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Wie soll man dies verstehen?

Verfasst: Di 12. Sep 2006, 17:30
von spielematz
hallo,

ich habe am freitag tüv und au machen lassen.
in einem rutsch habe ich mir gleich meine neuen alu´s
mit abnehmen lassen.

was bedeutet auf dem bild 22a (unten eingerahmt) der hinweiß ???


http://www.spielematz.de/IMG.jpg


kann ich mit dem zettel fahren oder muss ich zur zulassungsstelle?



mfg.
spielematz

Re: Wie soll man dies verstehen?

Verfasst: Di 12. Sep 2006, 17:49
von Fasemann
10 Werktage ...

Re: Wie soll man dies verstehen?

Verfasst: Di 12. Sep 2006, 17:55
von spielematz
Fasemann hat geschrieben:10 Werktage ...

na super und wenn ich das nicht mache?

muss ich nur mit meinem schein oder auch mit brief hin?

geht das auf jeder zulassungstelle (weil ich nicht zu haus bin für ein halbes jahr)?

Re: Wie soll man dies verstehen?

Verfasst: Di 12. Sep 2006, 18:04
von corsa_rijder
ob das überall geht kann ich dir nicht sagen.

und wegen den Papieren: wenn du noch die alten hast (also Schein und Brief) bekommst du glaub ich neue, d.h. musst beides mitnehmen

Hast du schon neue (also Zulassungsbescheinigung I und II ) dann nur den Schein, weil im Brief steht nix technisches mehr drin

Zitat aus Motorvision: " Die neuen Zulassungsbescheinigungen werden allerdings seit Oktober an bei Erstzulassung und jeder Änderung der Fahrzeugpapiere von der Zulassungsstelle ausgegeben, also bei Ummeldung, Halterwechsel oder der Eintragung technischer Änderungen. Der Halter erhält dann immer die beiden Dokumente in neuer Ausfertigung" --> musst beides mitnehmen und bekommst komplett neue Papiere

Re: Wie soll man dies verstehen?

Verfasst: Di 12. Sep 2006, 18:56
von spielematz
Schrauber86 hat geschrieben:ob das überall geht kann ich dir nicht sagen.

und wegen den Papieren: wenn du noch die alten hast (also Schein und Brief) bekommst du glaub ich neue, d.h. musst beides mitnehmen

Hast du schon neue (also Zulassungsbescheinigung I und II ) dann nur den Schein, weil im Brief steht nix technisches mehr drin

Zitat aus Motorvision: " Die neuen Zulassungsbescheinigungen werden allerdings seit Oktober an bei Erstzulassung und jeder Änderung der Fahrzeugpapiere von der Zulassungsstelle ausgegeben, also bei Ummeldung, Halterwechsel oder der Eintragung technischer Änderungen. Der Halter erhält dann immer die beiden Dokumente in neuer Ausfertigung" --> musst beides mitnehmen und bekommst komplett neue Papiere
na super. alte papiere ja. brief liegt bei der bank noch.

Re: Wie soll man dies verstehen?

Verfasst: Di 12. Sep 2006, 19:39
von XFA
Tut mir leid, aber ich weis net was die Farge hier jetzt soll...

Steht doch da, gross und deutlich "...unverzüglich...berichtigt werden."

Was gibt es dadran nicht zu verstehen :confused:

Re: Wie soll man dies verstehen?

Verfasst: Di 12. Sep 2006, 20:15
von Corsa A
Für dieses unverzüglich gibt es keine regelung der tage.

Und,e ist übrigens von bundesland zu bundesland unterschiedlich.

Bei mir steht drauf beim nächsten erneuern der fahrzeugpapiere,vorher muss man es mitführen.

Re: Wie soll man dies verstehen?

Verfasst: Di 12. Sep 2006, 20:33
von Fasemann
auf dekrazetteln steht das hintendrauf ... die frist ist wie bei umzug und co ...2 wochen 10 werktage ..weil wenn mann nen 2 liter einträgt und noch nen jahr wartet kann mann ja steuern sparen ..daher steht da ne zeitspanne drin

Re: Wie soll man dies verstehen?

Verfasst: Di 12. Sep 2006, 21:11
von Corsa A
Ich sagte ja,von region zu region anders,denn bei uns darf dekra nix eintragen.

Re: Wie soll man dies verstehen?

Verfasst: Di 12. Sep 2006, 21:48
von Baxxtor
wie teuer wird das denn wenn man sich das dann eintragen lässt ?