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Re: Nötigung, Gefährdung...

Verfasst: Mo 16. Jun 2008, 16:22
von FTBerlin
allein für die aktion kann er seine pappe abgeben, denn so ein verhalten hat im straßenverkehr rein garnichts verloren und so einer ist auch nicht fähig sich vernünftig am verkehr zu beteiligen!
abgesehn davon dass das ja allein schon genügend gründe für ne anzeige sind..... nötigung, verkehrsunfallflucht.... ect