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Re: keine einzelabnahmen ab april 2009???
Verfasst: Mo 28. Jun 2010, 18:25
von Rainer
@Corex, du meinst §21 und 19.2 oder?
Weil mein FW und Felgen sind nach 19.2 und nicht nach 19.3
Wie SeRo es beschrieben hat, so kenn ich das auch. Hab fast 100€ Beim Tüv für die Abnahme bezahlt. Jetzt soll ich noch mal 40 Euro für Marburg bezahlen und dann 12 Euro bei der Zulassungsstelle.
Und ja, Marburg kennt mein Auto auch nicht. Ich weiss nicht, wie die entscheiden können, ob das bei mir alles mit rechten Dingen zu ging oder ob das ein Hinterhof Tüv war.
Re: keine einzelabnahmen ab april 2009???
Verfasst: Mo 28. Jun 2010, 18:56
von ch_wagner
ja, er meint §19.2 STVZO
Hab jetzt gerade mal bisschen im Inet gesucht, und ich werde das Gefühl nicht los, dass das ne Abzocke ist.
Ob jetzt aus Unkenntnis der Leute oder mit Absicht sei mal dahingestellt.
lest euch das mal durch:
http://www.marburg-biedenkopf.de/auto-v ... nisse.html
und da steht geschrieben:
"
Betriebserlaubnis gem. § 21 StVZO " oder
"für Neufahrzeuge ... nach §13 FZV"
§21 STVZO bezieht sich allerdings auf die Betriebserlaubnis für Einzelfahrzeuge, die zu einem nicht genehmigten Typ gehören.
Auf Forumsdeutsch übersetzt heißt das:
Wenn ihr euch ein Auto selbst zusammennagelt und das dann zulassen wollt, dann müsst ihr den Antrag ausfüllen und die erstellen euch eine BE.
Die Abnahmen von denen ihr sprecht sind:
§19.2 (Einzelabnahme) und §19.3 STVZO (Abnahme mit Teilegutachten)
Abgesehen davon bezieht sich die Sache in Marburg eh nur auf Hessen.
Re: keine einzelabnahmen ab april 2009???
Verfasst: Mo 28. Jun 2010, 19:01
von Rainer
Das ist der Gesetzestext §19.2 STVZO:
(2) Die Betriebserlaubnis des
Fahrzeugs bleibt, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam. Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die
- die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,
- eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder
- das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.
Und bei mir trifft ja dann Punkt 1 oder 2 zu. Also BE ist futsch. Also kommt Marburg ins Spiel.
Re: keine einzelabnahmen ab april 2009???
Verfasst: Mo 28. Jun 2010, 19:07
von ch_wagner
Nein, eben nicht....lies dir doch mal den Link durch!
Da steht nirgendswo irgendetwas von §19.2 oder §19.3
Klar beschweren die sich nicht, wenn du denen Geld überweist
Re: keine einzelabnahmen ab april 2009???
Verfasst: Mo 28. Jun 2010, 19:12
von Rainer
Doch, folge mal deinem Link und da dann dem Link "Flyer"
hier ist er:
http://www.marburg-biedenkopf.de/upload ... assung.pdf
und da auf Seite 2 die rechte Spalte.
Re: keine einzelabnahmen ab april 2009???
Verfasst: Mo 28. Jun 2010, 19:31
von ch_wagner
da steht §19.2 in Verbindung mit §21 STVZO
Ist etwas unglücklich formuliert, heisst aber soviel wie:
Wenn du dir n Auto selbst zusammen baust
(dass keine EG Genehmigung oder sonst irgendeinem bereits genehmigten Typ entspricht)
und daran dann ne Gasanlage, Fahrwerk oder halt irgendwas mit §19.2 abnahmepflichtigem dranbaust, dann musst wieder n Briefchen nach Marburg schicken.
Re: keine einzelabnahmen ab april 2009???
Verfasst: Mo 28. Jun 2010, 19:35
von Rainer
da bin ich auch schon drüber gestolpert. In meiner Abnahme vom Tüv steht nämlich gar nix von "in Verbindung mit §21"
Ich glaub, ich fahr am MI nochmal zur Zulassungsstelle. Wenn das nix wird, ruf ich in Marburg an. Morgen fahr ich mal zu einem Tüv in Hessen, mal sehen was der meint und ob der Marburg erwähnt.
Re: keine einzelabnahmen ab april 2009???
Verfasst: Mo 28. Jun 2010, 19:43
von ch_wagner
Und genauso ist es auch.
Lass dir da nichts einreden, wenn sie behaupten du musst da was hinschicken.
Die machen das halt auch nur beruflich und können nicht lesen

Re: keine einzelabnahmen ab april 2009???
Verfasst: Mo 28. Jun 2010, 19:47
von Rainer
Hab heute die Unterlagen schon hin geschickt
Aber bezahlt hab ich zum Glück nicht. Damit warte ich auch erst mal.
Ich halte euch auf dem Laufenden, was die nächsten Tage noch alles passiert.
Danke bis hier hin für die Tipps und Erläuterungen.
Re: keine einzelabnahmen ab april 2009???
Verfasst: Mo 28. Jun 2010, 20:22
von Corex
Na denn kannste lange auf die Betriebserlaubnis warten
§21 in verbindung mit §19.2 muss in marburg genehmigt werden. schau auf dein tüv wisch den du hast. oben steht gutachten

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