Seite 1 von 1
Gibt es eine Mindesthöhe für die roten Rückstraler am Heck??
Verfasst: Mo 9. Aug 2004, 13:49
von Skysurfer
Ich will andere Rückstraler in der Heckschürze itegrieren, ähnlich wie man es schon bei Frank bewundern kann.
Nur bevor ich die da jetzt schön einpasse würd ich eben gern wissen wie tief diese am Fahrzeugheck verbaut werden dürfen.
Es gibt doch für alles bestimmungen bestimmt auch dafür...
Re: Gibt es eine Mindesthöhe für die roten Rückstraler am Heck??
Verfasst: Mo 9. Aug 2004, 13:54
von G400
In meiner ABE für die schwarzen Rückleuchten (Corsa) ist eine Mindesthöhe von 35cm vorgeschrieben.
Re: Gibt es eine Mindesthöhe für die roten Rückstraler am Heck??
Verfasst: Mo 9. Aug 2004, 14:02
von Skysurfer
Ahhh wuste ich doch das das nicht egal ist ....
Also 35 cm ist schon mal gemerkt!
Ist allerdings zuhoch für mich.
Ist das manchmal Fahrzugabhänig? Denn viele der neuen Autos Alfa, BMW, und ja auch der C Corsa haben die Reflektoren zimlich tief angebracht, ich würde fast behaubten unter 35cm ?!?
Oder ist das genau son Gummiparagraf wie mit der Nummernschildhöhe
Re: Gibt es eine Mindesthöhe für die roten Rückstraler am Heck??
Verfasst: Mo 9. Aug 2004, 18:49
von G400
Ein Anruf beim Tüv und du weißt es

Re: Gibt es eine Mindesthöhe für die roten Rückstraler am Heck??
Verfasst: Mo 9. Aug 2004, 21:55
von little_tigi
Ja Moment, die Beim C Corsa, Alfa etc. sind ja Serie so tief angebracht und da gilt das selbe wie bei Nummernschilder etc. Serie bedeutet dann Sondergenehmigung vom KBA.
Weißt doch: Serie ist meist alles anders als nachträglich!
Also hab eben auch nochma nachgeschlagen in meinem schlauen Buch und da steht:
Rückstrahler vgl. §53:
KFZ müssen an der Rpckseite mit zwei roten, nicht dreieckigen Rückstrahlern ausgerüstet sein, Anhänger mit zwei dreieckigen roten Rückstrahlern, deren Spitze nach oben zeigt.
Ist wegen der Bauart des KFZ eine solche Anbringung der Rückstrahler nicht möglich, so sind zwei zusätzliche Rückstrahler erforderlich, wobei ein paar so niedrig wie möglich, das andere max. 900mm über der Fahrbahn liegen muss.
Steht also nix von 350mm Mindesthöhe drin - die beziehen sich auf Rück- und Bremsleuchten. Ach ja und sie dürfen max. 400mm von der Ausenkante angebracht werden & die Minimale Fläche muss 20cm² betragen. Wobei ich mir mal denke, dass die Mindestfläche beide Reflektoren meint.