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fahrwerks-rückgabe

Verfasst: Fr 3. Dez 2004, 13:02
von ..::DonChon::..
so nachdem mir kein tüv (und es waren echt viele) mir mein fk sportfahrwerk eingetragen hat habe ich vom letzten tüvler endlich erfahren das man den tigra überhaupt nicht mehr tieferlegen darf. auch die polizei ist wohl informiert darüber und kontrolliert das. jetzt muss ich mein fahrwerk erstal wieder loswerden. als ich einen bekannten von ford gefragt habe ob die von fk das wieder zurücknehmen hat er gesagt das die angeben müssten das es nicht erlaubt sei damit auf der straße zu fahren. ist soweit ich weiß nicht der fall bei fk.
jetzt die frage: stimmt das hat da einer schon erfahrungen mit gemacht?
es ist ja irgendwie so wie mit aluflügeln nur das das ja immer angegeben ist das die nicht zugelassen sind. viele haben ihn trotzdem eingetragen aber wenn die bullen das sehen gibts trotzdem ärger.

Re: fahrwerks-rückgabe

Verfasst: Fr 3. Dez 2004, 13:08
von Woschi
Seid wann das denn??????????? Sag jetzt nicht seid diesem Jahr....hab meinen auch erst dieses Jahr gekauft und erstmal tiefer gelegt...
Bei welchem Tüv warst du denn?? Direkt der bei Media Markt/Novo???

Re: fahrwerks-rückgabe

Verfasst: Fr 3. Dez 2004, 13:14
von Tomo16v
benutz mal die suche bzgl. scheinwerferunterkannte und/oder reflektorunterkannte

mfg tom

Re: fahrwerks-rückgabe

Verfasst: Fr 3. Dez 2004, 13:16
von Nori
Nein geht das schon wieder los. Benutzt ma die Suche und gebt "Spiegelkante" ein :wink: .

Ich denke nicht das FK das Fahrwerk zurück nimmt da bestimmt im Gutachten steht das du dich ja an die Auflagen der StVZO halten musst. Die sagen wahrscheinlich kauf dir größere Felgen :wink:

Re: fahrwerks-rückgabe

Verfasst: Fr 3. Dez 2004, 13:21
von cheeky_devil
lool
nich nur de scheiniunnerkante!
des fk 60/40 is offiziell verboten!!!!
ich hab damals gedacht i hör nich richtig als i beim tüv nord wegn ner evtl bescheinigung/ einbauerlaubnis angerufen hab...
is schon richtig, normalerweise müsste fk darauf hinweiden, machn se aber nich... oki, ich hatte im juni des glück das ding noch eingetragen zu bekomm, mitm kleen schummla...
fährst aber denn halt auf risiko das de grünen irgendwann mitm zollstock kommen... meener is mittlerweile bei n bissl was über 6 cm unter dem "darf" von 50 angekomm

ps: gibtsn direktes tieferlegungsverbot fürn tigga? wär mir neu... scheinwerferunterkante is klar

@woschi... der eine tüver legt genauigkeit uff de sachen die er einträgt und obse legal sind und der andre freut sich aufs geld!
gibt halt unterschiede dabei und schummeltüv hat man wohl oder übel mehr als genug in deutschland

Re: fahrwerks-rückgabe

Verfasst: Fr 3. Dez 2004, 13:21
von T-Mow-Beil
Kurz mal Senf ablassen will. Selbst mit meinen 16 Zöllern im Sommer schaffe ich es nicht beim 60/40 das Mindestmaß einzuhalten. Hatte das gleiche Problem damals auch bei Corsa, aber mit 14 Zoll ;)

Holl dir nen 30/30 auf 17" und Ruhe haste...der GEschmack bleibt dabei allerdings auf der Strecke....

Und das mit dem Verbot war mir auch neu....kanns mir aber nicht wirklich vorstellen. Wenn dann meinte der Prüfer sicherlich, das das nicht Eintragbar ist wegen der zu niedrigen Höhe der USK. :?

Re: fahrwerks-rückgabe

Verfasst: Fr 3. Dez 2004, 13:35
von nfs2k
alles wieder ermessen des tüvprüfers würde ich mal wieder sagen !

Re: fahrwerks-rückgabe

Verfasst: Fr 3. Dez 2004, 13:47
von T-Mow-Beil
Nicht ganz, da sich der Prüfer auch an die Auflagen zu halten hat.

Wie jedem bekannt sein sollte:

§ 50 Abs. 3 Satz 2 StVZO
"Bei Scheinwerfern für Abblendlicht darf der niedriegste Punkt der Spiegelkante nicht unter 500mm ... liegen".

Die Bodenfreiheit ist in der StVZO nicht geregelt, dürfte sich aber auch über die Höhe der Scheinwerfer von selbst ergeben.


Und damit würde ich sagen ist alles gesagt....

Re: fahrwerks-rückgabe

Verfasst: Fr 3. Dez 2004, 13:50
von nfs2k
unser tüver schaut nicht nach lichtblablakante ... sondern nach bodenfreiheit , kommt man über die grube drüber ... ist alles in ordnung

und der hat auch noch keine auf die nuss bekommen ... und bei dem werden nur so "augen - zu " eintragungen eingetragen !

Re: fahrwerks-rückgabe

Verfasst: Fr 3. Dez 2004, 14:04
von T-Mow-Beil
Dafür kann man die Prüfer aber dranbekommen.....wenn jemand SAT Motorsport nen Begriff ist die wissen wovon ich rede.

Aber da wir ja alle "LEGAL" eintragen lassen mit "OFFENEN AUGEN", muss man sich der STVZO beugen :wink: