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Strafe Sonnenblendenstreifen ?
Verfasst: So 5. Dez 2004, 20:55
von priVax
Ich würde mir gerne einen Sonnenblendenstreifen auf die Frontscheibe machen. Ich hab den schon hier und ich hab schon alles gemessen er ist zu groß und kleiner machen geht nicht. Ich bin noch in der Probezeit, was könnte schlimmsten falls auf mich zu kommen falls ich von Grünen angehalten werde und die sehen das ich mehr als 10% meiner scheibe beklebt habe ?
Die wahrscheinlichkeit ob die das rallen oder nicht lassen wir mal weg, mir gehts nur drum was passiert falls die wirklich mal aus langeweile alles nachmessen. Was der Tüv sagt ist mir auch egal.
Re: Strafe Sonnenblendenstreifen ?
Verfasst: Mo 6. Dez 2004, 00:14
von Izelord
wennst dir schon sorgen machst, dann stell dich doch ned so an, find raus wie breit er sein darf und mach nen so drauf. Wieso solltest unnötiges risiko eingehen nur wegen 1 oder 2 cm.
find ich einfach nur hirnrissig
(etzt nur mal so grundsätzlich, wie breit er sein darf und was strafe wäre kann ich dir nicht genau auskunft geben)
Re: Strafe Sonnenblendenstreifen ?
Verfasst: Mo 6. Dez 2004, 00:26
von priVax
Es dürfen 10% der Scheibe beklebt, werden.
Das würde bei mir eine höhe von 10cm ergeben, ich kann meinen Streifen max auf 12cm kürzen. Deswegen Interresiert mich eigentlich nur ob ich im schlimmsten fall, falls ich erwischt werde direkt in der nachschulung sitze.
Re: Strafe Sonnenblendenstreifen ?
Verfasst: Mo 6. Dez 2004, 00:34
von MichiC
http://forum.corsa-tigra.de/viewtopic.php?t=4382
Hier findest du was zu dem Thema!
Wenn der Polizist schlecht drauf ist, kann er dir ne Mängelkarte ausstellen, stilllegen würde auch gehen, wenns blöd läuft, musste ne Nachprüfung inkl. verlängerte Probezeit machen, Geldstrafe, Punkte ...
Vielleicht sollte mal der noam was zu sagen, ich denk mal, dass solche Fälle im Ermessen des Polizisten liegen.
Mir wärs das net wert! Vor allem kannste dir ja vorstellen, dass der Aufkleber dein Sichtfeld mehr beschneidet als bei anderen Autos, da die Tigra-Frontscheibe so schräg steht!
Re: Strafe Sonnenblendenstreifen ?
Verfasst: Mo 6. Dez 2004, 18:14
von AstraCarawahn
Hi...
äh, je schräger die Scheibe, desto weniger beschneidet er das Sichtfeld....aber mich würde noch interessieren, warum du ihn nur auf 12cm kürzen kannst und nicht noch zwei Zentimeter wegnehmen kannst???
Björn
Re: Strafe Sonnenblendenstreifen ?
Verfasst: Mo 6. Dez 2004, 18:21
von MichiC
Klar: Je schräger die Scheibe ist, desto weniger Fläche nimmt der Aufkleber im Sichtfeld weg.
Ich meinte aber, dass ein großer Aufkleber auf einer schrägen Scheibe tiefer ins Sichtfeld rückt als auf der einer fast 90° stehenden Scheibe

Re: Strafe Sonnenblendenstreifen ?
Verfasst: Di 7. Dez 2004, 15:43
von Phoenix
Auf den Scheiben ist auch rechts und Links irgendwo ne Markierung, weiter runter darfst du nicht !
Re: Strafe Sonnenblendenstreifen ?
Verfasst: Di 7. Dez 2004, 17:16
von Iceman
Da stellt sich mir die Frage, wieso kleiner machen nicht möglich ist ?
Auf die Scheibe legen, so das die äußeren Ecken der Folie bündig an die Scheibe passen und den mittleren Teil, der dann wegen der Scheibenkrümmung über der Gummidichtung nach oben absteht, mit nem Cutter abschneiden, fertig...
Ist der Standardweg für den Sonnenstreifen, dann hält man auch problemlos die 10% ein..aber er ist halt in der Scheibenmitte etwas schmaler als am Rand..
Re: Strafe Sonnenblendenstreifen ?
Verfasst: Di 7. Dez 2004, 23:12
von bluecorsa
Also ich würde jetzt mal davon ausgehen das der Blendstreifen beschriftet ist und er ihn deswegen nich weiter abschneiden kann weil er sonst was von der Schrift abschneidet! Hatte bei meinem alten Corsa auch nen Blendstreifen drauf hat den Tüv garnicht interessiert obwohl der auch ziemlich breit war. Wollten noch nichmal die ABE dafür sehen. Aber das kommt wohl immer drauf an was man für einen Tüver oder Polizisten erwischt. Das sieht jeder anders.
Re: Strafe Sonnenblendenstreifen ?
Verfasst: Di 7. Dez 2004, 23:20
von Casper
diese markierung links und rechts hat garnichts zu sagen von wegen abmessung!