Doch, Farbe sieht schicker aus als ich es mir vorgestellt habe, aber trotzdem bleibt es ne Weiberkiste.

du darfst auch weiterhin auf die Bühne.

Und der Motorraum auch in Wagenfarbe oder noch in schwarz.

Aber zu den Seitenblinkern, ich hab das so in Erinnerung, das diese beim Corsa C zur BE des Fahrzeugs gehören, da der C Corsa nie ohne gebaut wurde. Mit dem Punkt würde ich dir raten, dich nochmal schlau zu machen.
Ich meine auch Fahrzeuge mit einer EG Nummer, so wie der Corsa C müßen Seitenblinker haben sowie zb Corsa B ab Bj.
Hab nochmal was rumgesucht und folgenes gefunden
http://www.bmvbs.de/cae/servlet/content ... fz-pdf.pdf
les dir mal ab Seite 51 den Text durch.
Und noch ein bißchen was
Wenn ein Fahrzeug serienmäßig mit einer bauartgeprüften lichttechnischen Einrichtung ausgestattet war, ist diese Leuchte zwingender Bestandteil der Betriebszulassung des Fahrzeugs und darf nicht so ohne weiteres entfernt werden:
Hatte der Wagen bei Erstzulassung keine serienmäßigen Seitenblinker, kann er damit ausgestattet werden, diese müssen aber E-Zulassung als Seitenblinker haben und sich innerhalb der vorgeschriebenen Positionen befinden, bei derartigen Fahrzeugen kann der Seitenblinker auch wieder ohne Austragung entfernt werden, entsprich dann ja wieder dem Serienstand.
Bei Fahrzeugen, die in beiden "Ausführungen" hergestellt worden sind, also bis xx.xx.xxxx ohne Seitenblinker und dann ab xx.xx.xxxx + einen Tag (zB. wegen Facelift) mit einem Seitenblinker, kann dieser Seitenblinker entfernt werden, muss aber ausgetragen werden.
Ist der Wagen serienmäßig schon immer mit einer derartigen Leuchte ausgestattet gewesen, dies aber schon vor der gesetzlichen Pflicht, also als "freiwillige" Zugabe des Herstellers ab Serienstart, ist eine ersatzloser Entfall (Austragung) dieses Seitenblinkers nur möglich, wenn durch ein Gutachten nachgewiesen wird, dass die verbleibenden Sichtwinkel der Hauptblinker entsprechend der Vorgaben ausreichend ist.
Ist die Erstzulassung des Wagen nach dem Einführungstermin der Seitenblinkerpflicht, ist eine Austragung der Seitenblinker ohne gleichwertigen Ersatz (zB. zugelassene Spiegelblinker) unzulässig und nicht möglich.
und direkt hier aus dem Forum
http://www.corsa-tigra.de/showthread.ph ... +entfernen
Ich frag mich nur warum die Leute die Seitenblinker wegcleanen, die haben schon einen Sinn und es gibt doch die ein oder andere schöne Möglichleit für Seitenblinker.
Gibt sogar welche die halbwegs zu dem Lack passen Bine.
http://cgi.ebay.de/PINK-Seitenblinker-F ... 5198e17277
MFG Bernd