Golf 2 hat Tüv und AU neu bekommen denoch sehr sehr viele Mängel...was tut man nun?
Verfasst: Di 19. Sep 2006, 18:03
Hallo
Ich habe für mein Cousin einen Golf 2 besorgt.
Hab mir den damals angeschaut usw.
War eigentlich noch gut in schuss.
Der Wagen hatte kein Rost,Motor lief perfekt.
Hab gesagt,dass er noch Tüv und AU neu machen soll.
Dann weiß man eigentlich,dass der Wagen Top in schuss ist.
Ein paar Tage später haben wir den Wagen abgeholt.
Bin heute zur Werkstatt gefahren,da der Wagen schlecht bremste.
(Der Wagen hat noch 22 Monate Tüv/AU)
Da wurde festgestellt das die komplette Bremsanlage defekt ist.
Die vorderen Bremsbeläge sind platt,die Bremscheiben haben nur noch 6mm (8mm ist minimum) die Radbremszylinder sind undicht,die Bremsbacken sind aufgeweicht,die Trommeln sind schrott.
Desweiteren ist hinten 1 Stroßdämpfer defekt,die Querlänker sind defekt,Traggelenke sind ausgeschlagen,die hinteren Achbuschen sind rissig
.........
Eigentlich nimmt man an wenn ein Wagen Tüv bekommt,dass er Wagen Verkehrsicher ist oder?!
Und sowas kommt nicht nach 2 Monaten.Der Tüv Prüfer hat das alles gesehen aber nicht bemängelt.
Meine Frage ist nun können wir den Tüv Prüfer anscheißen?
Ich finde was er gemacht hat ist Fahrlässig.
Muss der Ex-Besitzer den Wagen zurück nehmen?
Kaufvertrag ist vorhanden.
MfG
Christian
Ich habe für mein Cousin einen Golf 2 besorgt.
Hab mir den damals angeschaut usw.
War eigentlich noch gut in schuss.
Der Wagen hatte kein Rost,Motor lief perfekt.
Hab gesagt,dass er noch Tüv und AU neu machen soll.
Dann weiß man eigentlich,dass der Wagen Top in schuss ist.
Ein paar Tage später haben wir den Wagen abgeholt.
Bin heute zur Werkstatt gefahren,da der Wagen schlecht bremste.
(Der Wagen hat noch 22 Monate Tüv/AU)
Da wurde festgestellt das die komplette Bremsanlage defekt ist.
Die vorderen Bremsbeläge sind platt,die Bremscheiben haben nur noch 6mm (8mm ist minimum) die Radbremszylinder sind undicht,die Bremsbacken sind aufgeweicht,die Trommeln sind schrott.
Desweiteren ist hinten 1 Stroßdämpfer defekt,die Querlänker sind defekt,Traggelenke sind ausgeschlagen,die hinteren Achbuschen sind rissig
.........
Eigentlich nimmt man an wenn ein Wagen Tüv bekommt,dass er Wagen Verkehrsicher ist oder?!
Und sowas kommt nicht nach 2 Monaten.Der Tüv Prüfer hat das alles gesehen aber nicht bemängelt.
Meine Frage ist nun können wir den Tüv Prüfer anscheißen?
Ich finde was er gemacht hat ist Fahrlässig.
Muss der Ex-Besitzer den Wagen zurück nehmen?
Kaufvertrag ist vorhanden.
MfG
Christian