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Abnahmen bei Saisonfahrzeugen während der Wintermonate

Verfasst: Di 4. Jan 2005, 10:24
von HoLLe
ist sowas möglich außerhalb der saison? hats schon mal jemand gemacht?
...bitte keine spekulationen. nur echte hilfestellungen.

Re: Abnahmen bei Saisonfahrzeugen während der Wintermonate

Verfasst: Di 4. Jan 2005, 12:12
von Fummy
Auf der Abmeldebescheinigung steht:

Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, dürfen mit vorübergehend stillgelegten Fahrzeugen, innerhalb das auf dem Kennzeichen ausgewiesenen Zulassungsbezirk ausgeführt werden, sofern diese Fahrten von der Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung erfasst sind.

Folgende Fahrten stehen im zusammenhang: Fahrten zur HU und AU twecks Zulassung des Fahrzeugs und fahrten zur abstemplung des Kennzeichen und die Rückfahrt

Re: Abnahmen bei Saisonfahrzeugen während der Wintermonate

Verfasst: Di 4. Jan 2005, 13:29
von Ole
und wie schauts aus wenn ich in nen anderen kreis muss zwecks eintragungen ;)

da bleibt dann wohl nur das gute alte kurzeitkennzeichen, oder? kann ich das denn auch nehmenw enn der wagen auf saisonkennzeichen angemeldet ist?

mfg sven

Re: Abnahmen bei Saisonfahrzeugen während der Wintermonate

Verfasst: Di 4. Jan 2005, 14:42
von Fummy
Man darf auch in einen angrenzenden Bezirk fahren, aber vorher immer von der Fahrzeughaftpflichtversicherung erfassen lassen, also denen bescheid geben

Re: Abnahmen bei Saisonfahrzeugen während der Wintermonate

Verfasst: Di 4. Jan 2005, 15:27
von HoLLe
hmmm...also ich werd den tigra aufn hänger packen.
abmeldebescheinigung hab ich garnicht. haftpflich besteht auch
außerhalb der saison bei mir.
wollt wissen, ob sich der tüv da querstellt. die konten mir am telefon
nichts konkretes sagen. war nur die letzte instanz hier.

nachtrag:
mit tüv/au ist das so geregelt, dass "der halter" im ersten monat
der saison die möglichkeit hat, sowas machen zu lassen...auch wenn
zb der tüv/au im dezember abläuft und die saison ab märz beginnt!

Re: Abnahmen bei Saisonfahrzeugen während der Wintermonate

Verfasst: Di 4. Jan 2005, 17:02
von VeNoM
ich darf meinen ab April fahren und müsste normal im Januar zum Tüv hab nachgefragt ich kann da auch erst kurz vor April hin also solltest du auch kurz vorm März antanzen können

Abmeldebescheinigung bei nem Saisonnummerschild wäre mir sehr neu !!!

Re: Abnahmen bei Saisonfahrzeugen während der Wintermonate

Verfasst: Di 4. Jan 2005, 18:01
von Fummy
Die ersta Fragen war ja auch nicht auf Fahrzeuge mit "Saisonkennzeichen" bezogen :wink:

Re: Abnahmen bei Saisonfahrzeugen während der Wintermonate

Verfasst: Di 4. Jan 2005, 18:20
von HoLLe
hier gehts nur um saison :wink:
so - hab vorhin die bestätigung bekommen. die machens.

Re: Abnahmen bei Saisonfahrzeugen während der Wintermonate

Verfasst: Di 4. Jan 2005, 19:03
von VeNoM
achso dann hat sich die sache ja sowieso erledigt dachte es handelt sich um ein saison schild :D