die Verzahung des Lenkgetriebes wird anders sein. Genauso wie bei Astra G verglichen mit dem Tigra, auch wenn die späteren Lenkräder gleich aussehen.
Ausserdem würdest du den Airbag nie eingetragen bekommen, da Opel dem TÜV dafür keine Freigabe erteilen wird.
Wieso sollte es keine Freigabe geben? Die Auslöszeit wird doch vom Steuergerät berechnet und der Widerstand im Airbag selbst dürft nicht sooo die Unterschiede haben. Denk ma nicht das da einer was gegen den Airbag speziell hat. Wogegen er dann wohl was hätte wäre das Lenkrad an sich, weil dafür gibts nix vom Opel! ;-)
Klar würde es da nicht wirklich Probleme geben, der Airbag vom Silberpfeil wird sicherlich auch im Astra H der selbe sein. Aber Opel wird trotzdem keine Erlaubnis für den TÜV zur Verfügung stellen, und ohne die keine Eintragung.
Hatte mal angefragt wegen Lenkrades vom Vectra B mit Lenkradfernbedienung. Vom Mechanischen wärs kein Problem gewesen, aber das Technik Center von Opel hat sich quer gestellt.