Antworten auf häufig gestellte Fragen!!!
Verfasst: Do 21. Jul 2005, 23:07
So, ich war mit der Berufsschule letzten Dienstag beim TÜV gewesen und da wurden wir ein bissl aufgeklärt. Allein als ich auf den Hof gefahren bin, hatten die sofort einige Dinge gesehen die denen nicht gefallen haben, aber jetz zu dem Frage/Antwort - Spiel!!!
1. Welche Scheiben darf ich im Fahrzeug tönen?
Es darf alles getönt werden, was 180° hinterm Fahrer liegt. Dabei is aber darauf zu ahcten, das zwei Aussenspiegel vorhanden sind (was bei unsern Autos ja zu 99% gegeben ist) und das vorne keine Folien verklebt werden dürfen.
Fluten ist trotz angegebenen Eintragungen etc. bei diversen Firmen illegal. Durch einen nachträgliche Beschichtung der Scheiben erlischt die EG-Zulassung bzw. die Typgenehmigung der Scheiben und somit ist trotz Eintragung die BE fürs Auto erloschen.
2. Wie tief darf ich mein Auto in Richtung Straße legen?
SO TIEF WIE MAN WILL!!! Das hat der mir wirklich gesagt. Es gibt ja bekanntlich keine gesetzliche Regelung, was die Mindestbodenfreiheit betrifft. Er sagte, es gibt einzig und allein ein Gutachten vom Landesgericht, was besagt, dass man über Köllner Teller (ca. 10 cm) rüber kommen sollte/müsse. Packt man dies nicht und macht was kaputt, muss man den Schaden selber tragen. Soviel dazu. Dieses Gutachten werde ich mir noch zukommen lassen von diesem Herren.
Es kann also theoretisch niemand etwas sagen, wenn ihr kurz vorm schleifen seid -> so seine Aussage!
3. Was wird eingetragen und warum gibts so oft Probleme?
Also was mir total neu war und sicherlich für euch auch alle neu ist, ist:
"Bei fahrzeugen mit EZ nach dem 1.1.1994 dürfen nur noch Sachen eingetragen werden, für die ein Teilegutachten bzw. ne ABE vorliegt! (wobei sich die ABE ja erübrigt!) Oder en e-Prüfzeichen, das ja wie ne ABE.
Genau, alles was kein Teilegutachten hat, also nur ne Bestätigung, Materialgutachten, Festigkeitsgutachten oder garnix, darf nicht eingetragen werden bei diesen betreffenden Fahrzeugen. Macht es der Prüfer dennoch, so geht das auf seine Kappe und es kann immer angefechtet werden. Also achtet beim Teilekauf auf mindestens ein Teilegutachten!!!
4. Wie müssen Felgen/Reifen abgedeckt sein?
Also laut Gesetz muss alles abgedeckt sein, was 15mm oberhalb der Radnabe liegt - also nix mehr mit nur Lauffläche. Dazu kommt das EG - Recht, wonach alles abgedeckt sein muss, was von der Mitte aus 30° nach hinten und 50° nach vorne geht - das sind also die berühmten 80°.
Nun wisst ihr, was ihr machen müsst um alles Wasserdicht machen zu können. Dazu kommt noch Punkt 3 -> min. Teilegutachten! :-)
5. Anbau von Markeninternen Teilen, anderer Modelle!!!
Hier ist Vorsicht gegeben, wobei ich erst vorhin in nem Thread von GSi Hutzen war. Die MÜSSEN eingetragen werden! Alles was von anderen Modellen kommt (dazu zählt sogar nen LCD) und nicht in der Typisierung vom jeweiligen betroffenen Fahrzeug auftaucht, muss von nem Sachverständigen abgenommen und eingetragen werden. Tauchen die Sachen in der Typisierung / EG-Zulassung des Fahrzeuges auf, is egal was ihr macht.
6. Beleuchtungen im KFZ?
Wenn ihr euch LED's einbaut, juckt das keinen - is zulässig. Ihr dürft alles im Innenraum machen, was keine Aussenwirkung hat. Das heißt, wenn ihr euch Neonröhren einbaut und diese kiene Aussenwirkung haben, dann is es ok.
7. Motorumbau
Machen könnt ihr alles, aber obs ok is is ne andere Sache. Für die gängigen Umbauten gibts ja schon teilweise Gutachten und alles was benötigt wird. Habt ihr was spezielles vor, dann erkundigt euch erst. Durch solch nen Umbau verändert sich die Abgasnorm, dies ist wiederrum nicht in der Typisierung enthalten und somit war alles fürn A****. Also: Vor exotischen Umbauten erst mim TÜV abklären.
8. Offene Luftfilter
Alles trotz Gutachten etc. an der Grenze von gut und böse. Laut ihm alles illegal - und warum???
Durch nen offenen Lufi verändern sich die Abgase, was bis zu schlechteren Abgasnorm führen kann. Von daher darf man sowas nicht verbauen, was auch ne Erklärung dafür wäre, warum Racimex das fürn K&N zurückgezogen hat.
So, ich glaub zwar es war nochwas, aber ich weiß es net mehr. Wenn mir nochwas einfällt, dann werd ich es noch hinzufügen!
Achso, bevor es wieder zu unnötigen Diskussionen kommt, die Antworten sind alle von nem Ausbilder vom Technischen Überwachungsverein Hessen (TÜH). Er ist also Ausbilder für Prüfer und gleichzeitig auch einer. Der Herr is mehr als fit auf seinem Gebiet, der kennt das komplette EG-Recht mit Paragraphen auswendig. Der weiß auf alles ne Antwort.
Das gute an dem Besuch war, der hat uns seine Hilfe angeboten, wenn mal TÜV relevante Sachen auftreten - auch wenns Probs mit Gutachten gibt. Er meinte der TÜV bekommt demnächst ne Datenbank - is grad in der Testphase - in der alle Gutachten sämtlicher Hersteller auftauchen. Also alle seinfach zum nachlesen. Soweit so gut, hoffe ich hab euch nicht alles mit diesen Antworten vermiest.
1. Welche Scheiben darf ich im Fahrzeug tönen?
Es darf alles getönt werden, was 180° hinterm Fahrer liegt. Dabei is aber darauf zu ahcten, das zwei Aussenspiegel vorhanden sind (was bei unsern Autos ja zu 99% gegeben ist) und das vorne keine Folien verklebt werden dürfen.
Fluten ist trotz angegebenen Eintragungen etc. bei diversen Firmen illegal. Durch einen nachträgliche Beschichtung der Scheiben erlischt die EG-Zulassung bzw. die Typgenehmigung der Scheiben und somit ist trotz Eintragung die BE fürs Auto erloschen.
2. Wie tief darf ich mein Auto in Richtung Straße legen?
SO TIEF WIE MAN WILL!!! Das hat der mir wirklich gesagt. Es gibt ja bekanntlich keine gesetzliche Regelung, was die Mindestbodenfreiheit betrifft. Er sagte, es gibt einzig und allein ein Gutachten vom Landesgericht, was besagt, dass man über Köllner Teller (ca. 10 cm) rüber kommen sollte/müsse. Packt man dies nicht und macht was kaputt, muss man den Schaden selber tragen. Soviel dazu. Dieses Gutachten werde ich mir noch zukommen lassen von diesem Herren.
Es kann also theoretisch niemand etwas sagen, wenn ihr kurz vorm schleifen seid -> so seine Aussage!
3. Was wird eingetragen und warum gibts so oft Probleme?
Also was mir total neu war und sicherlich für euch auch alle neu ist, ist:
"Bei fahrzeugen mit EZ nach dem 1.1.1994 dürfen nur noch Sachen eingetragen werden, für die ein Teilegutachten bzw. ne ABE vorliegt! (wobei sich die ABE ja erübrigt!) Oder en e-Prüfzeichen, das ja wie ne ABE.
Genau, alles was kein Teilegutachten hat, also nur ne Bestätigung, Materialgutachten, Festigkeitsgutachten oder garnix, darf nicht eingetragen werden bei diesen betreffenden Fahrzeugen. Macht es der Prüfer dennoch, so geht das auf seine Kappe und es kann immer angefechtet werden. Also achtet beim Teilekauf auf mindestens ein Teilegutachten!!!
4. Wie müssen Felgen/Reifen abgedeckt sein?
Also laut Gesetz muss alles abgedeckt sein, was 15mm oberhalb der Radnabe liegt - also nix mehr mit nur Lauffläche. Dazu kommt das EG - Recht, wonach alles abgedeckt sein muss, was von der Mitte aus 30° nach hinten und 50° nach vorne geht - das sind also die berühmten 80°.
Nun wisst ihr, was ihr machen müsst um alles Wasserdicht machen zu können. Dazu kommt noch Punkt 3 -> min. Teilegutachten! :-)
5. Anbau von Markeninternen Teilen, anderer Modelle!!!
Hier ist Vorsicht gegeben, wobei ich erst vorhin in nem Thread von GSi Hutzen war. Die MÜSSEN eingetragen werden! Alles was von anderen Modellen kommt (dazu zählt sogar nen LCD) und nicht in der Typisierung vom jeweiligen betroffenen Fahrzeug auftaucht, muss von nem Sachverständigen abgenommen und eingetragen werden. Tauchen die Sachen in der Typisierung / EG-Zulassung des Fahrzeuges auf, is egal was ihr macht.
6. Beleuchtungen im KFZ?
Wenn ihr euch LED's einbaut, juckt das keinen - is zulässig. Ihr dürft alles im Innenraum machen, was keine Aussenwirkung hat. Das heißt, wenn ihr euch Neonröhren einbaut und diese kiene Aussenwirkung haben, dann is es ok.
7. Motorumbau
Machen könnt ihr alles, aber obs ok is is ne andere Sache. Für die gängigen Umbauten gibts ja schon teilweise Gutachten und alles was benötigt wird. Habt ihr was spezielles vor, dann erkundigt euch erst. Durch solch nen Umbau verändert sich die Abgasnorm, dies ist wiederrum nicht in der Typisierung enthalten und somit war alles fürn A****. Also: Vor exotischen Umbauten erst mim TÜV abklären.
8. Offene Luftfilter
Alles trotz Gutachten etc. an der Grenze von gut und böse. Laut ihm alles illegal - und warum???
Durch nen offenen Lufi verändern sich die Abgase, was bis zu schlechteren Abgasnorm führen kann. Von daher darf man sowas nicht verbauen, was auch ne Erklärung dafür wäre, warum Racimex das fürn K&N zurückgezogen hat.
So, ich glaub zwar es war nochwas, aber ich weiß es net mehr. Wenn mir nochwas einfällt, dann werd ich es noch hinzufügen!
Achso, bevor es wieder zu unnötigen Diskussionen kommt, die Antworten sind alle von nem Ausbilder vom Technischen Überwachungsverein Hessen (TÜH). Er ist also Ausbilder für Prüfer und gleichzeitig auch einer. Der Herr is mehr als fit auf seinem Gebiet, der kennt das komplette EG-Recht mit Paragraphen auswendig. Der weiß auf alles ne Antwort.
Das gute an dem Besuch war, der hat uns seine Hilfe angeboten, wenn mal TÜV relevante Sachen auftreten - auch wenns Probs mit Gutachten gibt. Er meinte der TÜV bekommt demnächst ne Datenbank - is grad in der Testphase - in der alle Gutachten sämtlicher Hersteller auftauchen. Also alle seinfach zum nachlesen. Soweit so gut, hoffe ich hab euch nicht alles mit diesen Antworten vermiest.