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Re: Wie lange kann ich eingezogen werden?
Verfasst: Di 19. Jan 2010, 02:03
von opelkult
Vangelis hat geschrieben:wenn du dich weiterverpflichtest bekommst du nach der grundausbildung soviel geld ja.
als normaler wehrpflichtiger bekommst du im normalfall deinen sold von 350 ungrad plus entfernungspauschale und des wars.
Bei meiner Zivistelle habe ich zusätzlich das essensgeld und das klamottengeld ausgezahlt bekommen. schlußendlich kam ich auf etwa 550 euro im monat. damals direkt nach der schule viel geld im vergleich zu 300 euro im nebenjob aber ich glaube nicht, wenn du schon mal gearbeitet hast und "richtig" geld verdient hast, dass dir das viel vorkommt.
Da muss ich dir Recht geben, ich hab beim Bund als Obergefreiter 350.- bekommen und hab vorher bereits voll gearbeitet, interessiert keine Sau, da kannst selber schauen wo du bleibst.
Re: Wie lange kann ich eingezogen werden?
Verfasst: Di 19. Jan 2010, 08:22
von Green-Tiger
Vangelis hat geschrieben:wenn du dich weiterverpflichtest bekommst du nach der grundausbildung soviel geld ja.
Falsch, während die Gwdler ihre 350Euro bekommen haben, habe ich bereits in der AGA 1500 (Gefreiter) Brutto bekommen und zum Ende meiner 4Jahre als Soldat auf Zeit 1750Euro (Stabsgefreiter) Brutto. Ist ja auch gerecht, das welche die ihrem Land dienen wollen mehr kriegen als welche die kein Bock haben und nur ihre 9Monate abstinken wollen.
@opelcult Die 350 werden weder versteuert, noch musst du deine Wohnung oder Medikamente bezahlen etc. Das zahlt alles der Bund für dich also worüber meckerst du?
Re: Wie lange kann ich eingezogen werden?
Verfasst: Di 19. Jan 2010, 09:20
von babyblauer Corsake
Green-Tiger hat geschrieben:Falsch, während die Gwdler ihre 350Euro bekommen haben, habe ich bereits in der AGA 1500 (Gefreiter) Brutto bekommen und zum Ende meiner 4Jahre als Soldat auf Zeit 1750Euro (Stabsgefreiter) Brutto. Ist ja auch gerecht, das welche die ihrem Land dienen wollen mehr kriegen als welche die kein Bock haben und nur ihre 9Monate abstinken wollen.
@opelcult Die 350 werden weder versteuert, noch musst du deine Wohnung oder Medikamente bezahlen etc. Das zahlt alles der Bund für dich also worüber meckerst du?
Hattest du mit Wiederruf oder ohne ?
Re: Wie lange kann ich eingezogen werden?
Verfasst: Di 19. Jan 2010, 09:37
von VTJ One
@Timo: das ist glaube ich egal.
Mein Wissensstand ist der, dass wenn man sich von Anfang an verpflichtet nicht diese berüchtigten 3 Monate Grundausbildung macht und auch direkt ca. 1200 Netto bekommt - da muss ich green-tiger zustimmen. Hat mir mein Cousin (auf 4 Jahre verpflichtet) auch bestätigt.
Re: Wie lange kann ich eingezogen werden?
Verfasst: Di 19. Jan 2010, 09:45
von babyblauer Corsake
Also ich hab von dem Wehrdienstberater gesagt bekommen das man die ersten 6monerte bis zu dem Punkt wo man schwört nur das gehalt des Wehrdienstleistenden bekommt. Und ab dem Tag wo man sich dann sicher ist und sich verpflichtet man für jeden bereits geleisteten Tag eine Entschädigung Steuerfrei nachgezahlt bekommt.
3 Monerte AGA muss man immer machen, das kannste auch auf der Bundeswehrseite nachlesen.
Re: Wie lange kann ich eingezogen werden?
Verfasst: Di 19. Jan 2010, 09:51
von Capu
Green-Tiger hat geschrieben:@opelcult Die 350 werden weder versteuert, noch musst du deine Wohnung oder Medikamente bezahlen etc. Das zahlt alles der Bund für dich also worüber meckerst du?
So schauts aus!
Wenn du das mal komplett siehst brauchst du:
- keine Miete zahlen / keine Nebenkosten
- keine Nahrungsmittel kaufen
- keine Medikamente zahlen
- keinerlei Arztkosten/Praxisgebühr zahlen
- keine Kleidung
- sogar ne Fahrkarte für die Heimfahrt am WE gibts
usw usw...
Die 350,- sind dein "Taschengeld".
Also viele Arbeitnehmer haben nach Abzug aller Kosten und Steuern im Monat nicht soviel über!
Und nu sag bitte keiner: "Ich wohn aber noch bei Mutti und zahl sonst auch keine Miete usw..."

Re: Wie lange kann ich eingezogen werden?
Verfasst: Di 19. Jan 2010, 10:01
von Jojo81
keine miete ist gut, ich galube kaum, dass einer sein ganzes hab und gut in einen spind gepackt bekommt und seine wohnung kündigen kann
ich war samstags sogar noch jobben neben dem wehrdienst, sonst hätte es nicht hingehauen.
Re: Wie lange kann ich eingezogen werden?
Verfasst: Di 19. Jan 2010, 10:32
von VTJ One
@Timo: mag sein, aber wenn du DIREKT wo Antritt sagst, dass du dich für z. B. 4 Jahre verpflichten lassen willst, dann kriegst du ab dem ersten Tag auch den vollen Sold und nicht nur 350€.
Zum Thema Miete: die USB (Unterhaltssicherungsbehörde) zahlt doch 70% deiner Miete, bei entsprechendem vorherigen Nettogehalt sogar mehr - man muss es halt beantragen wofür einige evtl zu faul sind

btw: man kann sogar beantragen, dass die Bundeswehr die 30% Differenz zahlt - es ist alles möglich.
Habe mich bereits etwas mit dem Thema befasst, da ich evtl im Sommer zum Bund muss und dahingehend auch alles wegen Miete, Verträgen usw. abklären muss.
Also das war eben ein echt schwacher Beitrag @Jojo81

Re: Wie lange kann ich eingezogen werden?
Verfasst: Di 19. Jan 2010, 10:37
von babyblauer Corsake
VTJ One hat geschrieben:@Timo: mag sein, aber wenn du DIREKT wo Antritt sagst, dass du dich für z. B. 4 Jahre verpflichten lassen willst, dann kriegst du ab dem ersten Tag auch den vollen Sold und nicht nur 350€.
Zum Thema Miete: die USB (Unterhaltssicherungsbehörde) zahlt doch 70% deiner Miete, bei entsprechendem vorherigen Nettogehalt sogar mehr - man muss es halt beantragen wofür einige evtl zu faul sind

btw: man kann sogar beantragen, dass die Bundeswehr die 30% Differenz zahlt - es ist alles möglich.
Habe mich bereits etwas mit dem Thema befasst, da ich evtl im Sommer zum Bund muss und dahingehend auch alles wegen Miete, Verträgen usw. abklären muss.
Also das war eben ein echt schwacher Beitrag @Jojo81
Ich hab mich damit auch schon befasst will im April zur Bundeswehr, hab im Februar nen Eignungstest. Daher ham die mir ja gesagt das ich net des volle Gehalt bekomme.
Gruss
Re: Wie lange kann ich eingezogen werden?
Verfasst: Di 19. Jan 2010, 10:38
von Capu
Jojo81 hat geschrieben:keine miete ist gut, ich galube kaum, dass einer sein ganzes hab und gut in einen spind gepackt bekommt und seine wohnung kündigen kann
ich war samstags sogar noch jobben neben dem wehrdienst, sonst hätte es nicht hingehauen.
Wozu gibts denn das USG (Unterhaltssicherungsgesetz)? Deswegen "keine Miete"... Bekommst keine Mietbeihilfe (und wenn nein, warum nicht)?
da war ich wohl zu langsam...
@VTJ
Das ist genau die Sache. Viele sind für den Papierkram zu faul oder informieren sich nicht richtig. Das keiner vorbeikommt und rumschreit "Geld zu verschenken" sollte hier, wie überall, klar sein.