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bb - kamei

Verfasst: Fr 26. Aug 2005, 14:32
von olaeffchen
hi. hab mir den bb von kamei geholt....
ABE sollte dabei sein.
Habe sie grade bnekommen aber ich bin mir nicht sicher ob das die ABE ist (eintragungsfrei)

hier steht nämlich TEILE-BEGUTACHTUNG NR1-0794.......

begutachtung einer scheinwerferblende zur Montage an PKW und LKW des
.......
etc

ist das eine ABE oder nur ein beschissenes Teilegutachten? sind 6 "seiten" din A6

thx

Re: bb - kamei

Verfasst: Fr 26. Aug 2005, 15:06
von Corsa1800
Les es dir doch mal durch :roll:
Da steht doch drin,ob du es abnehmen lassen musst,oder es nur mitführen musst.

Aber wenn da Teilegutachten drübersteht ist meist auch ein Teilegutachten drin

Re: bb - kamei

Verfasst: Fr 26. Aug 2005, 16:06
von corsaminator
ist es auch der original blick von kamai? oder en billiger ebay blick mit teilegutachten? oder en scharfer blick, der weiter runter geht?

Re: bb - kamei

Verfasst: Fr 26. Aug 2005, 17:58
von raver baby
die von kamei haben ne ABE und da steht "bestätigung" drauf oder sowas wenn ich mich recht erinner, also wirst du wohl irgendwas anderes haben

Re: bb - kamei

Verfasst: Fr 26. Aug 2005, 19:40
von olaeffchen
also es ist ein brocken von ebay, aber KAMEI ist auf dem bb "reingeossen"

hier steht am ende:

Durch den Anbau der SCheinwerferblende Typ 4 4105 werden keine baulichen Veränderungen am Fahrzeug im Sinne des § 19(2) StVZO vorgenommen.

Die Betriebserlaubnis erlischt gemäß § 19(2) StVZO§ nicht.

Eine Begutachtung des Anbaus durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder durch einen Prüfingenieur ist nicht erforderlich.



klingt ja schön, aber reicht das denn !?!?


darf man so etwas einscannen und für ecuh veröffentlichen !?

Re: bb - kamei

Verfasst: Fr 26. Aug 2005, 19:54
von Theux
olaeffchen hat geschrieben:
Die Betriebserlaubnis erlischt gemäß § 19(2) StVZO§ nicht.

Eine Begutachtung des Anbaus durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder durch einen Prüfingenieur ist nicht erforderlich.
Noch Fragen. Natürlich reicht das