Alarmanlage
Verfasst: Sa 2. Apr 2005, 19:37
Frage1:
Ist eine Zusatzsirene der Alarmanlage eintragungsflichtig?
Weil wollte die bissl lauter machen und die Sirene die ich mir ausgeguckt habe hat kein e-Zeichen.
Frage2: letztens hatten wir über Alarmanlagen diskutiert und da wurde gesagt, das diese in D nur 30sec Quäken dürfen.
Was passiert eigentlich wenn dieses nicht der Fall ist? (Strafe?)
mfg
Ist eine Zusatzsirene der Alarmanlage eintragungsflichtig?
Weil wollte die bissl lauter machen und die Sirene die ich mir ausgeguckt habe hat kein e-Zeichen.
Frage2: letztens hatten wir über Alarmanlagen diskutiert und da wurde gesagt, das diese in D nur 30sec Quäken dürfen.
Was passiert eigentlich wenn dieses nicht der Fall ist? (Strafe?)
mfg