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Seitenschweller tüv-Frei

Verfasst: Mi 2. Feb 2005, 17:20
von Megane Coupe Fahrer
Stimmt es das alle Seitenschweller tüv-frei sind solange sie nich über das Fahrzeug hinausstehen und nich scharfkantig sind?

Hab da mal irgendwo was gelesen.

Danke

Re: Seitenschweller tüv-Frei

Verfasst: Mi 2. Feb 2005, 17:22
von Franky1109
Nein das stimmt nicht. Man muss für "jede" Veränderung eine ABE ein TÜV-Gutachten oder ein E-Prüfzeichen vorweisen können.

Re: Seitenschweller tüv-Frei

Verfasst: Mi 2. Feb 2005, 17:27
von Rheingauer
Ja genau, aber bei den meisten Schwellern ist ne ABE dabei oder zumindest ein Tüv Gutachten.
Bei den WS Schwellern 100% ne ABE habe sie dran, musst du nicht eintragen lassen, dito WS Heckansatz.

Mfg Andi

Re: Seitenschweller tüv-Frei

Verfasst: Mi 2. Feb 2005, 17:28
von Tigraturbo
also sie sind in sofern "tüv-frei" als das es nicht vorgeschrieben ist sie eintragen zu lassen
oder wie es bei mir in den unterlagen steht: "eine tüv-eintragung wird nicht für notwenig erachtet"
aber franky hat natürlich recht das du irgendeine art der bescheinigung brauchst, das die legal sind

Re: Seitenschweller tüv-Frei

Verfasst: Mi 2. Feb 2005, 18:51
von Megane Coupe Fahrer
Hab hier nämlich ein Gutachten nach 19/2. Gibts a einen Unterschied zu nem Gutachten nach 19/3?


Darf man eigentlich auch Teile mit einem kopierten Teilegutachten eintragen lassen? Natütlich ist das einzutragende Teil auch von der Firma von der das Gutachten ist!

Danke im voraus!!!!

Re: Seitenschweller tüv-Frei

Verfasst: Mi 2. Feb 2005, 19:19
von Iceman
Gutachten nach 19/3 können von Dekra oder Tüv abgenommen werden und der Anbau wird im Normalfall auf extra Zetteln bestätigt, die dann erst bei nächster Gelegenheit in den FZ aufgenommen werden müssen..

19/2 müssen direkt in den Brief eingetragen werden, kann also nur der Tüv (Westen) bzw. Dekra (Osten) machen

Daher sind 19/3 Abnahmen in der Regel billiger als 19/2...

Korrigiert mich wenn ich falsch liege..