Seite 1 von 1
Tieferlegung
Verfasst: Di 23. Sep 2003, 16:54
von ZAPmaster
Hi,
ich hätte da ne frage:
ich will mein Tigra mit Gewindefahrwerk tieferlegen!!
Wie viel Bodenfreiheit muss ich mindestens haben???
BITTE hälft mir
Mit freundlichen Grüßen ZAPmaster
Re: Tieferlegung
Verfasst: Di 23. Sep 2003, 17:05
von Homer-Mix
ertens: suche benutzen, da steht viel drinne.
zweitens: tuev richtlinie ist durchgehend 11cm platz unterm auto
drittens: es ist kein gesetz, nur eine richtlinie. gesetztlich ist keine mindesthoehe ausdruecklich vorgeschrieben.
Re: Tieferlegung
Verfasst: Di 23. Sep 2003, 17:19
von ZAPmaster
DANKE
wie bist bu dann eigentlich durch den tüf gekommen??
da es auf dem bild net so aussieht als ob zu soviel platz häsch
MFG ZAPmaster
Re: Tieferlegung
Verfasst: Di 23. Sep 2003, 17:26
von sLeepY
Homer-Mix hat geschrieben:ertens: suche benutzen, da steht viel drinne.
zweitens: tuev richtlinie ist durchgehend 11cm platz unterm auto
drittens: es ist kein gesetz, nur eine richtlinie. gesetztlich ist keine mindesthoehe ausdruecklich vorgeschrieben.
da steht doch gesetzlich ist keine mindesthöhe vorgeschrieben oder

Re: Tieferlegung
Verfasst: Di 23. Sep 2003, 17:29
von Freeman84
Als ich leztens meine Felgen eintragen lassen hab wurde mir auch gesagt das die Scheinwerferunterkante mindestens 50cm zum Asphalt haben muss.
Re: Tieferlegung
Verfasst: Di 23. Sep 2003, 18:08
von Homer-Mix
wenn das gesetz so da stehen wuerde, dann duerftest du aber kein tigra tieferlegen. von werk aus ist er ja schon hart an der grenze.
Re: Tieferlegung
Verfasst: Di 23. Sep 2003, 18:38
von ET
Hab aber au sowas im Kopf und das Nummernschild muss au ne bestimmte Höhe haben, ok man kanns ja noch an die Dachkante machen :lol:
Aber da war doch auch noch was oder täusch ich mich da jetzt???? Am besten mal beim TüV anrufen und fragen, dann weißte gleich wie DEIN Tüv das handhabt, denn TÜV is net gleich TÜV!
MFg tobi
Re: Tieferlegung
Verfasst: Di 23. Sep 2003, 20:00
von Capuchino
theoretisch kannst du deinen tigra eh nur minimalst tieferlegen weil du sonst an die grenze der scheinwerferhöhe kommst... der muß mindestens 50cm über dem boden sein...
Re: Tieferlegung
Verfasst: Di 23. Sep 2003, 21:04
von CorsaDriver
also als ich mein gewindefahrwerk eintragen lies meinte der typ vom küs das die mindestscheinwerferhöhe 43 cm an der unterkannte betragen sollte wobei das auch quatsch ist da ein 3er bmw ja sowieso schon fast unter der grenze ist ich habe jetzt im netz dashier gefunden
http://www.audiscene.de/html/body_bodenfreiheit.html
mfg
Re: Tieferlegung
Verfasst: Mi 24. Sep 2003, 08:33
von Alex
Capuchino hat geschrieben:theoretisch kannst du deinen tigra eh nur minimalst tieferlegen weil du sonst an die grenze der scheinwerferhöhe kommst... der muß mindestens 50cm über dem boden sein...
Was wäre denn eigentlich die minimalste Tieferlegung, die hyperkorrekt zugelassen wär?
Wenn Irmscher eine 30er rausbringt, müßte dass ja schon mal auf alle Fälle i.O. sein, oder?