E-Zeichen und Co.
Verfasst: Mo 11. Apr 2005, 22:12
Moin!
Ich dachte mir, ich schreib euch mal n kleinen Roman, da ich hier im Forum immer wieder Bullshit zum Thema Prüfzeichen, Eintragungsfrei, etc höre!
Alles was ich hier schreibe beziehe ich aus der STVO, STVZO und den entsprechenden Europäischen Richtlinien.
1. Grundlagen
Scheinwerfer und andere Leuchten müssen neben den Richtlinien für Positionierung auch so angebracht werden, dass ein Verstellen von Unbefugten unmöglich ist, alle Richtwerte und Positionsangaben beziehen sich auf ein Unbeladenes Fahrzeug das auf einer Ebenen Fläche steht.
Kein Rotes Licht darf nach vorn strahlen, und kein Weisses Licht darf nach hinten Strahlen, um Verwechselungen auszuschließen (ausgenommen Rückfahrleuchte und Sonderleuchtmittel für BOS)
Unzulässig sind desweiteren z.B. Blaue Leuchtdioden die nach aussen strahlen, Lichterketten, Unterbodenbeleuchtungen (egal wie geschaltet), Weihnachtsbäume, Namensschilder des Fahrers in Beleuchtung, Leuchtreklame am Fahrzeug etc.
2. Bezeichnungen und Symbole auf aktiven und passiven Leuchtmitteln.
Neben dem E-Prüfzeichen muss auch noch genau vermerkt sein welchen Zweck dieses Bauteil erfüllt.
<- bzw. ->
Anbaurichtung, zur Fahrzeugaussenkante Zeigend
A
Begrenzungs- bzw Umrissleuchte nach vorn wirkend
AR
Rückfahrscheinwerfer
...AS...
Scheinwerfer der Klasse "A" für symmetr. Abblend/Fernlicht
B
Nebelscheinwerfer (früher auch Nebelschlussleuchte)
...BS...
Scheinwerfer der Klasse B für Symmetr. Abblend/Fernlicht
C, DC, HC
Scheinwerfer für Abblendlicht
D, D2S, D2R
Scheinwerfer für Gasentladungslichtquelle
F
Nebelschlussleuchte
R
Scheinwerfer für Fernlicht
Umrissleuchte nach Hinten wirkend
Schlussleuchte
RL
Tagfahrleuchte
..H..
Scheinwerfer für Halogenleuchtmittel
L
Kennzeichenleuchte
MB
Scheinwerfer und Abblendlicht für Motorräder
..D
als Einzelleuchte oder in Baugruppe verwendbar
..PL
Kunststoffabschlussscheibe (z.B. auf Klarglasrückleuchten)
SM1, SM2
Seitenmarkierungsleuchten
S1, S2
Ein bzw. Zweipegelbremsleuchte
1, 1a, 1b, 11
Nach vorn wirkende Fahrtrichtungsanzeiger
2a, 2b, 12
Nach hinten wirkende Fahrtrichtungsanzeiger
3, 4, 31
vorn seitlich wirkende Fahrtrichtungsanzeiger
5
Seitliche Fahrtrichtungsanzeiger
6
Seitliche lichtstarke Fahrtrichtungsanzeiger
passive Bauteile:
C
Material für die Kontur/Streifenmarkierung nach ECE-R104
D
Material für charakteristische Markierungen / Grafiken
E
Material für charakteristische markierung/Grafiken für größere Flächen
IA
Rückstrahler, nicht dreieckig
IIA
Rückstrahler, dreieckig
RF, RR
Heckmarkierungstafeln
top
Oben
Z
Rückstrahler für Fahrräder
Ich dachte mir, ich schreib euch mal n kleinen Roman, da ich hier im Forum immer wieder Bullshit zum Thema Prüfzeichen, Eintragungsfrei, etc höre!
Alles was ich hier schreibe beziehe ich aus der STVO, STVZO und den entsprechenden Europäischen Richtlinien.
1. Grundlagen
Scheinwerfer und andere Leuchten müssen neben den Richtlinien für Positionierung auch so angebracht werden, dass ein Verstellen von Unbefugten unmöglich ist, alle Richtwerte und Positionsangaben beziehen sich auf ein Unbeladenes Fahrzeug das auf einer Ebenen Fläche steht.
Kein Rotes Licht darf nach vorn strahlen, und kein Weisses Licht darf nach hinten Strahlen, um Verwechselungen auszuschließen (ausgenommen Rückfahrleuchte und Sonderleuchtmittel für BOS)
Unzulässig sind desweiteren z.B. Blaue Leuchtdioden die nach aussen strahlen, Lichterketten, Unterbodenbeleuchtungen (egal wie geschaltet), Weihnachtsbäume, Namensschilder des Fahrers in Beleuchtung, Leuchtreklame am Fahrzeug etc.
2. Bezeichnungen und Symbole auf aktiven und passiven Leuchtmitteln.
Neben dem E-Prüfzeichen muss auch noch genau vermerkt sein welchen Zweck dieses Bauteil erfüllt.
<- bzw. ->
Anbaurichtung, zur Fahrzeugaussenkante Zeigend
A
Begrenzungs- bzw Umrissleuchte nach vorn wirkend
AR
Rückfahrscheinwerfer
...AS...
Scheinwerfer der Klasse "A" für symmetr. Abblend/Fernlicht
B
Nebelscheinwerfer (früher auch Nebelschlussleuchte)
...BS...
Scheinwerfer der Klasse B für Symmetr. Abblend/Fernlicht
C, DC, HC
Scheinwerfer für Abblendlicht
D, D2S, D2R
Scheinwerfer für Gasentladungslichtquelle
F
Nebelschlussleuchte
R
Scheinwerfer für Fernlicht
Umrissleuchte nach Hinten wirkend
Schlussleuchte
RL
Tagfahrleuchte
..H..
Scheinwerfer für Halogenleuchtmittel
L
Kennzeichenleuchte
MB
Scheinwerfer und Abblendlicht für Motorräder
..D
als Einzelleuchte oder in Baugruppe verwendbar
..PL
Kunststoffabschlussscheibe (z.B. auf Klarglasrückleuchten)
SM1, SM2
Seitenmarkierungsleuchten
S1, S2
Ein bzw. Zweipegelbremsleuchte
1, 1a, 1b, 11
Nach vorn wirkende Fahrtrichtungsanzeiger
2a, 2b, 12
Nach hinten wirkende Fahrtrichtungsanzeiger
3, 4, 31
vorn seitlich wirkende Fahrtrichtungsanzeiger
5
Seitliche Fahrtrichtungsanzeiger
6
Seitliche lichtstarke Fahrtrichtungsanzeiger
passive Bauteile:
C
Material für die Kontur/Streifenmarkierung nach ECE-R104
D
Material für charakteristische Markierungen / Grafiken
E
Material für charakteristische markierung/Grafiken für größere Flächen
IA
Rückstrahler, nicht dreieckig
IIA
Rückstrahler, dreieckig
RF, RR
Heckmarkierungstafeln
top
Oben
Z
Rückstrahler für Fahrräder