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Tachoscheiben ändern, was sagt der TÜV?
Verfasst: Mi 20. Aug 2003, 07:55
von Mirk
Hi alle zusammen. Das der Tachoo im Corsa recht viel Toleranz hat weiß ich ja, so bei 50 aufm Tacho fahr ich in echt erst etwa 45. Ich bin neulich auf der Bahn mit so einem GPS Empfänger gefahren und hatte die Tachonadel konstant auf 160. Das GPS Ding sagt (argh!!) 145. Das ist ja wohl der Hammer! Da freu ich mich das er mehr bringt als im Schein steht und NIX is! Jetzt hab ich vor mir selbst Tachoscheiben zu machen wo halt statt 160 erst 145 ist usw. Denk aber das es Probs geben wird, könnte sich ja sonst jeder irgendwas ausdenken und statt 100 erst 50 zu stehn haben!Weiß evtl auch einer ob Opel auf "Kulanz" den Tacho eicht?
Danke euch, Mirk
Re: Tachoscheiben ändern, was sagt der TÜV?
Verfasst: Mi 20. Aug 2003, 07:58
von Capuchino
ein tacho darf nicht genau gehn... und nen normaler pkw tacho wird gar ned geeicht... der einzige tacho der geeicht wird ist der im lkw mit fahrtenschreiber...
ein normaler pkw-tacho muß immer mehr anzeigen als du tatsächlich fährst...
Re: Tachoscheiben ändern, was sagt der TÜV?
Verfasst: Mi 20. Aug 2003, 08:01
von Mirk
Ja aber satte 15 kmh? Bei meinem Rekord fahre ich bei 50 aufm Tacho genau 49.8, war das damals net so das er mehr anzeigen muss?
Re: Tachoscheiben ändern, was sagt der TÜV?
Verfasst: Mi 20. Aug 2003, 12:05
von MafiaTjG
Also erstmal was hast du für einen Tacho ? Welle (Tacho fängt bei 20 an)
oder Elektrisch (Tacho fängt bei 0 an) . Bei den Wellen Tachos ist die abweichung bei hohen geschwindigkeiten immer etwas höher aber vergiss nicht das GPS geht auch nicht 100% richtig weil ja wegen angst auf Terrorangriffe es ungenauer gemacht wurde ;-)
´Bis denne Mafia
Re: Tachoscheiben ändern, was sagt der TÜV?
Verfasst: Mi 20. Aug 2003, 13:25
von Mirk
Also ich hab Tacho mit Welle. Dumm, das Ding knarzt bein schritttempo fahren. Und wegen der genauigkeit vom GPS, das ist seit ner Weile wieder genau und bei dem Empfang den ich den Tag hatte, hat es ne Abweichung von etwa 0,1 km/h. Ich hab mal von ner Firma gehört die Tachoscheiben nach Wunsch herstellen, so mit Bildern oder in anderen Farben, das muss doch "legal" sein oder muss man dann ne Einzelabnahme machen lassen?
Re: Tachoscheiben ändern, was sagt der TÜV?
Verfasst: Mi 20. Aug 2003, 13:30
von noam
solange die skalierung gleich ist sagt auch kein mensch was!
nur wenn die von der normalen abweicht gibt es ärger weil du nicht mehr weißt was du fährst und die abweichung vom tacho ist da keine ausrede, weil diese ja nicht proportional verläuft!
Re: Tachoscheiben ändern, was sagt der TÜV?
Verfasst: Mi 20. Aug 2003, 13:40
von Mirk
Aber eigentlich kann ich doch auf meinen Tacho zu stehn haben was ich will, solange ich mich an die Geschwindigkeitsbegrenzungen halte, oder nicht? Und wenn ich 100 fahren darf und an der Stelle nunmal ne 100 aufm Tacho steht kann mir doch erst recht keiner was. Und die Proportionalität kann man ja angleichen, auch wenns bei 50 etwa 5 abweichung sind und bei 160 nunmal 15 kmh. Dann schreib ich da wo 50 sind 45 hin und wo 160 sind 145 und Mess halt dazwischen was ich fahre und schreib es ebenso da hin. Mir gehts nur auf die Eier das ich jedesmal "umrechnen" muss wenn ich aufn Tacho guck.
Re: Tachoscheiben ändern, was sagt der TÜV?
Verfasst: Mi 20. Aug 2003, 14:08
von noam
nur das prob ist wenn du mal zu schnell angehalten wirst und die sich deinen tacho angucken und merken dass deine skalierung nicht stimmt gibbets ne menge ärger!
§ 57 StVZO Geschwindigkeitsmeßgerät und Wegstreckenzähler.
(1) Kraftfahrzeuge müssen mit einem im unmittelbaren Sichtfeld des Fahrzeugführers liegenden Geschwindigkeitsmeßgerät ausgerüstet sein. Dies gilt nicht für
1. mehrspurige Kraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 30 km/h sowie
2. mit Fahrtschreiber oder Kontrollgerät (§ 57 a) ausgerüstete Kraftfahrzeuge, wenn die Geschwindigkeitsanzeige im unmittelbaren Sichtfeld des Fahrzeugführers liegt.
(2) Bei Geschwindigkeitsmeßgeräten muss die Geschwindigkeit in Kilometer je Stunde angezeigt werden. Das Geschwindigkeitsmeßgerät muss den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entsprechen.
(3) Das Geschwindigkeitsmeßgerät darf mit einem Wegstreckenzähler verbunden sein, der die zurückgelegte Strecke in Kilometern anzeigt. Die vom Wegstreckenzähler angezeigte Wegstrecke darf von der tatsächlich zurückgelegten Wegstrecke ± 4 vom Hundert abweichen.
Re: Tachoscheiben ändern, was sagt der TÜV?
Verfasst: Mi 20. Aug 2003, 21:48
von Anonymous
[quote="MafiaTjG"]Also erstmal was hast du für einen Tacho ? Welle (Tacho fängt bei 20 an)
oder Elektrisch (Tacho fängt bei 0 an) . Bei den Wellen Tachos ist die abweichung bei hohen geschwindigkeiten immer etwas höher aber vergiss nicht das GPS geht auch nicht 100% richtig weil ja wegen angst auf Terrorangriffe es ungenauer gemacht wurde ]
stimmt net meht die amis habe dein fehr raus gemacht weiß das sicher
aus der seefahrt!!!
Re: Tachoscheiben ändern, was sagt der TÜV?
Verfasst: Do 21. Aug 2003, 07:48
von Mirk
Toll, hätte sich Opel an Absatz 2 gehalten dann hätt ich das Problem net! :lol: