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Unterbodenbeleuchtung (vorne) und Scheibenwischerdüsen-Led??

Verfasst: Sa 30. Aug 2003, 11:23
von TIGRA2003
Hallo, ich möchte an meinem Tigra vorne eine Unterbodenbeleuchtung anbringen...dazu möchte ich noch eventuell Scheibenwischerdüsen (wahrscheinlich nur in blau lieferbar) montieren!!!
Doch nun zu meinen Fragen an euch:
Was für eine Farbe würdet ihr zu der Apache (Bronze) als Unterbodenbeluchtung nehmen???
Was für eine Länge würdet ihr bei der Neonröhre als UB nehmen??? Würdet ihr noch Scheibenwischerleds oder sonstwas (vorne) montieren???

So, hoffe ihr könnt mir eure Meinungen und Erfahrungen oder Tipps zu den drei Fragen mitteilen.... :wink:

MfG. Tigra2003.

Re: Unterbodenbeleuchtung (vorne) und Scheibenwischerdüsen-Led??

Verfasst: Sa 30. Aug 2003, 11:41
von reddevil
Hi,also erstmal Suche benutzen :roll: und dann du weist aber auch das die dinge laut Stvzo verboten sind :?

MfG.reddevil

Re: Unterbodenbeleuchtung (vorne) und Scheibenwischerdüsen-Led??

Verfasst: Sa 30. Aug 2003, 12:35
von noam
spritzdüsen leds sind zu offensichtlich das würd ich lassen! die kannst de besser wenn de mal nen bb aus blech haben willst gleich entfernen lassen!!!

UBB zu apache mhhh ka

...

Verfasst: Sa 30. Aug 2003, 12:46
von TIGRA2003
Klar, dass weiß ja jeder, dass das nicht im bereich der stvzo erlaubt ist.....
aber wenn der motor aus ist schon........
doch nun wieder zum thema:
die scheibenwischer-leds lass ich nun doch so oder so....
aber trotzdem fänd ichs nett, wenn jemand mich bei der UB beraten könnte (siehe ganz oben)..würdet ihr sonst noch was lichtmässiges hintun???
bitte dringend um eure hilfe....danke. mfg. Tigra2003

Re: Unterbodenbeleuchtung (vorne) und Scheibenwischerdüsen-Led??

Verfasst: Sa 30. Aug 2003, 14:47
von Alex
Grün! Passt am besten zu dem Apache wg. dem Braunton. Vielleicht auch noch rot. Könnte sich aber beißen.

Re: Unterbodenbeleuchtung (vorne) und Scheibenwischerdüsen-Led??

Verfasst: Sa 30. Aug 2003, 16:46
von Der_Bachelor
also zu der farbe ne komplementär farbe zu finden ist echt schwer! aber zu länge und so...da findeste in der suche antworten. das thema ubb war schon oft und lange dran mit vielen infos und auch bildern! Aber da du sie ja eh abends anhast, sieht man die apache farbe ja imho eh kaum dann! also i würd blau nehmen, sieht für mich pers. immer noch am besten aus. grün fin ich an sich schon häßlich, und rot, das beißt sich glaub echt wie mein vorredner ja schon sagte.

Re: ...

Verfasst: Sa 30. Aug 2003, 18:25
von 6Richtige
TIGRA2003 hat geschrieben:Klar, dass weiß ja jeder, dass das nicht im bereich der stvzo erlaubt ist.....
aber wenn der motor aus ist schon........
Sobald du auf einer öffentlichen Anglage stehst/parkst (Seitenstreifen oder Parkplatz auf dem die StVO gillt) ist das ILLEGAL, nicht nur wenn der Motor an ist, sondern sobald die Dinger montiert sind ;)

Re: Unterbodenbeleuchtung (vorne) und Scheibenwischerdüsen-Led??

Verfasst: Sa 30. Aug 2003, 18:35
von Anonymous
Wie sieht es denn mit der seitlichen Beleuchtung aus? Ich habe mal davon gehört das wenn man die UBB an die Türen anschliesst, sozusagen wenn man die Tür öffnet, das die Beleuchtung angeht ist das nicht verboten! Weil man das ganze dann als Ausstiegshilfe oder so bezeichnen kann! Deshalb werde ich mir auch erstmal nur welche an die Seiten bauen! Ist das richtig oder nur dummes gelabber? :?:

Re: Unterbodenbeleuchtung (vorne) und Scheibenwischerdüsen-Led??

Verfasst: Sa 30. Aug 2003, 19:07
von Alex
@ Rollin' Thunder

nur mal aus einen der sehr vielen UBB-Threads zitiert:
Gummib@rchen hat geschrieben:Beats Me...
Philip hat geschrieben:ich weiss net genau wie es bei der HU aussieht..dranhaben darfst du sie jedenfalls (showzwecke) aber anhaben darfst du sie halt net.
*kopfschüttel*
Habe mich mal in ein paar anderen Foren umgehört...
es geht ja gar nicht in erster Linie nur um die Beleuchtung selbst, sondern um das Splitterverhalten des Glases bei einem Unfall. Die Röhren gehen bei einem Unfall nun mal kaputt, ob eingeschaltet oder nicht. Der TÜV wird dir niemals eine Plakette geben, verlass Dich drauf
Das gleich Thema hatten wir auch letztens im Bekanntenkreis.
--> Ergebnis ich hab beim TÜV nachgefragt

Der Mann vom TÜV ist gleich durchgetillt und hat gesagt, dass sowas nicht erlaubt ist. Weder dranhaben, noch betreiben, ob im Stand oder während der Fahrt. Er hat gesagt er würde denken da fahren Ufo's wenn so nen Fahrzeug im dunkeln sieht.
Es ist absolut verboten die Teile AU?EN dranzubauen, egal ob nu an der seite, unten drunter, aufm Dach oder weis der Teufel wo ......

IM Auto selbst darfst du alles machen, da gibts keine grenzen, darf halt nur net den Gegenverkehr blenden!

Aber wie gesagt, sobalds darum geht außen Neons anzubringen streikt der TÜV, auch wenn man sie an den Türkontaktschalter klemmt, also dat sie nur angehen, wenn man die Tür aufmacht (Als ausstiegsleuchten).
Leute ... ihr werdet die Unterbodenbeleuchtung niemals irgendwie vom TÜV abgesegnet bekommen. Findet euch damit ab und gut ist :)
Anbau an einem zugelassenem Fahrzeug: v e r b o t e n

Schuld daran der § 49 der StVZO
Normerlerweise heißt das Fahren ohne Betriebserlaubnis
Mängelbericht obligatorisch !
7 Punkte in Flensburg bei min. 150 Euro
bei allen mit Führerschein auf Probe - Nachschulung
DEKRA hat geschrieben:In der StVZO (§ 49a Abs.1) ist festgelegt, dass an Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern nur die vorgeschriebenen und zulässigen lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein dürfen.

Mit dem Thema der Unterbodenbeleuchtung haben sich Fachgremien beschäftigt und sich u.a. wie folgt geäußert:
  • die Unterflurbeleuchtung verändert das Signalbild des Fahrzeugs
  • die Unterflurbeleuchtung erzeugt unnötige Aufmerksamkeit und kann andere Verkehrsteilnehmer irritieren
  • bei nasser Straße könnte es zu einer direkten Reflektion des Lichtes kommen, sodass durch den direkt reflektierenden Anteil andere Verkehrsteilnehmer mehr als unvermeidbar behindert oder belästigt werden können
  • das von der Unterflurbeleuchtung erzeugte Licht hat eine unbestimmte und nicht definierte Signalwirkung und wirkt deshalb verwirrend
Begutachtungen im Rahmen von § 19 (2) StVZO bzw. Änderungsabnahmen nach § 19 (3) StVZO können demnach nicht positiv abgeschlossen werden] (siehe HIER)

Es wird euch definitiv nichts helfen sich auf irgendetwas zu verlassen, bzw euch vor dem TÜV oder der Polizei auf Internetrecherchen zu berufen... Fahrt zum TÜV und fragt nach, was die dazu sagen! Fahrt zur Polizei und fragt nach! Dürfte ja nicht so schwer sein... ansonsten LASST ES EINFACH!! :roll: :wink:
Aber am besten gehst du wirklich zu dem TÜV, wo du es abnehmen lassen willst und fragst nach. Ich selbst bin mir bewußt, dass es illegal ist und beim nächsten TÜV-Termin der ganze Salat wieder runter kommt.
... und dazwischen: Nicht durch rasen usw. auffallen!! :twisted:

Re: Unterbodenbeleuchtung (vorne) und Scheibenwischerdüsen-Led??

Verfasst: Sa 30. Aug 2003, 19:25
von Amok
Wenn, dann richtig ... mach dir ein Blaulicht aufs Dach, das ist genauso illegal, aber kommt richtig lässig :)