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Sportluffi in Kombi. mit Sportauspuff...legal oder nicht?
Verfasst: Mo 15. Mai 2006, 22:00
von lord-chrysel
moin,
hab jetz scho öfters ma ghört oder auch hier gelesen, dass ein Kombination aus offenen Sportluftfilter und Auspuffanlage nichts mehr legitim wäre. Also man darf nur eines der beiden druff hamm!?....stimmt das? oder wie sieht das genau rechtlich aus...kann mich da mal jemand aufklären.
ich hab nämlich an 57i und eine Gruppe A Komplettanlage drin...ist jedoch beides eingetragen. Bekommt ich dann jetz trotzdem Probleme wenn mich die Grünen anhalten?
servus
ps:suche benutzt, jedoch nichts brauchbares gefunden...oder war ich zu ungenau
Re: Sportluffi in Kombi. mit Sportauspuff...legal oder nicht?
Verfasst: Mo 15. Mai 2006, 22:15
von Jan294
Einerseits gibts ja Bestandsschutz (korrekt wäre inzwischen halt die Eintragung "X in Verbindung mit Y"), andrerseits weiß ja niemand, wann die Eintragungen gemacht wurden. Würd das mal nen TÜV Prüfer fragen, wie du dich da am besten verhälst.
Re: Sportluffi in Kombi. mit Sportauspuff...legal oder nicht?
Verfasst: Mo 15. Mai 2006, 22:16
von VeNoM
also 100% legal ist es wenn drin steht dein lufi "in verbindung" mit dem Auspuff
Manche bekommen beides eingetragen ohne das in verbindung drin steht, das ist dann die frage wie es der Polizist handhabt der dich anhält (die Tüvprüfer bei meiner HU sagen lustigerweise nie was vorallem weil meine gruppe A ne ABE hat -.-)
Re: Sportluffi in Kombi. mit Sportauspuff...legal oder nicht?
Verfasst: Mo 15. Mai 2006, 22:29
von black-dolphin
also wenn ich des richtig versteh, wär ja dann auch meine eintragung "bastuck msd ersatzrohr ivm bastuck gr a esd ivm sportluftfilter k&n" 100%ig legal, so seh ich des aber nicht, des is 100%ig zu laut, hab etz scho wieder den standard luffi drin, und mach mir trotzdem sorgen um die lautstärke...
Re: Sportluffi in Kombi. mit Sportauspuff...legal oder nicht?
Verfasst: Mo 15. Mai 2006, 22:34
von Jan294
Corsa-Racingline hat geschrieben:also wenn ich des richtig versteh, wär ja dann auch meine eintragung "bastuck msd ersatzrohr ivm bastuck gr a esd ivm sportluftfilter k&n" 100%ig legal, so seh ich des aber nicht, des is 100%ig zu laut, hab etz scho wieder den standard luffi drin, und mach mir trotzdem sorgen um die lautstärke...
Die Eintragung ist so lange legal, wie gleichzeitig die im Fahrzeugschein eingetragenen dB-Werte innerhalb der gesetzlichen Toleranz liegen!

Re: Sportluffi in Kombi. mit Sportauspuff...legal oder nicht?
Verfasst: Mo 15. Mai 2006, 22:44
von lord-chrysel
meine eintragung ist schon paar jahre her...hat der vorbesitzer alles gemacht....steht halt nix von "in verbindung...bla bla bla" drinne...
und zu laut ist er denk ich auch weil bei 6000 u/min ist da echt die hölle am dampfen...mir persönlich auch zu laut aber ich will nicht schon wieder geld da reinstecken. außerdem find ich den sound untenrum persönlich top.
zur verdeutlichung: C20XE+Fächer(is ja eh standart aber egal)+Metallkat+FK Gruppe A ab kat
Re: Sportluffi in Kombi. mit Sportauspuff...legal oder nicht?
Verfasst: Di 16. Mai 2006, 06:23
von VeNoM
dreht sich der Wert nicht bei 3500 u/min ? was die dB betrifft ? manche messen doch sogar im Stand wenn mich net alles täuscht
Re: Sportluffi in Kombi. mit Sportauspuff...legal oder nicht?
Verfasst: Di 16. Mai 2006, 07:24
von black-dolphin
eben, und bei mir wurden die db werte nicht verändert;-)
ich glaub die einzige anlage bei der im gutachten was von db erhöhung steht ist die dsop, oder? zumindest stehts bei der calli turbo anlage von dsop im gutachten
Re: Sportluffi in Kombi. mit Sportauspuff...legal oder nicht?
Verfasst: Di 16. Mai 2006, 15:12
von Philip
gemessen wird einmal im stand bei 3500 .. dann noch leerlaufdrehzahl und im vorbeifahren in nem gewissen abstand..
im schein eingetragen is der dB wert im vorbeifahren der nicht höher als glaub ich ~78 sein darf und der im leerlauf. wobei ich mir da nicht sicher bin ob das leerlauf bei 3500 oder bei leerlaufdrehzahl is..
Re: Sportluffi in Kombi. mit Sportauspuff...legal oder nicht?
Verfasst: Fr 19. Mai 2006, 00:35
von Mullibert
naja die sache ist so (habe ich bei meinem praktikum beim tüv mitbekommen)
du hast zwar für beide teile ne ABE, aber diese bezieht sich immer darauf, dass dieses teil an ein fahrzeug im serienzustand gebaut wird.
daraus folgt.
einfach mal eben beides für nen zwanni eintragen ist nicht. da musst du eine technische abnahme machen lassen, ob beide teile zusammen noch im gesetzlichem rahmen liegen.
das ist auch bei anderen sachen so, zb Lenkrad, Felgen und Fahrwerk. lassen sich viele einfach über die einzel ABE's eintragen. aber wenn die grünen nen schlechten tag haben, lassen sie dich hochgehen, weil du für diese veränderung ebenfalls ne vollabnahme brauchst.