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Absichern einer Unfallstelle

Verfasst: Mi 5. Okt 2005, 20:41
von Bluebird145
Hallo!

Habe mal eine Frage. Habe heute folgende LED´s gesehen: http://www.eufab.de/site/shop/detail.ph ... &artikel=#

Darf ich diese zum Absichern einer Unfallstelle an die Heckklappe montieren wenn sie a) nur bei geöffneter Heckklappe und b) bei eingeschaltetem Schalter leuchten?

Darf ich zudem so eine Rundumleuchte aufs Dach setzen beim Abschleppen oder Absichern einer Unfallstelle?

Bin gespannt auf eure Antworten!

Re: Absichern einer Unfallstelle

Verfasst: Mi 5. Okt 2005, 21:51
von Simon
led's in der heckklappe sowie rundumleuchte sind alles mittel die die polizei btw einsatzkräfte haben, somit wäre das amtsanmaßung oder sowas .. strafbar :D
§ 132 Amtsanmaßung

Wer unbefugt sich mit der Ausübung eines öffentlichen Amtes befaßt oder eine Handlung vornimmt, welche nur kraft eines öffentlichen Amtes vorgenommen werden darf, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
einzig was du haben darfst ist so nen weißen blitzer, denn du beim warndreieck dazustellen kannst, als warnhinweis für dein auto hast du in der mitte so nen lustigen knopf, der nennt sich warnblinkanlage :wink:

Re: Absichern einer Unfallstelle

Verfasst: Do 6. Okt 2005, 08:47
von COSMo
Ne orangene Rundumleuchte hat nix mit Amtsanmaßung zu tun (höchstens Müllfahrer, aber das ist wohl kein Amt), sowas gibts batteriebetrieben mit magn. Fuß fürs Dach, und ich bin mir 100% sicher, dass es nicht verboten ist mit sowas eine Unfallstelle abzusichern.
Beim Bund hat man sowas auch im LKW immer dabei (heißt dann Boden-Warn-Leuchte)....

Ganz klar ist wohl, dass man damit nicht rumfahren darf...
Und wenn du dir LEDs irgendwo innen in die Heckklappe montierst, wird das dem TÜV bestimmt auch nicht gefallen....

Re: Absichern einer Unfallstelle

Verfasst: Do 6. Okt 2005, 08:55
von little-blue
schau mal hier, da hatten wir mal ein ähnliches Thema:
http://forum.corsa-tigra.de/viewtopic.php?t=36066

little-blue

Re: Absichern einer Unfallstelle

Verfasst: Do 6. Okt 2005, 09:24
von Bluebird145
Hallo!

Danke für den Thread aber da steht nun nicht ob die erlaubt sind oder nicht. Diese LED Leiste die ich euch oben gezeigt habe hängt direkt an einem Relais, da sind zwei Leisten dran und die blinken dann abwechselnd in ORANGE nicht blau oder rot oder grün...

Re: Absichern einer Unfallstelle

Verfasst: Do 6. Okt 2005, 10:22
von little-blue
Problem ist, dass alles irgend eine Zulassung haben muss. Wenn die Also kein E-Zeichen, eine ABE oder ein Teilegutachten haben, dann sind die im Straßenverkehr nicht zugelassen. Auch nicht, wenn das Fahrzeug abgestellt ist. Verhält sich hier wie mit der Unterbodenbeleuchtung. Es könnte die anderen Teilnehmer zu sehr vom Verkehr abhalten oder sogar einen Unfall verursachen.

Deshalb ist die Methode, sich einfach eingelassene Blinker in die Heckklappe zu integrieren die beste Methode, da die eine E-Zulassung haben. Die sollten dann natürlich auch mit den Serienblinker im gleichen Takt blinken, so dass es auch hier nicht zu Irritationen der anderen Verkehrsteilnehmer kommen kann.

little-blue

Re: Absichern einer Unfallstelle

Verfasst: Do 6. Okt 2005, 12:55
von Bluebird145
Hi!

Ich glaube das wäre zudem die einfachste und sicherste Methode wegen TÜV. Werde mich mal umschauen. Hätten solche LED-Blinker jedoch ein E-Prüfzeichen könnte ich diese auch verbauen?

Re: Absichern einer Unfallstelle

Verfasst: Do 6. Okt 2005, 13:12
von little-blue
Mit E-Zeichen wäre es kein Problem.

little-blue

Re: Absichern einer Unfallstelle

Verfasst: Do 6. Okt 2005, 21:58
von Simon
wieso das ganze eigentlich ?

planste in zukunft einen unfall ?

Re: Absichern einer Unfallstelle

Verfasst: Do 6. Okt 2005, 22:16
von little-blue
Man muß doch auf alles vorbereitet sein, schließlich fahren immernoch viele Golf :D