Re: Probezeit...
Verfasst: Mi 27. Jun 2007, 12:20
B4D_Dr1ft hat geschrieben:irgend wie hams dich beim tüv strafe beschissen
Als Halter Fahrzeug zur Haupt- oder Zwischenuntersuchung nicht angemeldet oder vorgeführt; bei einer Überschreitung des Anmelde- oder Vorführtermins von mehr als
zwei bis vier Monaten 25,- EUR
scheise du hast recht
hab mal gegoogelt
Wird der Termin zur Hauptuntersuchung um zwei bis vier Monate überschritten, ist im Falle einer Polizeikontrolle (der TÜV selbst erhebt kein Verwarnungs- oder Bußgeld) ein Verwarnungsgeld in Höhe von 15 € fällig. Vier bis acht Monate schlagen mit einem Betrag von 25 € zu Buche; mehr als acht Monate werden nach dem amtlichen Bußgeldkatalog sogar mit einem Regelsatz von 40 € und zwei Punkten in Flensburg geahndet.
hätte ich damals blos mal nachgeschaut aber das ist ewig her und noch von meinen mottorad zeiten aber ich dachte das wird schon seine richtigkeit haben
