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Neuon röhren mit e prüfzeichen wo darf ich verbauen?

Verfasst: Mi 2. Mär 2005, 17:32
von DJ_Stoke
Sodele nun ma ne frage zur Beleuchtung.

Ich hatte vorher neonröheren (mit e..) untern sitzen untern amaturen l u.r dann l u r vom schalthebel und l u r von den sitzen.

Bin zwar oft angehalten aber nie drauf angesprochen wuorden (war glück)

Nun muss ich ja zum tüv un hab ales rausgeworfen.

Wo kann ich nachlesen wo ich neons anbringen darf (darf ich überhaupt)
un auch während der fahrt oder nur im stand.. suche hat nix ergeben..
Thx im vorraus

Re: Neuon röhren mit e prüfzeichen wo darf ich verbauen?

Verfasst: Mi 2. Mär 2005, 18:23
von DMKlein
Hmm.... http://www.stvzo.de oder mal beim TÜV anrufen udn nachfragen,
aber soweit ich weiß darfst du im innenraum die Teile nur so verbauen das die beim offener Tür nur angehen (hab ich auch) und andere Verkehrsteilnehmer nicht blenden/irritieren.....

Re: Neuon röhren mit e prüfzeichen wo darf ich verbauen?

Verfasst: Do 3. Mär 2005, 12:04
von SPEEDCORE-HEIZER
Du darfst deine Neons hinbauen wo du willst! :wink:
Beachten musst du nur:
1. Lichtquellen (in deinem Fall die Neons) die während der fahrt leuchten sollen, dürfen kein direktes Licht nach außen hin abgeben.
2. Lichtquellen die direkt nach außen strahlen müssen mit dem Türkontakt verbunden sein und nicht anders.

Re: Neuon röhren mit e prüfzeichen wo darf ich verbauen?

Verfasst: Do 3. Mär 2005, 13:58
von käpplelupfer
wie meine vorredner schon gesagt haben, du darfst alles rein bauen, so lang es nicht nach außen blendet, so hat mir das mein tüv erklärt!

Re: Neuon röhren mit e prüfzeichen wo darf ich verbauen?

Verfasst: Do 3. Mär 2005, 14:23
von DJ_Stoke
solange se e prüf haben ne...
Oke dann kan ich ja auch vor dem tüv munter einbauen vielen dank leute...seht bald die vertige ksite in der gallerie..

dachte nur weil in den katalogen ja immer steht "nich erlaubt im bereich der stvzo" haben die dann kein e pr. zeichen oder wie kann man das verstehn??

Re: Neuon röhren mit e prüfzeichen wo darf ich verbauen?

Verfasst: Do 3. Mär 2005, 14:41
von The Rock
nein e prüfzeichen das sie vom tüv abgenommen sind dabei is der tüv nicht der kfz tüv sondern so ne art stiftungwarentest die sachen zu letzt und ihren gebrauch absegnet zum sicheren arbeiten


die darfst du auch nicht als zusatzbeleuchtung "nach außen" anbringen

Re: Neuon röhren mit e prüfzeichen wo darf ich verbauen?

Verfasst: Do 3. Mär 2005, 20:09
von Orgasmann
Flitze Feuerzahn hat geschrieben:2. Lichtquellen die direkt nach außen strahlen müssen mit dem Türkontakt verbunden sein und nicht anders.
hm, also ich hab bei mir alles mit dem türkontakt verbunden. hab da 2 UV kaltlichtkathoden im fußraum und 2 im himmel... dann noch ne UV sofitte wo die originale drin war und das alles wie schon gesagt über'n türkontakt.

hab noch nen schalter dazwischen, wo ich die kathoden komplett ausmachen kann, aber die sofitte is immer an wenn die tür auf geht.

ist das so erlaubt, wenn ich damit zum tüv fahre? (bitte keine vermutungen)

Re: Neuon röhren mit e prüfzeichen wo darf ich verbauen?

Verfasst: Do 3. Mär 2005, 20:11
von The Rock
jo oder faehrste mit türen offen?
ich mach lieber die scheiben runter wenns warm is :D

ne

brennt ja nix während der fahrt und innenleuchte hasse ja aus

Re: Neuon röhren mit e prüfzeichen wo darf ich verbauen?

Verfasst: Do 3. Mär 2005, 20:16
von Orgasmann
ja, ähh, nee.... also ich fahr net mit offenen türen. *lol*

was ist aber, wenn die nicht mit dem türkontakt verbunden sind?
also wenn ich z.B. ne Unterbodenbeleuchtung drunter hab und ich die direkt über nen schalter im innenraum anschalten kann...? isse nu verboten?

Re: Neuon röhren mit e prüfzeichen wo darf ich verbauen?

Verfasst: Do 3. Mär 2005, 20:26
von The Rock
jaein

wenne aufm parkplatz stehst und die anhast ok
aber sobald du auf straßen sind (ja die die einen namen haben) bisse ja inner STVO
und dann muss sie aus sein

blendung etc