ich sag ma freu dich net zu früh on wegen dimmmodul und so den ich glaub du brauchst garkeis dennn wenn die so sind wie bei den anderen modellen sind die eh net so hell (zumindest nich so hell wie meine ccfl ringe im e36 :p )

Re: Neue Scheinwerfer

Verfasst: Sa 21. Nov 2009, 09:58
von walle-tigra
Genau so wirds auch sein!
Deswegen sag ich ja, da müssen andere Led´s rein...

Dann kann man sich auch gedanken über dimmen und so machen, weil was will man z.B. die angel eyes vom tigra dimmen?
Dann sieht man se ja gar nicht mehr...

Re: Neue Scheinwerfer

Verfasst: Sa 21. Nov 2009, 12:05
von Master_U
Capu hat geschrieben: Sonst fährst du mit Standlicht und das ist in D nicht erlaubt (kennen wir ja schon).
Ähhm, sorry, aber nirgends in der StVO steht, dass man nicht mit Standlicht fahren darf.
§ 17 Beleuchtung

(1) Während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst
erfordern, sind die vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen zu benutzen. Die
Beleuchtungseinrichtungen dürfen nicht verdeckt oder verschmutzt sein.

(2) Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden. Auf Straßen
mit durchgehender, ausreichender Beleuchtung darf auch nicht mit Fernlicht gefahren
werden. Es ist rechtzeitig abzublenden, wenn ein Fahrzeug entgegenkommt oder mit
geringem Abstand vorausfährt oder wenn es sonst die Sicherheit des Verkehrs auf oder
neben der Straße erfordert. Wenn nötig, ist entsprechend langsamer zu fahren.

(2a) Krafträder müssen auch am Tag mit Abblendlicht fahren.

(3) Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am
Tag mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer
eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die
zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten. An Krafträdern
§17 Abs.2 StVO sagt zwar in Satz 1 "Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden", allerdings sagt die herrschende Meinung, dass dies in Verbindung mit §17 Abs. 1 und Abs. 3 StVO zu lesen ist. Sprich, fahren mit Standlicht ist nur verboten und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, bei den in §17 Abs. 1 S. 1 bzw. §17 Abs. 3 S. 1 StVO genannten Bedingungen. Gegen eine fahren, bei normalen Sichtbedingungen spricht somit nichts.

Re: Neue Scheinwerfer

Verfasst: Sa 21. Nov 2009, 16:43
von cheeky_devil
jenau darum zahlste auch nen 10er wenn die grünen dich anhalten.... weils nicht drin steht...
dit heisst STANDlicht und basta.... meine jüte... muss jeder selber wissen, Punkt.... immer dieses rumdisskutiere...

mein tüver hat den tag wos um die tagfarleuchten ging eigentlich nur geschaut ob meine Standlichter, die beim golf orange sind, irgendwie genau geschrieben untersagt sind...
und? ja ebn janz jenau stehts auch nicht in deren katalogen...
imho lass icks bis jemand wat sagt...
aber mal ehrlich... mitlerweile würden die grünen jedes 2te auto wegen beleuchtung verwarnen können...
lasierte rückleuchten, faren mit standlicht getüvtem tagfahrlicht (keine RL Kennzeichnung) oder xenon nachgerüstet bei scheinwerfern die nicht dafür ausgelegt sind und zudem ohne diese regulierung... blablabla

Re: Neue Scheinwerfer

Verfasst: Sa 21. Nov 2009, 17:30
von Master_U
cheeky_devil hat geschrieben:jenau darum zahlste auch nen 10er wenn die grünen dich anhalten.... weils nicht drin steht...
dit heisst STANDlicht und basta.... meine jüte... muss jeder selber wissen, Punkt.... immer dieses rumdisskutiere...
Wenn meine Kollegen mir 10€ abknöpfen weil ich mit Standlicht fahre, würde ich mit denen ein ernstes Gespräch führen und wenn das nichts hilft sehen wir uns vor Gericht wieder! Es sei denn man fährt damit bei schlechten Sichtbedingungen, Dämmerung, Dunkelheit etc. - dann kostet es. Genau wenn sie mir Geld für einen Verbandkasten abknöpfen, der abgelaufen ist.

Desweiteren gibt es gemäß StVO kein Standlicht, sondern es sind wie du im ersten Satz des Abs. 2 siehst BEGRENZUNGSLEUCHTEN.

Re: Neue Scheinwerfer

Verfasst: Sa 21. Nov 2009, 18:00
von cheeky_devil
ach menno... mit denen disskutieren bringt doch eh nix... ausserdem is jetzt wieder jahresende und die stehen hier in berlin jeden morgen mir 5 sixpacks an ner anderen ecke...
donnerstag kam ohne mist nen 19 jähriger mit seinem seat leon zu meinem schatz in die filiale... er wurde genau bei soner kontrolle rausgezogen und bekam ne mängelkarte! weil sein linkes abblendlicht und sein rechtes bremslicht nict funktionierte...
mein freund fragte nur ob er den polimannzeimännern doof kam, dass er da gleich ne mängelkarte bekommt... NEIN... zumal der tüv bei der prüfung nur mindestens 50% licht haben will... kracher war, nur abstempeln hätte nicht gereicht, er sollte den wagen einen tag später wieder VORSTELLEN!!!!! hallo??? ick freu mich auf meine erste kontrolle wenn der tigga fertig is..loool

ahja und begrenzungsleuchten sind im tüvkatalog erst bei 6m fahrzeuglänge erforderlich/zulässig.... verstehen tut den meisten mist ja eh wohl nur der ders geschrieben hat vor 50 jahren

Re: Neue Scheinwerfer

Verfasst: Sa 21. Nov 2009, 18:31
von Master_U
Hmmm, komisch, wenn ich jeden Morgen zum Dienst fahre, seh ich nie irgendwo Sixpacks stehen und ich fahre quer durch die Stadt. Desweiteren gehöre ich ja zu den bösen Jungs in Berlin die angeblich jeden Morgen an jeder Ecke stehen...ich kann dir sagen, ich habe in der Nacht vom Donnerstag zum Freitag einen Renault in Neuköln angehalten, wo auch vorn ein Abblendlicht nicht ging und den Fahrzeugschein hatte er auch nicht dabei. Fahrzeug- und Fahrerabfrage gemacht, ihn nett drauf hingewiesen das er bitte schnellstmöglich sein Abblendlicht reparieren sollte, den Fahrzeugschein künftig einstecken soll und ne schöne Nacht gewünscht. Ich kenne auch niemanden, der wegen so nem Müll anfängt zu schreiben, sondern bei solchen Kleinigkeiten wird vom Opportunitätsprinzip gebrauch gemacht, egal ob beim normalen Funkwagen oder bei einer Fachdienststelle.

Und zum Thema Begrenzungsleuchten: LIES DIR DOCH EINFACH MAL DURCH, WAS ICH VORHIN ZITIERT HABE!

Re: Neue Scheinwerfer

Verfasst: Sa 21. Nov 2009, 18:55
von cheeky_devil
ja ich kann lesen :D

also hier gehts zur zeit ab auf'm stralauer platz, rund um schönefeld, gropiusstadt, und schöneweide schnellerstrasse...
und einige kunden die selbst bei der poilzei sind legen z.B meinem schatz auc ab und an mal nahe nicht diese oder jene route zur filiale zu fahren... nuja... zurück zum thema...

Re: Neue Scheinwerfer

Verfasst: Sa 21. Nov 2009, 20:46
von CorsaBine
cheeky_devil hat geschrieben:er wurde genau bei soner kontrolle rausgezogen und bekam ne mängelkarte! ... fragte nur ob er den polimannzeimännern doof kam, dass er da gleich ne mängelkarte bekommt... NEIN ... kracher war, nur abstempeln hätte nicht gereicht, er sollte den wagen einen tag später wieder VORSTELLEN! ...
Ist mir damals auch passiert, bin damals noch mit meinem Corsa B 5Türer unterwegs gewesen, gerade frisch nen paar Wochen den FS ...
Mir kam ein Polizeiwagen entgegen und irgendwie hab ich schon geahnt das was kommt.

Sehe dann im Rückspiegel das sie drehen und dann kam auch schon der rote Schriftzug auf dem Dach -.-
Also ausgestiegen, defektes Abblendlicht auf Beifahrerseite bemängelt, Mängelkarte ausgestellt und innerhalb einer Woche musste ich den Wagen bei einer beliebigen Polizeiwache vorstellen.

Als wenn die manchmal nichts besseres zu tun hätten ... :whistling:

EDIT: Auch wenn ich keinen Tigra fahre, auf Bilder bin ich auch gespannt ^^

Re: Neue Scheinwerfer

Verfasst: Mo 23. Nov 2009, 08:40
von Capu
Master_U hat geschrieben:Wenn meine Kollegen mir 10€ abknöpfen weil ich mit Standlicht fahre
Na wenn du vom Fach bist, solltest du eigentlich wissen wie man §17 StVO zu lesen hat. Die Einzelnen Absätze sind NICHT im zusammenhang zu sehen. Auch wenn das im Hentschel (sollte dir bekannt sein) als Komentar drin steht, würde ich mich darauf nicht verlassen!
Das würde nämlich im folgenden für Abs.2 bedeuten (Auf Straßen
mit durchgehender, ausreichender Beleuchtung darf auch nicht mit Fernlicht gefahren werden.
) das ich für den Fall das keine Beleuchtungspflicht besteht (also Tagsüber) auch mit Fernlicht fahren darf... :vogel:

Zum andern knöpfen dir deine Kollegen keine 10€ ab... Weil du bist ja Kollege... Eine Krähe hakt... usw...

Btw... Gibt schon nen Gerichtsurteil... ist nur schon ein bissel älter ;-)

Master_U hat geschrieben:Desweiteren gibt es gemäß StVO kein Standlicht, sondern es sind wie du im ersten Satz des Abs. 2 siehst BEGRENZUNGSLEUCHTEN.
Dann halt Begrenzungsleuchten... :freak: