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BLAUE CCFL-Fußraumbeleuchtung legal?!
Verfasst: Di 17. Okt 2006, 13:20
von Viper09
Moin
Ich wollte eigentlich schon lange meine Fußraumbeleuchtung (je 1x 30cm CCFL-blau) komplettiert haben, aber mir fehlt immernoch die schriftliche Aussage eines TÜVlers, dass diese Beleuchtung legal ist.
Bei BlauerTacho lässt sich zwar eine solche Aussage finden, allerdings hat man da weder in der Hand, auf welche Frage der Herr geantwortet hat, noch ist die Antwort ausreichend, meiner Meinung nach.
Es hat doch hier fast jeder eine Fußraumbeleuchtung drin, fahrt ihr "auf gut Glück"?! Oder habt ihr sie xtra eintragen lassen?
Ich will meine Beleuchtung mit der Deckenlampe verbinden, also über Türkontakt. Nach einer Anfrage beim TÜV habe ich aber nur die Standard§ gegen mein Vorhaben zugesandt bekommen und die Mitteilung, dass allenfalls eine rote LED Beleuchtung (weil das Licht was nach hinten abgestrahlt wird nur rot sein darf

:dribble: ) legal wäre.
Hat einer von euch schon mal eine "erfolgreiche" Anfrage gemacht?? Mir wurde gesagt, eine derartige Beleuchtung würde bei einer HU als EM (erheblicher Mangel) festgestellt werden [...]
Gruß
Mathias
Re: BLAUE CCFL-Fußraumbeleuchtung legal?!
Verfasst: Di 17. Okt 2006, 14:57
von ResoXD
also grob gesagt: es ist alles erlaubt, solang es den verkehr nicht beeinflust. also wenn du die während der fahrt nicht an hast, wird auch nix passieren.
ABER die leuchten dürfe nicht höher als die untere fensterkante plaziert werden. (was ja sowieso bei der fußraumbeleuchtung nicht der fall ist)
--> also kannste die gedankenlos einbauen
mfg
Re: BLAUE CCFL-Fußraumbeleuchtung legal?!
Verfasst: Di 17. Okt 2006, 17:35
von Viper09
Aber wenn mir schon jemand vom TÜV sagt, dass diese Beleuchtung unzulässig ist?
"Andere lichttechnische Einrichtungen, auch hinter den Scheiben des Innenraums, durch die der Innenraum so beleuchtet wird, dass die Insassen angestrahlt oder beleuchtet werden[...]sind nicht zugelassen."
"Nach § 52 Abs. 8 sind Türsicherungsleuchten zulässig, die beim Öffnen der Türen nach rückwärts leuchten und rotes Licht abgeben."
Es geht mir darum, dass ich was in der Hand haben muss, wenn mich die Polizei darauf anspricht. Ich kann ja nicht einfach sagen "ist nicht verboten". Man muss das wie die E-Prüfzeichen irgendwie schriftlich belegen können (da hat neulich mal jemand eine Textdatei im Forum veröffentlicht, die das eindeutig belegt, dass das E-Prüfzeichen alleine Geltung hat).
Und ich dachte, vielleicht hat jemand, wie für diese E-Prüfzeichen, eine positive Bestätigung eines Sachverständigen. Schriftlich [...]
Geht ja nur darum, dass sich einige von uns für eine bestimmte Zeit in der Hinsicht gar nichts erlauben dürfen

Ansonsten hätte ich den Kram schon einfach eingebaut.
Re: BLAUE CCFL-Fußraumbeleuchtung legal?!
Verfasst: Di 17. Okt 2006, 21:56
von eXTasY
Leg halt deine Fußraumbeleuchtung als Einstiegsbeleuchtung aus, dann sind se erlaubt!

Und wenn man sie seperat einschaltn kann, dann halt zu Showzwecken!

Außerdem müssen solche Beleuchtungsteile an einen eigenem Stromkreis hängen!
MfG
eX
Re: BLAUE CCFL-Fußraumbeleuchtung legal?!
Verfasst: Sa 21. Okt 2006, 08:09
von Franky1109
Mal ganz ehrlich, ich fahre seid 3 Jahren mit kontinuierlich eingeschalteter weißer Fussraumbeleuchtung rum. Das hat weder ein Polizist bei ner Kontrolle, noch den TÜV bei der Prüfung gestört...
Re: BLAUE CCFL-Fußraumbeleuchtung legal?!
Verfasst: Sa 21. Okt 2006, 11:06
von eXTasY
Es stört immer so lange nicht, bis die Rennleitung dich nachts anhalten, weil sie blenden!
Den TÜV stört Fußraumbeleuchtung kaum!

Meine hat er nichma gesehn! ^^
Mein FOH hat im Dezember wie mein Kleiner in die Werke musste dumm geguggt wofür der Schalter is!
Ich hab denen gesagt, dass der für die Fußraumbeleuchtung/Einstiegsbeleuchtung is und die solln aufpassn, wenn sie hinmüssn!
Was machn se?
Fach rausgerissen => Kurzen bekommen => Schalter kaputt und wer war Schuld angeblich ich! -.-
Also wenn die Rennleitung dich nachts anhält und sagt es blendet, dann eben ausschalten unter der Fahrt!
Mfg
eX
Re: BLAUE CCFL-Fußraumbeleuchtung legal?!
Verfasst: Sa 21. Okt 2006, 13:49
von Viper09
:sadwalk: menno ... mir ist ja auch klar, dass da eigentlich niemand was zu sagen dürfte, schon gar nicht wenn man zeigt, dass es über den Türkontakt läuft. Aber es reicht aus, dass es die Gruppe "LangeweileundSpaßaufStressmachen" Grünmännchen gibt und die einem 50$ und
1 Punkt aufdrücken (was wie gesagt bei einigen unter uns ´ne Menge Ärger gibt

).
Man müsste also was in der Hand haben :giveup:
Einen Drehzahlmesser, der extern aufm Abrett steht, wird ja aber normal auch nicht eingetragen. Und Alufußmatten eigentlich ja auch nicht. Wo zieht man da die Grenze, wäre mal interessant zu wissen. Klar, eigentlich beeinflusse ich mit den Röhren, die nur beim Stehenden Auto angehen, den Verkehr net

Re: BLAUE CCFL-Fußraumbeleuchtung legal?!
Verfasst: Sa 21. Okt 2006, 16:01
von eXTasY
Beleuchtung is das Stichwort!

Oder leuchten deine Alufußmatten? ^^
MfG
eX
Re: BLAUE CCFL-Fußraumbeleuchtung legal?!
Verfasst: Mo 23. Okt 2006, 12:43
von amos
Ich bin der Meinung man darf die Fußraumbeleuchtung nur haben, wenn keine Möglichkeit besteht, sie während der Fahrt anzumachen. Daher: wenn sie an die Türkontakte angeschlossen sind, ist es okay, sobald ein Schalter nachgerüstet wurde, welcher der Aktivierung während der Fahrt dient, ist es nicht mehr okay.
Daran hält sich nur sowieso niemand, alle die ich kenne haben einen Schalter, den sie meist in einer komischen Kombi geschaltet haben wie: Heckscheibenheizung an + der Schalter = Fußraum an, usw.
Alle Angaben ohne Gewähr
Mfg, Adrian.
Re: BLAUE CCFL-Fußraumbeleuchtung legal?!
Verfasst: Mo 23. Okt 2006, 18:47
von Waldbrand
give_away hat geschrieben:Ich bin der Meinung
Aha
Alle Angaben ohne Gewähr
Mfg, Adrian.
In Zukunft erst denken, dann posten. Und wenn man nix zu sagen hat, dann lässt man es am besten
Fußraumbeleuchtung darf immer an sein, wenn sie nicht nach aussen hin wirkt. So spricht der TÜV. Wenn Ihr mal was anderes als drecksopel fahren würdet, dann wüsstet Ihr auch, dass es sowas Serienmäßig gibt
