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Re: Klarglas Scheinwerfer und E-Prüfzeichen

Verfasst: Do 20. Jan 2005, 23:37
von VeNoM
du hast aber auch net eine klare aussage das man keinen wisch braucht gefunden :)

nur das es nciht eingetragen werden darf ich weisse nochmal auf das beispiel mit den Angeleyes und den britischen SW mit E-zeichen hin :roll:

Re: Klarglas Scheinwerfer und E-Prüfzeichen

Verfasst: Do 20. Jan 2005, 23:55
von Theux
VeNoM hat geschrieben: du hast aber auch net eine klare aussage das man keinen wisch braucht gefunden :)
wenn ich im Gesetz lese, dass ein Teil mit E-Kennzeichnung zugelassen ist und dort nichts weiter von benötigten Papieren steht, dann heißt das, das man keine braucht. Ich habe durch mein Studium schon seit über einem Jahr mit Gesetzestexten zu tun und habe mittlerweile verstanden damit umzugehen :wink:
VeNoM hat geschrieben: nur das es nciht eingetragen werden darf ich weisse nochmal auf das beispiel mit den Angeleyes und den britischen SW mit E-zeichen hin :roll:


Und diese Beispiele sind ja nun mal recht weit hergeholt. Es gibt eine Vorschrift, die besagt, dass Fahrzeuge, die el. LWR haben keine Scheinwerfer ohne el. LWR verwenden dürfen. Diese Vorschrift steht über dem E-Kennzeichen und das bedeutet dass Autos ohne el. LWR diese Scheinwerfer ganz normal verwenden dürfen und Autos mit LWR halt nicht. Schon ist das geklärt. Genauso verhält es sich mit den Scheinwerfern aus GB, diese sind speziell für den Gebrauch in GB bestimmt.

Re: Klarglas Scheinwerfer und E-Prüfzeichen

Verfasst: Fr 21. Jan 2005, 00:08
von mail2600
Möchte mich auch einmal ganz kurz melden aber auch wirklich nur ganz kurz.
Ehrlich gesagt finde ich das dieses Thema mit immerhin schon 5 Seiten lang genug ist und so ganz langsam mal zum Abschluss kommen kann.

Ich fahr meine Scheinwerfer die ich erst letzt Woche eingebaut hab (und hab einstellen lassen weiter) zumindest solange bis jemand von einem Gutachter oder sonst wem oder von mir aus noch einem existierenden Fall erzahlen kann wo jemand schuld oder mitschuld bei einem Unfall bekommen hat weil die E-Nr. gefälscht war.

Ich danke euch für eue Aufmerksamkeit.

Auf Wiedersehen

Re: Klarglas Scheinwerfer und E-Prüfzeichen

Verfasst: Fr 21. Jan 2005, 08:59
von Theux
Also dem kann ich mich nur anschließen. Die Diskussion geht hier schon weit darüber hinaus, was der Thredstarter eigentlich wissen wollte. Jetzt herrscht wohl noch mehr Unklarheit als wie das vorher der Fall war.

Da Venom sich ja von seiner Meinung nicht abbringen lässt, schlage ich vor, dass jeder es für sich handhabt wie er seine Schlüsse aus diesem Thread zieht. Denn ich glaube sonst geht die Diskussion hier noch ewig weiter.

In diesem Sinne.... :wink:

Re: Klarglas Scheinwerfer und E-Prüfzeichen

Verfasst: Fr 21. Jan 2005, 09:49
von VeNoM
hörmal "und dort nichts weiter von benötigten Papieren steht" und genau so steht es nicht drin es steht lediglich drin das man sie nicht eintragen lassen muss !!!

Frank hatte dazu mal nen wunderschönen thread gepostet wo richtig erklärt wurde WARUM ein wisch dabei sein sollte ausserdem habe ich wirklich beim Tüv nachgefragt und net wie der andre auf seite x ja ich hab auch gefragt und morgen bekomm ichs schriftlich ... haben wir nochmal was gehört von ihm seit ner woche ????? -->nö obwohl jeder den wisch kopiert haben wollte was meiner meinung nach auch der grund war weil er einfach net beim tüv war sondern mal einfach den senf dazu gegeben hatte hauptsache er hat recht, aber wirklich richtig erkundigt bei Fachleuten die sich auskennen hat sich noch keiner das was im inet steht das würde ich keinen schlappen cent drauf setzen sowas ist schnell geändert, manchmal steht auch gerne was verkehrtes drinne.
Ich will ja auch net sagen ihr MÜSST das eintragen lassen ich rate euch nur zu diesem guten tipp weil wenn ich sowas höre wie
Ich fahr meine Scheinwerfer die ich erst letzt Woche eingebaut hab (und hab einstellen lassen weiter) zumindest solange bis jemand von einem Gutachter oder sonst wem oder von mir aus noch einem existierenden Fall erzahlen kann wo jemand schuld oder mitschuld bei einem Unfall bekommen hat weil die E-Nr. gefälscht war.
dann stellen sich bei mir die Haare auf weil dann ists leider zuspät !!! und das kann nicht nur teuer werden und danach wirds passieren wie bei vielen anderen auch die was net eingetragen hatten oder mitm abe für fürn lenkrad rumfahren wo se net gelesen haben das es nur für serienreifen ist, da gehts dann einfach im offtopic los mit der heulerei und und und ... sowas ist dann aberleider nichtmehr zu bemitleiden sondern da gehört normal nocheins nachgeschoben ! vorallem wenns um Unfälle geht denn soll ja oft vorkommen das da andere Verkehrsteilnehmer mit beteiligt sind.
Fahrt doch selbst zum tüv und frag: und was ist wenn mich die polizei
anhält und will eventuell irgend nen nachweis sehen ?

weisst ich hab mir wenigstens die mühe gemacht und bin zum Tüv und bekam klare aussagen wenns dann trotzdem so stuhrköpfe gibt denen es net interessiert kann ich dann leider auch nichtsmehr dafür, das selbe galt für die behauptung "wenn man kein ersatzrad mehr hat MUSS man ein Reinfenflickspray dabei haben" --> alles käse es ist laut gesetzt nicht vorgeschrieben ein ersatzrad oder ein flickspray dabei zu haben kann man also getrost draussen lassen, all solche sachen erfährt man wenn man genau nachfragt

von daher ist dieses thema nun von meiner seite erledigt, wenns einer net glaubt soll er das beim tüv nachfragen wie oben erklärt, sollte er später mal probleme haben weiss ich schon die passende antwort darauf ...

Re: Klarglas Scheinwerfer und E-Prüfzeichen

Verfasst: Fr 21. Jan 2005, 11:07
von MKCB
@ VeNoM

Was hast du für die Abnahmen bezahlt?

mfg

Re: Klarglas Scheinwerfer und E-Prüfzeichen

Verfasst: Fr 21. Jan 2005, 12:09
von VeNoM
im moment noch garnichts kann die abnahmen erst April machen da ichn saisonnummerschild habe und erst wieder ab Aprilfahren kann !
Laut anderen forumsmembern kostet das wie ne stink normale abnahme

Re: Klarglas Scheinwerfer und E-Prüfzeichen

Verfasst: Fr 21. Jan 2005, 13:56
von RydeOrDie
für mich ist das Thema noch nicht geklärt...aber redet nicht um den heissen Brei sondern bringt Fakten wenn ihr euch schon die Mühe macht und auf "antworten" klickt.

Ansonsten könnt ihr das gerne schliessen.
@Venom, wenn du was vom Tüv bekommst und darin bestätigt wird von was wir hier reden, dann bitte ich dich dies mir zukommen zulassen.

Re: Klarglas Scheinwerfer und E-Prüfzeichen

Verfasst: Fr 21. Jan 2005, 15:38
von VeNoM
ich bin doch net derjenige wo das schriftlich vorlegen will :D mir gibts der tüv net schrift und das wird schon so seine gründe haben schliesslich is dann er dran wenn man dich anhält :D musst ein paar seiten vorblättern da hat irgendwo jemand geschrieben das er es schriftlich vom tüv bekommen wird

Re: Klarglas Scheinwerfer und E-Prüfzeichen

Verfasst: Fr 21. Jan 2005, 16:11
von DJ BigMac
und du wartest bis ich schreibe :D

wenn ich bis montag noch nichts habe werde ich nochmal nachfragen wie das nun aussieht mit dem wisch, hab euch nicht vergessen, muss halt auch warten bis so ein kleiner weisser umschlag im briefkasten liegt