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Rückleuhten mit LEDs - Was ist erlaubt und was nicht?
Verfasst: Fr 24. Nov 2006, 17:09
von Crashy1984
Hi wollt emal wissen wer sich mit sowas auskennt und mir evtl sagen kann, welche der Ringe von Hella oder einem anderem Anbieter man nun wirklich braucht und welche man auch zur Zulassung weglassen kann?!
Am besten wäre dann eine Benennung mit der Numer vom Katalog.
Bin mir halt selber nicht sicher, weil ich schon verschiedene Anfertigungen davon gesehen habe( siehe Biloder im Anhang)
Habe hier den
Katalog von Hella.
PS: Danke für die besitzer der Autos, bezüglich der Bilder.
Re: Rückleuhten mit LEDs - Was ist erlaubt und was nicht?
Verfasst: Fr 24. Nov 2006, 19:25
von ShoG
die leuchten haben e-nummer demnach nichtmal eintragungspflichtig, vorausgesetzt du hast se im rahmen der stvzo maße angebaut

bei mir wollt ich dir orig als 3. & 4. bremsleuchte nehmen...aber leider sitzen die unterhalb von 1000mm, demnach habsch (vorerst) wieder normales 3. bremslicht :'(

Re: Rückleuhten mit LEDs - Was ist erlaubt und was nicht?
Verfasst: Fr 24. Nov 2006, 19:47
von Wonninet
die heckscheibenbeschriftung ist aber auch nicht sehr höflich

Re: Rückleuhten mit LEDs - Was ist erlaubt und was nicht?
Verfasst: Sa 25. Nov 2006, 15:50
von Crashy1984
ok ok, aber das beantwortet meine frage gar nicht. meine frage war doch welche ringe ich nun mindestens brauche um eine ordnungsgemäße lichtanlage zu haben?
Re: Rückleuhten mit LEDs - Was ist erlaubt und was nicht?
Verfasst: Sa 25. Nov 2006, 16:29
von NetKiller
je nach bauhjahr
2 - 3 bremsleuchten
2 rückleuchten
1 - 2 nebelschlussleuchten
1 - 2 rückfahrscheinwerfer
2 blinken (einen links einen rechts)
die anbaumasse und so weiter findest du in der STVzO
Re: Rückleuhten mit LEDs - Was ist erlaubt und was nicht?
Verfasst: Sa 25. Nov 2006, 16:36
von Stef
edit: gnarr, war einer schneller...
Re: Rückleuhten mit LEDs - Was ist erlaubt und was nicht?
Verfasst: Sa 25. Nov 2006, 18:41
von ShoG
also mal noch zu de maße =
Rücklicht h= 350-1500mm
Bremslicht h=350-1500mm
3./4. Bremslicht h=>1000mm bei 2 weitmöglichst voneinander entfernt
Nebelschlussleuchte h= 250-1000mm
Rückfahrscheinwerfer h=250-1000mm
Fahrtrichtungsanzeiger h= >350mm
die nsl ist erst ab erstzulassung *grübel* glaube oktober 1990 pflicht
und netkiller nicht "2 - 3 bremsleuchten" sondern 2-4
hat zufällig einer die 3.bremsloicht vom e220 kombi? die ganz lange?
Re: Rückleuhten mit LEDs - Was ist erlaubt und was nicht?
Verfasst: Sa 2. Dez 2006, 17:10
von servicemensch
wehm sind den die beiden Fahrzeuge auf den Bildern?
irgendwie sieht man immer nur die "alten" hella module... gibts einen grund (auser den Preis) warum niemmand die neuen Hella module verbaut ?
Re: Rückleuhten mit LEDs - Was ist erlaubt und was nicht?
Verfasst: Sa 2. Dez 2006, 17:41
von ShoG
wenn mir mal sagst wo da der unterschied ist?
Re: Rückleuhten mit LEDs - Was ist erlaubt und was nicht?
Verfasst: Sa 2. Dez 2006, 18:29
von servicemensch
Die neueren "premium" Module sind größer und die inneren Leuchten haben Klarglas optik.
Die bisher geziegten sind ja die 55mm Module die Baureihe 009 haben Durchmesser von 70 mm (ohne Ring)
Alt:
55mm Module:
http://www.hella.com/produktion/HellaDE ... Module.pdf
Neu:
70 mm Module:
http://www.hella.com/produktion/HellaDE ... Module.pdf
Passende Ringe:
http://www.hella.com/produktion/HellaDE ... Module.pdf