Frage zu Gutachten
Verfasst: Sa 23. Aug 2003, 09:41
Hi, ich hätte da ne Frage zu nem Gutachten von nem offenen Luftfilter(raid) :?: .
Und zwar steht da folgendes drin:
Durch den Umbau erlischt die Betriebserlaubnis Ihres Fahrzeuges.
Nach dem Umbau muß das Fahrzeug unter Vorlage dieser Stellungnahme einem
amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kfz-Verkehr (Abnahme
nach §21 StVZO beschränkt) an einer technischen Prüfstelle vorgestellt werden.
Nach positiver Abnahmeprüfung ist eine erneute Betriebserlaubnis für das
Kraftfahrzeug bei der zuständigen Verwaltungsbehörde (Zulassungsstelle) zu
beantragen.
Heisst des ich muss außer der Abnahme beim Tüv noch irgend was machen? Was soll man da für ne Betriebserlaubnis beantragen?
DANKE im voraus!!!
Und zwar steht da folgendes drin:
Durch den Umbau erlischt die Betriebserlaubnis Ihres Fahrzeuges.
Nach dem Umbau muß das Fahrzeug unter Vorlage dieser Stellungnahme einem
amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kfz-Verkehr (Abnahme
nach §21 StVZO beschränkt) an einer technischen Prüfstelle vorgestellt werden.
Nach positiver Abnahmeprüfung ist eine erneute Betriebserlaubnis für das
Kraftfahrzeug bei der zuständigen Verwaltungsbehörde (Zulassungsstelle) zu
beantragen.
Heisst des ich muss außer der Abnahme beim Tüv noch irgend was machen? Was soll man da für ne Betriebserlaubnis beantragen?
DANKE im voraus!!!