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Kein Tüv für König CP 700
Verfasst: Mi 3. Mai 2006, 11:32
von harrypotter16
Hallo erstmal,ich komme gerade von meinem Tüv wieder und wollte mir die König CP 700 eintragen lassen.
Habe auch Schroth Gurte dabei.
Unbedeklichkeitsbescheinigung und den komischen Zettel von Schroth auch.
Doch der Tüv will mir die nicht eintragen lassen.
Weil er ja kein Gutachten dafür hat.
Nur son Kundenbrief.
Aber auch bei König gibt es kein Gutachten für den Sitz obwohl im Prospekt von denen steht das die Sitze Tüv geprüft sind.
Hat die jemand in seinem Tigra drinn von euch??
Und wenn ja wie hat er das geschafft??
Oder hat jemand ein Gutachten oder so was oder ne Adresse wo man die eintgagen laasen kann.
Bin echt voll verzweifelt .
Bitte um Hilfe
Re: Kein Tüv für König CP 700
Verfasst: Mo 8. Mai 2006, 23:28
von JJ.Maverick
muss man sitze die man verstellen und klappen kann überhaupt eintragen lassen, hat bei uns noch keinen interessiert weder tüv noch rennleitung?

Re: Kein Tüv für König CP 700
Verfasst: Mo 8. Mai 2006, 23:49
von black-dolphin
die cp 700 kann man nicht klappen, aber sie haben die 15grad lehnenverstellung, und zig leute haben sie drin, hab sie etz auch, war damit aber noch nicht beim tüv, mach mir deswegen aber auch keine sorgen...probiers mal bei nem andern tüv, is der einzige rat den man dir geben kann
Re: Kein Tüv für König CP 700
Verfasst: Di 9. Mai 2006, 14:10
von corsa666
Es gibt keine ABE für irgendwelche Sitze, höchstens ne Bestätigung, daß die Sitze den sog. "Führerhauslichtlinien" entsprechen. Hab ich mir von Wiechers auch schonmal schicken lassen, fahr zu nem anderen TÜV, wenn der Typ dort dumm rumspinnt. Der is nur zu faul, sich mit dem Zeug auseinanderzusetzen. Mit deinen König-Sitzen hast normalerweise NULL Probleme, zumal im Gesetzestext nur was von "ausreichend verstellbar" steht. Ob da jetz ne 15° Lehnenverstellung (die du ja eh hast) überhaupt vorgeschrieben is, is nämlich sowieso Auslegungssache. Mit "ausreichend verstellbar" kann genausogut die ganz normale Laufschiene am Boden gemeint sein, was interessiert mich die Neigung des Sitzes?
Re: Kein Tüv für König CP 700
Verfasst: Fr 12. Mai 2006, 11:16
von Torsten83
Pass auf bei den Worten "TÜV geprüft".
Das heißt nicht, dass sie automatisch im Straßenverkehr zugelassen sind. Der TÜV hat die Produktion überprüft, ob nach europäischen Richtlinien gearbeitet wird. Wie Stiftung Warentest es für Verbaucher macht. Es sagt nicht aus, ob sie überhaupt für den Straßenvekehr zugelassen sind.
Klar die Sitze sind das falsche Beispiel, solltest da keine Probs bekommen.
Re: Kein Tüv für König CP 700
Verfasst: Fr 12. Mai 2006, 15:53
von harrypotter16
Das hoffe ich doch.
Ich fahre am Dienstag nach Euskirchen zum Tüv.
Habe da angerufen und der meinte das wird kein Problem solange alles feste ist.
Der konnte das nicht verstehen dass ich die nicht eingetragen bekomme.
Na ja kostet jetzt zwar nen ***** voll Kohle aber dafür wenigstens eingetragen,will endlich wieder fahren....
Re: Kein Tüv für König CP 700
Verfasst: Fr 12. Mai 2006, 17:02
von Fasemann
S A T ??? Na das kostet ja gleich richtig und taugt fürn popo !!
Re: Kein Tüv für König CP 700
Verfasst: Fr 12. Mai 2006, 17:17
von harrypotter16
Fasemann hat geschrieben:S A T ??? Na das kostet ja gleich richtig und taugt fürn popo !!
Wieso.
Wenn ichs doch dann eingetragen habe.
Ist doch nicht so der härtefall oder sind doch nur Gurte.
Und im Schein steht doch nach her eh nicht wo es eingetragen wurde oder..
hasste Erfahrung mit S A T oder warum meinst du es würde nichts taugen.Kriege die sonnst niergends eingetragen.