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Unterbodenbeleuchtung
Verfasst: Do 18. Sep 2003, 08:11
von Corsaextreme
hallo
wollte mal fragen wie das jetzt mit der unterbodenbeleuchtung ist. man hört ja immer andere neue gerüchte. also ich habe gehört das man sie sich drunterbauen darf, sie aber nur auf parkplätzen oder für showzwecke benutzen darf. bei der fahrt wohl nicht. meine frage ist jetzt:
wie ist das wenn man auf den wagen neu tüv draufmachen lässt? muss man dann alles wieder drunter weg bauen oder kriegt man da trotzdem tüv drauf? weil es ja eigentlich beim fahren nicht erlaubt ist. hat da einer von euch schon erfahrungen mit gemacht?
Re: Unterbodenbeleuchtung
Verfasst: Do 18. Sep 2003, 08:16
von Capuchino
benutz bitte die suche... das thema unterbodenbeleuchtung, ubb, licht unterm auto, stvo/stvzo hatten sir schon rel. häufig...
also normalerweise ist es so das jede licht einrichtung am auto immer funktionieren muss und da die ubb nicht funktionieren darf im bereich der stvo/stvzo, darfst du sie imho erst gar ned drunterbauen...
Re: Unterbodenbeleuchtung
Verfasst: Do 18. Sep 2003, 08:43
von wild_engineer
Bei der Dekra sind die relativ kulant, sobald irgendso ein Lichtquatsch abschaltbar ist, kriegst du trotzdem TÜV, wenn nicht, dann ist das ein erheblicher Mangel, somit kein TÜV ...
Re: Unterbodenbeleuchtung
Verfasst: Do 18. Sep 2003, 12:31
von reddevil
Hi, da muste aber wirklich an den richtigen geraden

aber in der Suche haben wir das schon zichmal diskutiert
MfG.reddevil
Re: Unterbodenbeleuchtung
Verfasst: Do 18. Sep 2003, 21:26
von Picmasta
Soweit ich weiss, muss jede Lichttechnische Einrichtung am Auto einen Zwck im sinne der StVo haben und fun kionieren.
eine UBB fällt somit nicht darunter, und im allgemeinen zieht die Ausrede Schowzwecke nichtmehr, weil die TÜV Prüfer nicht doof sind und wissen, dass ihr nen Extraschalter unterm sitz oder im aschenbecher oder sonstwo habt.
Gruß Pic
Re: Unterbodenbeleuchtung
Verfasst: Do 18. Sep 2003, 23:56
von Shrek
Ist komplett Untersagt. Weder der Anbau oder die Inbetriebnahme und wenns auch nur im Stand ist oder über den Türkontaktschalter angesteuert ist. VERBOTEN !!
Drei Punkte.
Das es zwar noch Wachtmeister oder TÜV-Prüfer gibt die das nicht bemängeln kann zwar sein, aber laut Gesetzestext ist es verboten.
Shrek