Defektes Zündschloss während Garantiezeit
Verfasst: Mo 27. Jun 2005, 18:49
Ich habe am 13.08.04 bei Autohaus B. einen gebrauchten Opel Corsa 1.0 City, Baujahr 2000, damalige Kilometerleistung 26.578 km gekauft. Mir wurde von diesem Autohaus eine einjährige Garantie/Gewährleistung gegeben (Ablauf 12.08.05). Nun hat mein Corsa einen Kilometerstand von 40.000 km.
Letzte Woche, am 23.06.05, ließ sich das Zündschloss nach dem Hineinstecken des Schlüssels nicht mehr drehen. Abgeschleppt zum oben erwähnten Autohaus B. stellte dieses fest, dass das Zündschloss entgültig defekt ist und ein neues eingebaut werden müsste.
Kosten für das Zündschloss ca. 70 EUR, zusammen mit Arbeitsstunden ein Endbetrag von 160 EUR.
Da ich mich noch in der Garantie- bzw. Gewährleistungsspanne befinde, möchte ich diese Kosten nicht selbst tragen, da es sich bei einem Zündschloss definitif NICHT um ein Verschleißteil handelt.
Meiner Auffassung von Qualitätsware lege ich die Erwartung zugrunde, dass ein Zündschloss länger als 40.000 km halten MUSS. Da es sich ja um kein Verschleißteil handelt, möchte ich die Kosten für das neue Schloss aus diesem und oben genannten Gründen qualitativer Erwartung nicht selbst tragen.
Das Autohaus B. jedoch verweigert mir jegliche Übernahme der entstehenden Kosten.
Es ist untragbar, dass bei einem Auto mit 40.000 km Laufleistung das Zündschloss nicht mehr funktioniert, und ich für den Schaden aufkommen muss, obwohl ich schuldlos gehandelt habe und mich noch in der Gewährleistungsspanne befinde.
Gibts hier ähnliche Erfahrungen oder weiß jemand bescheid, wie es mit der Garantieleistung bei defekten Zündschlössern aussieht?
Im Voraus vielen Dank!!!
Letzte Woche, am 23.06.05, ließ sich das Zündschloss nach dem Hineinstecken des Schlüssels nicht mehr drehen. Abgeschleppt zum oben erwähnten Autohaus B. stellte dieses fest, dass das Zündschloss entgültig defekt ist und ein neues eingebaut werden müsste.
Kosten für das Zündschloss ca. 70 EUR, zusammen mit Arbeitsstunden ein Endbetrag von 160 EUR.
Da ich mich noch in der Garantie- bzw. Gewährleistungsspanne befinde, möchte ich diese Kosten nicht selbst tragen, da es sich bei einem Zündschloss definitif NICHT um ein Verschleißteil handelt.
Meiner Auffassung von Qualitätsware lege ich die Erwartung zugrunde, dass ein Zündschloss länger als 40.000 km halten MUSS. Da es sich ja um kein Verschleißteil handelt, möchte ich die Kosten für das neue Schloss aus diesem und oben genannten Gründen qualitativer Erwartung nicht selbst tragen.
Das Autohaus B. jedoch verweigert mir jegliche Übernahme der entstehenden Kosten.
Es ist untragbar, dass bei einem Auto mit 40.000 km Laufleistung das Zündschloss nicht mehr funktioniert, und ich für den Schaden aufkommen muss, obwohl ich schuldlos gehandelt habe und mich noch in der Gewährleistungsspanne befinde.
Gibts hier ähnliche Erfahrungen oder weiß jemand bescheid, wie es mit der Garantieleistung bei defekten Zündschlössern aussieht?
Im Voraus vielen Dank!!!