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Leihwagenanspruch?

Verfasst: Do 14. Apr 2005, 07:26
von freak1.4
Hallo zusammen,

habe gestern mein Auto von der Werkstatt abgeholt, weil die die ZV und FFB repariert haben.
Also Schlüssel abgeholt und geguckt -> geht.

Dann fahr ich los, hau mein Radio rein und der erste Schock. Die Hintergrundbeleuchtung vom Radiodisplay ist tot (Alpine CDA-9835R).
Ok, da ich weiter musste, bin ich halt gefahren. Als ich dann ankam und wieder abschließen wollte, ging die FFB nicht mehr. Und sogar die ZV tat es nicht mehr.

Wollte dann heute nochmal da anrufen und vorher eure Meinungen einholen.

1. Vermutung: Steuergerät von der FFB wurde mit an die Stromversorgung vom Radio angeschlossen. Deswegen die Beleuchtung tot?

Dann noch eine Frage: Habe ich wenn ich den nu wieder da abgebe anspruch auf einen Leihwagen? Also ohne das ich ihn bezahlen muss?

Bitte gebt mir noch ein paar Anregungen und Tipps, wie ich mich verhalten soll, wenn ich gleich Anrufe...

mfg

Edit: Es handelt sich um eine Opel-Werkstatt

Re: Leihwagenanspruch?

Verfasst: Do 14. Apr 2005, 15:58
von Master_U
Hey,

Naja, nen Leihwagen wird vielleicht schwer...aber red mal mit den Servicemenschen dort, vielleicht kriegste nen Vorführer mit!

mfg Alex

Re: Leihwagenanspruch?

Verfasst: Do 14. Apr 2005, 18:58
von Toffer
Wenn du den sagst, dass du auf dein Auto angewiesen bist und die schließlich die Sache nicht rechtzeit in den Griff bekommen haben, müssen/werden die dir einen Leihwagen geben. Nur kacke wenn es ein Agila ist :D Du musst einfach nur laut schreien, dann kriegst nen kostenlosen Leihwagen (Sprit musst halt selber zahlen)!

Re: Leihwagenanspruch?

Verfasst: Do 14. Apr 2005, 21:43
von blutbank
japs hast du !
hab meinen kleinen abgegeben gehabt wegen ner neuen stahlfelge draufzumachen und die idioten haben das ventil vergessen am reifen ich glaub entweder wars wech oder sonstwatt! auf alle fälle fahr ich aus dem gelände raus und bemerk das mein auto ganz argh nach links zieht! ich mein ich hab echt nicht auf den reifen geachtet weil ich dachte das is ne routinearbeit aber naja! auf alle fälle hab ich nen tobsuchtsanfall bekommen und nen corsa c löl
Leihwagen musst du zurüggbringen und zwar vollgetankt !

Re: Leihwagenanspruch?

Verfasst: Do 14. Apr 2005, 22:05
von freak1.4
Habe jetzt einen Termin für Dienstag bekommen und bekomme wohl einen Suzuki Swift wegen Leihwagenknappheit :(

Wer den Leihwagen zahlt ist unklar, aber wenn die was dafür verlangen werde ich das schon ameckern.

Ansonsten danke ich euch für eure Antworten....