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Türgriff Beleuchtung -> ILLEGAL?????

Verfasst: Mo 23. Jan 2006, 18:28
von Pega
Also, ich hatte eigentlich vor mir einige SMD LEDs in Reihe zu löten und in die Corsa Türgriffe außen einzulöten. Diese per Zeitrelais an die ZV anzubinden. So das diese Türgriffe ~8-10 sek aufleuchten sobald man die ZV öffnet oder schließt.

Jetzt war ich eben beim TÜV und Dekra (Thüringen). TÜV kanns nicht, und Dekra machts nicht. Also bekommich dat nicht eingetragen *arg*, wie seht ihr das?

Bis dann

Marco

PS. uneingetragen könnte man soetwas ja nicht lassen, da es bei einer Kontrolle ja ab und an auffällig wäre :(

Re: Türgriff Beleuchtung -> ILLEGAL?????

Verfasst: Mo 23. Jan 2006, 19:56
von XFA
Nee das trägt dir auch keiner ein... warum auch?

Dann darfste halt wenn du kontroliert wirst den wagen weder auf noch abschliesen! :wink:

Re: Türgriff Beleuchtung -> ILLEGAL?????

Verfasst: Mo 23. Jan 2006, 20:04
von Pega
*g* oder so, werde ich auf alle Fälle wohl doch als Winterprojekt 2006 machen. Die SMD LEDs samt Kabel löte/brenne ich jetzt noch in den Türgriff mit ein, und anschließen mache ich nächsten Herbst/Winter.

Ne Unterbodenbeleuchtung nur Links/Rechts am Auto hätte mir aber auch noch gefallen, wollte die eigentlich so schalten lassen das die nur an geht sobald die Türen offen sind, naja TÜVer kannse net eintragen und Dekra stellt sich stur :( .

Mal was anderes.... der TÜVer hat mir gesagt das die Dekra verpflichtet ist in Ostdeutchland Autos zu TÜVen (also HU/AU), stimmt das?

Re: Türgriff Beleuchtung -> ILLEGAL?????

Verfasst: Mo 23. Jan 2006, 20:10
von XFA
Egal was für ne sonderbare beleuchtung... son "spielkram" kriegt man nicht eingetragen!

Unterbodenbeleuchtung kannste eventuell so anschliesen wie du sagtest ohne probs zu kriegen, zumindest weis ich von kolegen das die meisten grünen bei uns das so durchgehen lassen.

Was der tüv dazu sagt z.b. bei HU, weis ich aber auch nicht ;)

Gibt es in den neuen bundesländern überhaupt so viele tüv´s wie in den alten? Vieleicht darum? kein plan...

Re: Türgriff Beleuchtung -> ILLEGAL?????

Verfasst: Mo 23. Jan 2006, 20:48
von Pega
TÜV darf bei uns keine Einzelabnahme machen, der würde auch keine Zicken machen, nur eben die Dekra die des darf. Heute war sowieso en komischer alter dort :-/ . Mal sehen wann der andere wieder dort ist.

Der andere war damals schon besser drauf als ich andere Reifan aufm Winterauto eingetragen haben wollte. Ich hatte den heute wohl beim Telefonieren gestört (jaja, ich bin heute etwas seltsam drauf. Den T Com Baubezirkstyp ruf ich zuhause an, den Dekra Typen stör ich beim Telefonieren *lol*).

Türgriffbeleuchtung ginge denk ich mal so durch, aber U Bodenbeleuchtung würdense 99,9%ig nicht durchgehen lassen denk ich, zumindest hier.

Re: Türgriff Beleuchtung -> ILLEGAL?????

Verfasst: Mo 23. Jan 2006, 20:55
von XFA
Pega hat geschrieben:TÜV darf bei uns keine Einzelabnahme machen
Was? Hab ich ja noch nie gehört...
Ich glaub der hatte wirklich keinen bock... :lol:

Re: Türgriff Beleuchtung -> ILLEGAL?????

Verfasst: Mo 23. Jan 2006, 20:58
von cptnkaracho2
in den alten bundesländern,darf nur der TüV eintragung nach 21 machen und in den neuen nur die dekra stimmt schon,die aufgaben gebiete sind genau anders rum.warum?frag mich nicht keine ahnung

Re: Türgriff Beleuchtung -> ILLEGAL?????

Verfasst: Mo 23. Jan 2006, 21:10
von Pega
deshalb ist der TÜV bei uns auch etwas kulanter :)

Ich fahr im Frühjahr nochmal hin, vielleicht ist dann ein anderer dort

Re: Türgriff Beleuchtung -> ILLEGAL?????

Verfasst: Mo 23. Jan 2006, 22:48
von VeNoM
wieso soll man das mit den LED´s nicht eingetragen bekommen ? beim 1er BMW sind die sogar serienmäßig in den Türgriffen drinne, aber halt weiße LED´s vielleicht deswegen ?!

Re: Türgriff Beleuchtung -> ILLEGAL?????

Verfasst: Mo 23. Jan 2006, 23:16
von cheeky_devil
ma ne andre farge... was bitte soll der denn dann eintragen?

"zusatzbeleuchtung der äusseren türgriffe beim schliess/und öffnungsvorgang, 10 sekunden" ?!