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gesetzliche Toleranz bei SW- unterkante?

Verfasst: Mo 29. Aug 2005, 15:23
von monti20de
ja ich war heut bei der dekra um mein fahrwerk einzutragen, ja und da tut natürlich der kolege den zolstock ansetzten und mist 48cm, ja da ist meine frage , gibts da ne gesetzliche toleranzgrenze? wie zum beispiel 2 cm oder so?

Re: gesetzliche Toleranz bei SW- unterkante?

Verfasst: Mo 29. Aug 2005, 15:27
von COSMo
Also, wenns da eine für die Eintrgung gibt, dann liegt die im Ermessen des Prüfers ;)

Alles weiter Bitte in der Suche, denn mit dem Problem biste nicht ganz alleine....

Re: gesetzliche Toleranz bei SW- unterkante?

Verfasst: Mo 29. Aug 2005, 15:38
von Simon
monti20de hat geschrieben:ja ich war heut bei der dekra um mein fahrwerk einzutragen, ja und da tut natürlich der kolege den zolstock ansetzten und mist 48cm, ja da ist meine frage , gibts da ne gesetzliche toleranzgrenze? wie zum beispiel 2 cm oder so?
die gesetzliche toleranz liegt bei - 0

sowas gibts net.. glasklar 50cm, aus die maus ;)

Re: gesetzliche Toleranz bei SW- unterkante?

Verfasst: Mo 29. Aug 2005, 22:19
von Fasemann
die Toleranz geht von 500-1200mm , alles was drunter und drüber sit braucht nen ZETTEL >>> das kauen wirdoch nun alle 4 Wochen durch ... :wink: :wink:

Re: gesetzliche Toleranz bei SW- unterkante?

Verfasst: Di 30. Aug 2005, 07:26
von VeNoM
wenn du ein Starres FW hast wird dir das auch unter 50 cm z.b. 49 oder 48 eingetragen. Bei nem Gewinde sagen die meisten prüfer -->nö<--

Fasemann was fürnen Zettel meinst du denn ? mein gewinde is sogarauf49 eingetragen ohne einen Zettel

Re: gesetzliche Toleranz bei SW- unterkante?

Verfasst: Di 30. Aug 2005, 15:28
von Shaft
VeNoM hat geschrieben:wenn du ein Starres FW hast wird dir das auch unter 50 cm z.b. 49 oder 48 eingetragen.
Blödsinn. Wenn der Prüfer sich an die gesetzlichen Vorgaben hält, dann trägt er das FW nicht ein. Sollte er ein Auge zudrücken, dann macht er es.

Also sowas nicht verallgemeinern.

Re: gesetzliche Toleranz bei SW- unterkante?

Verfasst: Di 30. Aug 2005, 17:35
von VeNoM
deswegen habe ich das auch schon bis jetzti n90 % der fälle gesehen das er es auch bei 49 einträgt bei nem starren ...

kauf dir mal nen 60/40 FW die sind tielweise dann schon unter 50 dazu das die Feder sich auchmal abissl setzen.
Deswegen fragte der Tüver bei meiner Freundin ob es ein Gewinde is oder starr bei starr trägt er es ein bei 49 cm aber da es ein gewinde war hatte er es 1 cm höher eingetragen und wir mussten danach noch nen cm rauf. Wobei es bei ner kontrolle wegen 1 cm auch net unbedingt juckt genauso wie bei der HU da bin ich mit 49 cm auch schon problemlos 2x durchgekommen und jedesmal wurde nachgemessen

Wenn du keinen prüfer findest dann fahr da einfach zu nen anderen wie jeder immer so schön sagt

achja zeig mir mal nen Prüfer der sich überall 100% nachn Gesetz verhält ;) unsere Gesetze sind so dermaßen durcheinander und voll fürn ar*** auf einer seite da eins das andere teilweise wieder aufhebt ;) im prinzip blickt doch eh fast keiner durch hehe

Re: gesetzliche Toleranz bei SW- unterkante?

Verfasst: Di 30. Aug 2005, 20:06
von Fasemann
Zettel= Ausnahmegenehmigung nach § 70

Re: gesetzliche Toleranz bei SW- unterkante?

Verfasst: Di 30. Aug 2005, 21:34
von black-dolphin
und woher bekommt man sowas, und was kostets?

Re: gesetzliche Toleranz bei SW- unterkante?

Verfasst: Di 30. Aug 2005, 22:04
von Fasemann
nd woher bekommt man sowas, und was kostets?
für "doofe"opelfahrer gibt es das nicht >>für alle anderen vom Schlag mercedes 7porsche /hOnda ab Werk dabei


gib mal Scheinwerferunterkante oder 50 cm in der Suche ein :o ops: