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Important! TÜV-Abnahme nach §19.3

Verfasst: Do 26. Mai 2005, 09:28
von yakoli
Wie siehtn das bitte aus wenn ich zum Tüv wegen ner Änderungsabnahme fahre, der sicht die Räder (ja es geht um Felgen) anguckt und sagt er kanns so nicht eintragen, weils irgendwo zu eng is.

Hintergrund: hab neue 17 auf meim Corsa gezogen und vorerst nix geschnippelt an den Radkästen.
Sind 7x17 ET 38 mit 205/40 Reifen. Also getetst habch schon bei vollem lenkradeinschlag passt ne flache hand zwischen alle ecken vom Rad und Radkasten. Hinten mit 3mann beladen und geht auch. Dann über unsere holperstrasse. Hab nix schleifen hören.
Bin also der meinung dass dat allet so passt. Ham auch schon mehrere gesagt, dass ohne bearbeitung alles passt. und neue Corsas gibbet ja auch mit 17" Felgen serienmäßig.

Will heute nachmittag zum Tüv und das abnehmen lassen. Muss ich dem die 40€ oder wieviels auch immer werden bezahlen auch wenn er sagt vorne oder hinten ist es zu eng und er trägts nisch ein?

Re: Important! TÜV-Abnahme nach §19.3

Verfasst: Do 26. Mai 2005, 11:13
von MadDog2004
Also eigentlich steht ja die Freigabe der Felgen-Reifen-Kombi von Opel in den Papieren. Auch der Felgenhersteller muss ne Freigabe für den Corsa mitgeliefert haben. Da steht doch drin was man machen muss und was nicht. Aber wenns passt, dann ist es doch egal.
Fahr einfach zum anderen TÜV oder Dekra. Von den Dimensionen die du Beschrieben hast, sollte es eigentlich kein Thema sein die eintragen zu lassen.

Re: Important! TÜV-Abnahme nach §19.3

Verfasst: Do 26. Mai 2005, 11:20
von gewissen
Wenn er nicht einträgt, wegen irgendwelchen Fadenscheinlichen Gründen (Handbremse zieht nicht (is nur ein BSP)) lass dir bloss nicht diesen schein ausstellen, wo steht abnahme nicht bestanden, sondern fahr gleich zum nächsten, ohne dem Geld zu geben.

Hintergrund: Wenn er diesen schein austellt, wo draufsteht, was noch gemacht werden muss, bezahlst du einmal die gebühr und wenn du das berichtigt hast, was fehlerhaft ist nochmal 15€ Nachuntersuchung.

Falls es wirklich schleift hilft nur nacharbeiten, denn dann trägt es niemand ein.

Aber ich würd ja versuchen die 15€ nachuntersuchung zu umgehen.

Re: Important! TÜV-Abnahme nach §19.3

Verfasst: Do 26. Mai 2005, 11:29
von yakoli
kk thanks a lot.

der tüver wo ich war um den mal zu fragen wegen tacho-umprogrammierung ob das als nachweis reicht war voll ok.

aber hab halt schon von vielen gehört dass ohne arbeiten alles passt. werden wir ja sehen. kann ja bissel auf keine peilung tun - is meine erste tüv-abnahme. :o ops:

hei die räder sehn scho schick aus :) ma guggn werd dann auch mal bilder uppen

danke nochma!

Re: Important! TÜV-Abnahme nach §19.3

Verfasst: Do 26. Mai 2005, 13:11
von nomercy
Bei mir war es vorne im Radhaus echt knapp bei vollem Lenkeinschlag daher habe ich innen unten was weggeschnitten, aber weisste ja 8) Ansonsten: ICH WILL BILDER SEHEN *gröhl*

Re: Important! TÜV-Abnahme nach §19.3

Verfasst: Do 26. Mai 2005, 16:38
von yakoli
PUUUUUUUUUUUUUUUUHHHHHH. Geschafft.

Also ich heute zum TÜV und erstma Opel Gutachten fürde Tacho-Umprogrammierung vorgelegt. War letztendlich ok. Darf also noch Winterpellen fahren.

Dann: Gutachten von OZ angeguckt und blablabla... Dann isser ums Auto und meinte zu mir, dass die Radhausinnenkanten ab müssen! Hab ich gesagt ich konnt das nich prüfen obs schleift zuhause, bin nur mal um Blkock und über Geschwindigkeitsbegrenzer und da hat nix geschliffen.
Dann hat er erstmal sein TÜV-Kollegen und ne Sekretariatsmutti geholt!! ALTER ICHT DACHT MEINE ACHSEN BRECHEN! Die war soooo dick dad ging GAAAR nich. Dann isser aufm Hof paar Kurven gedüst mit 4 Leuten besatzung aber hat NISCHT geschliffen! PS: HABE NIX bearbeitet!

Najut. Letzten Endes hat er mir das so abgenommen und ich hab fast Blut und wasser geschwitzt. Tjo und nu geht dad - i'm very happy right now!

Aber könnt ja in meiner Gallery gucken!

grüße an nomercy und danke wegen Gutachten etc.!

Re: Important! TÜV-Abnahme nach §19.3

Verfasst: Do 26. Mai 2005, 17:24
von VeNoM
hehe wieso hat der net einfach die rampe hinters Auto und hat dich da hochfahren lassen wie es auch andere prüfer machen ?! muss der da erst die ganze Sitze ausleihern`?! :lol:

Re: Important! TÜV-Abnahme nach §19.3

Verfasst: Do 26. Mai 2005, 21:05
von nomercy
Sei froh, dass der Prüfer sich den Wagen nicht für ne Woche ausleihen wollte um auch 100%ige Freigängigkeit der Räder in verschiedenen Situation zu prüfen. Aber mal im Ernst, normal ist die Methode mit Sekretärin im Auto nicht :wink: Wenn es bei dir ohne Nacharbeiten passt, ists gut nur wenn du nun tiefer willst kommste nicht drumherum aber weisste ja. Ansonsten willkommen unter den 17" Fahrern :twisted: und für solche Hilfsbereitschaft ist das Forum doch da!

EDIT: Ich grüße yakoli, Silvester, Garri, meine Eltern und alle die ich sonst nicht leiden kann :lol: :lol:

Re: Important! TÜV-Abnahme nach §19.3

Verfasst: Do 26. Mai 2005, 21:40
von yakoli
aprospos tiefer gehen... hat sich dann erledigt die PN.
Aber hiess es nich, dass das Rad nich tiefer einfedert wenn das auto tiefer geht?

Re: Important! TÜV-Abnahme nach §19.3

Verfasst: Do 26. Mai 2005, 22:37
von Jan294
yakoli hat geschrieben:Aber hiess es nich, dass das Rad nich tiefer einfedert wenn das auto tiefer geht?
Richtig! Gibt nur immer noch Leute, die das nicht wahr haben wollen! Es sei denn, das Dämpfergehäuse ist auch gekürzt, dann federt er wahrscheinlich doch tiefer! Aber pauschal kann man mal behaupten, wenns nachm Tieferlegen schleift, wars vorher auch nicht wirklich TÜV-konform!