Re: Tigra Breitbau
Verfasst: Fr 1. Okt 2010, 19:16
seht ihr bilder von dem spoiler? ich seh garnüscht!
Homepage und Forum rund um Opel Corsa und Tigra
https://www.corsa-tigra.de/
Das der passt ist ja gut und schön, ändert aber nichts daran, das Alu-Spoiler in Deutschland verboten sind.jediknight hat geschrieben: Aber das mit dem Spoiler muss man live gesehen haben. Der passt wirklich sehr gut.
chriscolours hat geschrieben:
zum spoiler... es is ein echt-carbon spoiler der eingetragen ist!!!! hatte noich nie ärger deswegen!!!
Häääääääääääää?Green-Tiger hat geschrieben:Das der passt ist ja gut und schön, ändert aber nichts daran, das Alu-Spoiler in Deutschland verboten sind.![]()
Hoerns hat geschrieben:Häääääääääääää?
Weiter sind ab sofort alle Teilegutachten und Einzelabnahmen UNGÜLTIG !!!.in der 138. Sitzung des Bund-Länder-Fachausschusses „Technisches Kraftfahrwesen" (BLFA-TK) wurde der Beschluß gefasst, dass Anbauabnahmen für Heckflügel aus Aluminium nach § 19 Abs. 3 StVZO und § 19 Abs. 2 iVm. § 21 StVZO abzulehnen sind. Bei der Durchführung von Hauptuntersuchungen sind die Heckflügel als erheblicher Mangel einzustufen.
Anweisung der Technischen Leitung:
Kurzfassung:
Entsprechend der Beschlußfassung (138. BLFA-TK Sitzung, TOP 7.5) sind Anbauabnahmen für Heckflügel aus Aluminium nach § 19 Abs. 3 StVZO und § 19 Abs. 2 iVm. § 21 StVZO abzulehnen.
Bei der Durchführung von Hauptuntersuchungen sind die Heckflügel als erheblicher Mangel einzustufen. Ich bitte Sie um umgehende Umsetzung entsprechender Arbeitsanweisungen.
In einigen Fällen haben Sachverständige der Technischen Prüfstelle für den Kraftfahrzeugverkehr Aluminium-Heckspoiler, die starr mit dem Aufbau verbunden sind, positiv begutachtet. Der Spoiler hat Kantenrundungen von 2,5 mm und wurde an den scharfkantigen Ecken mit einem Kunststoffköder versehen. Näheres zur Ausführung ist den beiliegenden Bildern in der Anlage zu entnehmen.
Das Ministerium für Umwelt und Verkehr hat die Technische Prüfstelle angewiesen, künftig derartige Fahrzeugteile als unzulässig im Sinne von § 30 Abs. 1 Nr. 1 und § 30c Abs. 1 StVZO einzustufen. Daraufhin wurde von dort berichtet, dass derartige Teile in anderen Bundesländern weiterhin positiv begutachtet würden. Die Anforderungen des einschlägigen VdTÜV Merkblattes würden nicht greifen, da es sich um keine Kunststoffheckspoiler handelt. Im Übrigen könnten auch Heckträgersysteme eine ähnliche Gefährdung darstellen.
Das Ministerium teilt diese Auffassung nicht und verweist darauf, dass ein derart hervorstehendes Teil auch bei Rundungen von 2,5 mm Radius bereits bei Geschwindigkeiten im Bereich von 10 bis 20 m/s messerähnliche Eigenschaften aufweisen kann. Damit stellt es für die übrigen Verkehrsteilnehmer eine unzumutbare Gefährdung dar. Die Bauweise ist mit so genannten Hecktragesystemen oder ähnlichen Trägern nicht vergleichbar; diese sind im Allgemeinen sowieso nicht ständig an den Fahrzeugen angebaut.
Aus der Erörterung bleibt festzuhalten:
In der 47. Sitzung der AKE-AG "§ 19 Clearingstelle" am 14.07.2004 wurde dieses Thema unter TOP IX bereits erörtert und einvernehmlich mehrere Maßnahmen festgelegt: Es sollen keine Teilegutachten mehr erstellt werden. Änderungsabnahmen sollen auch bei Vorlage eines (noch) gültigen Teilegutachtens unter Hinweis auf § 30 StVZO abgelehnt werden. Das VdTÜV-Merkblatt 744 ist um den Aspekt "metallische Werkstoffe" zu erweitern. Die aaSoP/PI sollen von ihren technischen Leitern entsprechend informiert und angewiesen werden.
In der KBA-Datenbank "Teilegutachten" sind entsprechende Teilegutachten von mehreren TD für Heck-Aluminiumspoiler gemeldet. Ob und wieweit darüber hinaus gefälschte Teilegutachten im Umlauf sind, war bis dato nicht feststellbar.
Herr Miese teilte mit, dass die Akkreditierungsstelle des KBA alle TD anschreiben und eine Rücknahme der Teilegutachten verlangen wird, so dass dann auch über die KBA-Datenbank dies dokumentiert werden könne.
Nachfolgender Beschluss wurde gefasst, der die Festlegungen der AKE-AG "§ 19-Clearingstelle" teilweise übernimmt, präzisiert und im Einzelnen umzusetzen ist (einstimmig):
"1. Das KBA (die Akkreditierungsstelle) veranlasst die Zurückziehung der positiven Teilegutachten von Heck-Aluminiumspoilern bzw. erklärt sie für ungültig und übersendet den Ländern den einschlägigen Schriftverkehr.
2. Anbaugutachten nach § 19 Abs. 3 StVZO dürfen zukünftig nicht mehr erfolgen (entweder unter Hinweis auf § 30 StVZO oder, soweit erfolgt, mit Hinweis auf die Zurückziehung der Teilegutachten).
3. Einzelabnahmen nach § 19 Abs. 2 StVZO dürfen nicht vorgenommnen werden (s. 2.).
4. Werden Fz mit den genannten Heckspoilern zur Durchführung einer HU vorgestellt, ist ein erheblicher Mangel festzustellen.
5. Die zuständigen obersten Landesbehörden weisen die TP und ÜO an, entsprechend vorstehender Punkte 2 bis 4 zu verfahren."
Konkret heißt das. Bei HU erheblicher Mangel. Keine Plakette, stilllegen des Fzg.
Bei Polizeikontrolle auch sofortige Stilllegung des Fzg.
Doch selbst solche dürfen nicht mehr verbaut werden. Alle Spoiler die Aluteile haben wurden verboten. Wer solche Spoiler drauf hat, sollte vom TüV einen erheblichen Mangel bekommen wenn nicht, gefährdet der Prüfer seinen Job. Die Alufüße sind schon bei 30Km/h wie Messer und deshalb nicht erlaubt.jediknight hat geschrieben:Der Spoiler ist aus Carbon.
Der Halter ist aus Alu. Also nix verboten.![]()