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Re: BE vom Tigra bei Polizeikontrolle entzogen !
Verfasst: So 16. Jan 2005, 17:17
von FTBerlin
is halt so dass eigentlich die spiegelkante gemessen wird.... aber wenn die pol nach mist nimmt se die lichtaustritskante. was anderes kann ja auch vor ort nicht sicher gemessen werden......
Re: BE vom Tigra bei Polizeikontrolle entzogen !
Verfasst: So 16. Jan 2005, 17:32
von Fasemann
Scheinwerferkante, Spiegelkante und Unterkante Lichtaustrittsfläche sind nicht auf den Scheinwerfer aufgedruckt >> daher für gewisse kollegen nicht zu erkennen , sie wisen nicht weiter >> bestrafen dich als Halter ... in diesem Sinne , Auto abmelden , Auto umbauen, Auto wieder anmelden ( am besten andere farbe/ Nummer :shock: :lol: ) und ewig Ruhe vor der uniformierten Truppe

ops:
Re: BE vom Tigra bei Polizeikontrolle entzogen !
Verfasst: So 16. Jan 2005, 21:13
von DJ_Stoke
sodelle
Komm gerade vom Messen
Also jetz unterkante glas oder der kleene pfeil (hat doch jemand was von makierung gesagt) wenns der feil is uff
Wenns glasanfang is ...ich brauch 17"
*net schlagen checks nur gerade nimma wie jetz also bitte kein lesen hier un da sonder pfeil oder glas..*
Thx
Re: BE vom Tigra bei Polizeikontrolle entzogen !
Verfasst: Mo 17. Jan 2005, 10:55
von ice tiger
@frank
Hier steht ja auch einiges zu Übergangsregelungen (§72) und Ausnahmeregelungen. Man sollte den deutschen TÜV in Schutz nehmen... die Regelung der Scheinwerferhöhe ist absolut nicht auf deren Mist gewachsen, sondern geht sowohl auf die EG-RL 76/756/EWG und die ECE-R 48 zurück.... und war somit in die STVZO dringlich aufzunehmen. Es ist nicht die deutsche Bürokratie (die weiß Gott schlimm genug ist), die alles so kompliziert macht, sondern oftmals die Umsetzung und Harmonisierung europ. Rechts.
also das ist jetzt nicht ganz dein ernst, oder??
Die Bürokratie und Gesetztes-Korintenkackerei (sorry!) in Deutschland ist doch Hauptursache für solche "Sinnlos-Gesetzte"...
Es muss doch nicht jede Eg-RL 1:1 übernommen werden, egal wie sinnlos oder sinnvoll sie ist!!??
um das mal nachzuvollziehen EG-Recht gilt doch dann für alle EU-Staaten, aber das mit den 500mm ist doch nicht überall so!!??
p.s.: Also ich find deinen Ti mit einen der schönsten, die ich kenne, aber mit nem 2l und vorn 70mm tiefer (auch trotz 225 Reifen) wag ich fast zu bezweifeln, dass sich dein Auto oberhalb der 50mm befindet..also da hätt ich gern einen Beweis... hab auch ein Weitec Ultra GT drin aber nur 40/40, 9x16" /215/40 und Serienmotor(1.4) und ich bin mehr oder weniger bei genau 50cm :twisted:
mfg
Re: BE vom Tigra bei Polizeikontrolle entzogen !
Verfasst: Mo 17. Jan 2005, 20:15
von corsafreak
Hi,
habe gestern mal eben gemessen. Bei mir auf dem Scheinwerfer ist eine Linie aussen gleich hoch wie die Reflektorunterkante. 515mm... Sind nur 40er Federn montiert.
Mfg Mario
P.S.: Ich fahre Nissan.
Re: BE vom Tigra bei Polizeikontrolle entzogen !
Verfasst: Mo 17. Jan 2005, 22:34
von -Frank-
@Fummy:
Das ist sogar absolut logisch. Hatte ja bereits geschrieben, dass die entsprechende EG-Regelung mit Wirkung vom 01.01.1988 in Kraft Gesetz wurde. Die Rechtskraft trat sogar etwas später ein... war aber gültig für alle Neuanmeldungen ab diesem Datum.
@Ice Tiger:
Ich versuch es mal einfach zu erklären: Vielleicht kennst du den Satz " Bundesrecht bricht Landesrecht"?! Ähnlich verhält es sich in Relation zwischen EG-Recht und Bundesrecht! Vereinfacht ausgedrückt bedeutet dies, dass die deutsche Gesetzgebung (und auch die Rechtssprechung) übergeordnetes EG-Recht bei uns umsetzen müssen. In Wahrheit ist die Materie natürlich etwas komplizierter... aber wir brauchen für unsere Thematik ja auch kein Staatsrecht oder Politologie. *g*
Fakt ist: Aufgrund der vorgenannten EG-Richtlinie mußte eine entsprechende Regelung auch bei uns umgesetzt werden -- Folge §50 Abs. 3!!! Und entsprechende Regelungen gibt es in allen relevanten EG-Mitgliedsstaaten. Bei Spanien weiß ich sogar genau - da hab ich ja verwandschaftliche Beziehungen! Zu der Umsetzung in anderen Ländern und -was viel wichtiger- die Kontrolle derselben, kann ich nichts sagen. Wie so oft mag in anderen Ländern noch gelten: Wo kein Kläger, da kein Richter!
Du hättest übrigens mal genau durchlesen müssen, was ich zuvor geschrieben habe: Die Weitec Tieferlegung ist zumindest bei meinem Fahrwerk sicherlich nicht erreicht, sondern geringer. Und es ist auch durchaus so, dass durch den Motorumbau und damit verbundenem teilweisen Aggregatverzicht die GEwichtsvertelung auf der Vorderachse stark verändert wurde. Leider kenne ich nicht den exakten Stand vor den Veränderungen und kann dir nicht sagen, in welcher Höhe sich das hier wiedergespiegelt hat!
Re: BE vom Tigra bei Polizeikontrolle entzogen !
Verfasst: Di 18. Jan 2005, 17:38
von TigraFan2004
Hab da nochmal ne Frage: Bei dem im § 50 StVZO geforderten Abstand von 50 cm ab Spiegelkante des Abblendlichtes wird bei der Prüfung doch dann ab der Scheinwerferunterkante vom Abblendlicht gemessen, oder ?
Bei mir haben die Polizisten ab Unterkante des Scheinwerferglases vom Standlicht gemessen, dieser Scheinwerfer sitzt ja noch bisschen tiefer als der vom Abblendlicht.
Re: BE vom Tigra bei Polizeikontrolle entzogen !
Verfasst: Mi 19. Jan 2005, 07:29
von SYRINCS77
Hallöle an alle
Ich kann mich den vorrednern nur anschließen.Besser könnte man es nicht sagen.Nur es ist so es kommt wirklich drauf an an welche Streifenhörnchen du kommst.es gibt solche und solche.
Du kannst höchstens noch versuchen einspruch dageen einzulegen is aber halt so ne sache.Wahr bei mir auch so.hab ein Koni drin 40/40 aber ich weiß auch nicht was da schief ging die karre is vorne um 5 cm runtergekommen statt 4cm.Es sie so wenn s der TÜV eingetragen hat und da die werte gepasst haben und jetzt nicht mehr also sagen wir beim TÜV wahrens 50cm L unterkannte und ez sind es nur noch 49 oder 48.liegt das im grenzbereich.Da sich Federn und Fahrwerke nach einer bestimmten zeit setzten.
Ich habs bei mir damals drauf ankommen lassen.
Und siehe da ich hab gewonnen ich bekamm beine BE wieder zurück und den ganzen verwaltungsaperat mußte der Staat bezahlen.Bleibt aber jeden selber überlassen was man dagegen macht.
Ich weiß nur eines egal ob alles eingetragen ist oder nicht,wenn sie was finden wollen finden sie was auch wenn s nur der verbandskasten ist wo das halbarkeitsdatum abgelaufen ist :lol:
Re: BE vom Tigra bei Polizeikontrolle entzogen !
Verfasst: Mi 19. Jan 2005, 08:18
von ice tiger
Hi,
Was heißt denn nun Scheinwerferunterkante?? Das hat hier noch keiner so recht sagen können. Ist das nun wirklich das untere Ende des Scheinwerfers (untere aüßere Glaskante), oder unterste "Kante" des Standlicht, oder unterste "Kante" des Ablendlichts??
Weiß das nun wer?
mfg
Re: BE vom Tigra bei Polizeikontrolle entzogen !
Verfasst: Mi 19. Jan 2005, 09:03
von FTBerlin
im falle des falles wird die lichtaustritskante gemessen....... weil des mit eine der genauste punkt zum messen ist...... weil reflektorunterkante kann der beamte vor ort ja nicht messen.....