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Müssen Halbschalensitze eingetragen werden?
Verfasst: Sa 25. Sep 2004, 20:04
von bluecorsa
Muß ich Halbschalensitze die klappbar sind eintragen? Hab mal bei Ebay in einer Auktion gelesen das die eintragungsfrei wären. Aber was die da so alles schreiben da kann sich ja keiner drauf verlassen. Also wie ist das nun, oder gibts da unterschiede, sind einige eintragunspflichtige und andere nicht???
Re: Müssen Halbschalensitze eingetragen werden?
Verfasst: Sa 25. Sep 2004, 23:34
von endi_mc_endru
Also ich bin der Meinung das klappbare Halbschalen nicht Eintragungspflichtig sind.
Gruß Basti
Re: Müssen Halbschalensitze eingetragen werden?
Verfasst: So 26. Sep 2004, 10:01
von LittleTigra
Doch, da sie in Punkto Sicherheit von hoher Bedeutung sind.
Und da sie nicht Original sind -> Eintragungspflicht.
Ist bei Lehnenverstellbarkeit von mindestens 15° aber kein Problem - man kriegt ja auch Vollschalen eingetragen

Re: Müssen Halbschalensitze eingetragen werden?
Verfasst: So 26. Sep 2004, 11:04
von Nori
Mein TÜV meinte das ich sie nicht eintragen muss weil sie die gleichen funktionen haben wie die Orginalen. Hab sie aber trotzdem Eintragen lassen weil manche Polizisten wissen das bestimmt nicht

Re: Müssen Halbschalensitze eingetragen werden?
Verfasst: So 26. Sep 2004, 11:11
von LittleTigra
Mein TÜV meinte das ich sie nicht eintragen muss weil sie die gleichen funktionen haben wie die Orginalen
Muahaha...was eine blöde Begründung.
Ne andere Stoßstange hat auch die gleiche Funktion wie die Originale.
Andere Felgen/Reifen haben ebenfalls die gleiche Funktion.
Also bitte, in meinen Augen ist die Aussage eines TÜVers der absolute Hohn.
Re: Müssen Halbschalensitze eingetragen werden?
Verfasst: So 26. Sep 2004, 11:40
von Nori
LittleTigra hat geschrieben:Mein TÜV meinte das ich sie nicht eintragen muss weil sie die gleichen funktionen haben wie die Orginalen
Muahaha...was eine blöde Begründung.
Ne andere Stoßstange hat auch die gleiche Funktion wie die Originale.
Andere Felgen/Reifen haben ebenfalls die gleiche Funktion.
Also bitte, in meinen Augen ist die Aussage eines TÜVers der absolute Hohn.
Stoßstange ist aber außen
Die müssen normal echt net eingetragen werden. Stand bei meinen sogar dabei
Re: Müssen Halbschalensitze eingetragen werden?
Verfasst: So 26. Sep 2004, 11:45
von LittleTigra
Norris1 hat geschrieben:Stoßstange ist aber außen
Die müssen normal echt net eingetragen werden. Stand bei meinen sogar dabei
OK, blödes Beispiel.
Ein Sportlenkrad erfüllt aber auch die gleichen Funktionen wie ein Serienlenkrad.
Und das ist innen - und sogar ganz in der Nähe des Sitzes

Ich kann das nicht glauben, dass so ein sicherheitsrelevantes Teil ohne ABE nicht eintragungspflichtig sein soll.
Re: Müssen Halbschalensitze eingetragen werden?
Verfasst: So 26. Sep 2004, 11:49
von Nori
Manche müssen eingetragen werden und manche net. Nen Kumpel hat AVUS Sitze und die musste er eingetragen lassen.
Re: Müssen Halbschalensitze eingetragen werden?
Verfasst: Do 30. Sep 2004, 20:13
von bluecorsa
Also wenn muß ein Gutachten oder ABE dabei sein wo drin steht das man die nicht eintragen muß oder wie? Und der rest wird immer eingetragen, ist das so richtig????
Re: Müssen Halbschalensitze eingetragen werden?
Verfasst: Do 30. Sep 2004, 20:34
von Nori
Da machst dich am besten beim Hersteller schlau was bei den Sitzen dabei is.