ABE Klarglas Rückleuchten

Ansammlung von ABE\\\'s, Gutachten, Fahrzeugscheinkopieen, ...

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Phoenix

ABE Klarglas Rückleuchten

Beitrag von Phoenix »

Hört sich für euch wahrscheinlich komisch an, für mich auch, bin aber eben grad von der Polizei angehalten worden. Ich brauch ne Bestätigung für die Rückleuchten. Da ist doch ein E-Prüfzeichen drauf, da braucht man doch gar nichts, oder doch ?

Falls da jemand von euch was hat, wäre es net schlecht wenn ihr mir das zukommen lassen könntet !

DominikHirschinger@gmx.de

Merci !!!
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Storchi

Re: ABE Klarglas Rückleuchten

Beitrag von Storchi »

Nö normaler weise nicht! Oder eigentlich überhaupt nicht!
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HH_tank

Re: ABE Klarglas Rückleuchten

Beitrag von HH_tank »

Giebt es nich.....Die wollten dir nur eins reinwürgen...!!!
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TeenTigra

Re: ABE Klarglas Rückleuchten

Beitrag von TeenTigra »

Natürlich gibt es dafür Papiere.

€dit: Und normaler weise sollte man die auch dazu bekommen!
Wenn nicht dort stressmachen wo du die her hast!
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Marco

Re: ABE Klarglas Rückleuchten

Beitrag von Marco »

@TeenTigra

Bei der EG – ABE gibt es im allgemeinen kein Schriftstück mehr. Ihre Nummer mit dem "E"-Zeichen** ist ebenfalls auf den anzubauenden Teilen sichtbar.
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Nori
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Re: ABE Klarglas Rückleuchten

Beitrag von Nori »

Friedrich-Motorsport hat mal nen Limitierte Auflage ABEs für Tigra und Calibra Rückleuten rausgebracht. Stand auch ma irgenwo in ner Opel Zeitung. Und Fakt is > Anbauteile mit E Prüfzeichen sind eintragungsfrei aber auf verlangen muss eine Prüfbescheinigung vorzeigbar sein. Hat mir mal der TÜV in so nem Auflagen Buch gezeigt.
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Waldbrand
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Re: ABE Klarglas Rückleuchten

Beitrag von Waldbrand »

Und wo sind die Papiere zu Deinen Serienrückleuchten??? Die haben auch n E-Zeichen.

Aber das interessante ist: Es gibt ja VERSCHIEDENE E-Zeichen, da ist immer ne Nummer dahinter.
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Franky1109

Re: ABE Klarglas Rückleuchten

Beitrag von Franky1109 »

Meine Seitenblinker haben ne E-Norm und ich hab dazu ein Schriftstück. Und mein Auspuff hat auch ne E-Norm mit Schriftstück.
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HYPER

Re: ABE Klarglas Rückleuchten

Beitrag von HYPER »

Ich wurde letzte Woche angehalten und die waren ganz scharf auf die Rückleuchten!!!! Wollten die ABE/ Gutachten bzw. Papiere zu den Leuchten. Hab ich natürlich auch keine und hatte auf die E- Prüfnummer (Zeichen) hingewiesen. Die gelten nicht!!! Kam als antwort.
Ist keine Originalteil als muss ich Papiere dafür mitführen oder eintragen.
War heute beim TÜv in Mannheim wollte noch was eintragen lassen und die sagten mir genau das gleiche!! Also werde ich die Teile eintagen, um wieteren Streß zu vermeiden.
Ob es nun 100% stimmt, kann ich euch nicht sagen.
Antwort fün TÜv & Polizei = Nicht zulässig ohne Papiere
Aber Frank hatte es auch mal in einem andrene TThread angesprochen und auch ausreichend erläutert!!Nun habe ich es selbst erlebt.

Gruß

Kai
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Phoenix

Re: ABE Klarglas Rückleuchten

Beitrag von Phoenix »

Also, Zität eine TÜV Prüfers den ich aus einem anderen Forum kenne:
Leuchten haben keine Betriebserlaubnis, sondern eine Bauartgenehmigung (§ 22a StVZO). Diese wird durch das Prüfzeichen am Fahrzeugteil nachgewiesen. Für EWG/ECE-genehmigte Teile (e-Zeichen) besteht keine Mitführpflicht für die Bauartgenehmigung. Es gibt zwar ABEs für einige Austauschleuchtensätze von Hella, aber grundsätzlich gilt:

e-Prüfzeichen ist Nachweis für die Bauartgenehmigung, Papiere müssen keine mitgeführt werden.

§ 19(3) 2. Die BE erlischt bei technischen Verändeungen nicht, wenn eine EWG-Betriebserlaubnis, eine EWG-Bauartgenehmigung oder eine EG-Typgenehmigung nach Europäischem Gemeinschaftsrecht erteilt worden ist und eventuelle Einschränkungen oder Einbauanweisungen beachtet sind.

Nach § 19(4) besteht eine Mitführplicht für die Papiere nur bei nationalen Genehmigungen (ABE, ABG).

Natürlich müssen alle vorgeschriebenen LTE vorhanden sein, z.B. auch der Rückstrahler (Kennbuchstabe auf dem Gehäuse IA)
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