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Alarmanlage

Verfasst: Sa 2. Apr 2005, 19:37
von gewissen
Frage1:
Ist eine Zusatzsirene der Alarmanlage eintragungsflichtig?
Weil wollte die bissl lauter machen und die Sirene die ich mir ausgeguckt habe hat kein e-Zeichen.

Frage2: letztens hatten wir über Alarmanlagen diskutiert und da wurde gesagt, das diese in D nur 30sec Quäken dürfen.
Was passiert eigentlich wenn dieses nicht der Fall ist? (Strafe?)

mfg

Re: Alarmanlage

Verfasst: So 3. Apr 2005, 16:56
von FTBerlin
wenn se länger tutet bekommst evtl bei ner fehlauslösung ne anzeige wegen lärmbelästigung.

Re: Alarmanlage

Verfasst: So 3. Apr 2005, 20:05
von gewissen
OK, das wird wohl nich passieren.

Und weisst du zufällig wie das mit der Sirene ist?
Die hat kein e-Zeichen aber wird aber ausschlieslich für die Alarmanlage verwendet (nicht noch als Hupe)

Re: Alarmanlage

Verfasst: So 3. Apr 2005, 20:15
von FTBerlin
ich bin mir nich mal sicher ob die überhaupt ne e nummer oder so brauch..... ich denk ma du vermutest da richtig dasse des auch nich brauch sa sie ja nur für die alarmanlage benutzt wird.