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Pflichten eines Arbeitgebers - Freistellung für Vorstellungsgespräch?
Verfasst: Mi 20. Dez 2006, 11:02
von Noreia
Huhu :wavey:
ich bräuchte mal nen Rat von jemandem, der sich damit auskennt...
Ende Januar bin ich mit der Ausbildung durch und werde die Firma hier verlassen um gute 300 km entfernt mein Glück zu versuchen...
Jetzt wurde ich gestern zu einem Vorstellungsgespräch am Freitag mittag eingeladen... durch die Entfernung würde für mich hier ein ganzer Arbeitstag flöten gehen... kein problem, hab ja noch Urlaub...
Aber: mein Chef lässt mich nicht gehen, mit der Begründung wir sind in der Quartalsabrechnung und im Jahresabschluss, er kann hier nicht auf mich verzichten... Ich weiß, dass es stressig ist, aber ist es mein problem, dass seine Frau 2 Wochen Kreuzfahrt macht und erst Freitag wieder hier ist, wir dadurch erst Freitag alles machen können?
Ich bin nicht die einzige hier im Büro, Kollegin hat schon gesagt, sie könnte notfalls auf mich verzichten... klar lass ich sie nicht gerne hängen, aber beim heutigen Arbeitsmarkt wegen sowas nen Vorstellungsgespräch sausen lassen?

Re: Pflichten eines Arbeitgebers - Freistellung für Vorstellungsgespräch?
Verfasst: Mi 20. Dez 2006, 11:15
von RDK
Hy, er MUSS dir NCIHT freigeben...
Liegt in seinem, ermessen leider.
Hier auch mal n link für dich.
vllt. hilft er dir weiter.
http://www.vnr.de/vnr/recht/arbeitsrech ... 10369.html
Re: Pflichten eines Arbeitgebers - Freistellung für Vorstellungsgespräch?
Verfasst: Mi 20. Dez 2006, 11:17
von llcoolja
wenn er dir keinen Vertrag geben will nach der Ausbildung dann sollte er wenigstens so fair sein und dich zu Vorstelungsgespräch lassen.
Aber rechtlich gibts da keine Chance für dich.
Re: Pflichten eines Arbeitgebers - Freistellung für Vorstellungsgespräch?
Verfasst: Mi 20. Dez 2006, 11:19
von Noreia
llcoolja hat geschrieben:wenn er dir keinen Vertrag geben will nach der Ausbildung dann sollte er wenigstens so fair sein und dich zu Vorstelungsgespräch lassen.
Aber rechtlich gibts da keine Chance für dich.
er hätte mich übernommen, ich will aber nicht hier bleiben...
naja, ich hatte mir schon sowas gedacht, mir sagte nur jettz jemand, er sei verpflichtet...
Re: Pflichten eines Arbeitgebers - Freistellung für Vorstellungsgespräch?
Verfasst: Mi 20. Dez 2006, 11:26
von player83
Ansonsten, wenn dich eh nichts im aktuellen Betrieb hält, machst du halt "Krank". Wenn ich eh wüsste, dass ich da nicht bleiben möchte und die Chance auf einen Job durch ein Vorstellungsgespräch hätte, ginge mir das am Ar*** vorbei. Aber vorher würde ich betreffend dem Vorstellungsgespräch mal Kontakt aufnehmen und die Lage schildern. Vielleicht haben die Verständniss. Andererseit könnte man auch denken, dass die das Gesrpäch nicht wichtig sein könnte. Ein Teufelskreis.

Re: Pflichten eines Arbeitgebers - Freistellung für Vorstellungsgespräch?
Verfasst: Mi 20. Dez 2006, 11:28
von corsa666
Sagen, daß du noch in Arbeit bist und Vorstellungsgespräch verschieben! Alles andere ist Unfug! Wieso hastn überhaupt n Vorstellungsgespräch für das Datum vereinbart, wenn du da arbeiten mußt??
player83 hat geschrieben:Ansonsten, wenn dich eh nichts im aktuellen Betrieb hält, machst du halt "Krank". Wenn ich eh wüsste, dass ich da nicht bleiben möchte und die Chance auf einen Job durch ein Vorstellungsgespräch hätte, ginge mir das am Ar*** vorbei.
Für solche Aktionen fehlt mir jegliches Verständnis. Man trifft sich immer zweimal im Leben und es gebietet einfach der
Anstand, seiner Arbeit auch nach erfolgter ordentlicher Kündigung noch bis zum letzten Arbeitstag mit vollstem gewohnten Arbeitseinsatz nachzukommen.
Am besten noch beim neuen Arbeitgeber in spe erwähnen, daß man für's Vorstellungsgespräch "blaugemacht" hat. Macht nen super Eindruck.

Re: Pflichten eines Arbeitgebers - Freistellung für Vorstellungsgespräch?
Verfasst: Mi 20. Dez 2006, 11:32
von RDK
@corsa666
vllt. hatt sies ja nid vereinbart, sondern den Termin per Post bekommen

Re: Pflichten eines Arbeitgebers - Freistellung für Vorstellungsgespräch?
Verfasst: Mi 20. Dez 2006, 11:50
von Noreia
also... ich hab mich Montag abend online beworben, gestern Mittag in der Pause riefen die mich an und haben gefragt, ob ich kurzfristig Freitag Zeit habe. Ich habe nicht zugesagt, habe mit dem Chef gesprochen und danach schweren Herzens abgesagt, bzw. auf unbestimmte Zeit verschoben, hab halt auch gesagt, wenn es irgendwie geht bitte Samstag, aber da es ein Großunternehmen ist bezweifle ich, dass ein Regionalleiter nen Samstag opfert...
Krank machen scheidet aus, 1. mach ich sowas nicht, 2. wäre es jetzt mit Ankündigung, 3. wohne ich über der Firma und wenn mein Auto nicht hier steht wenn ich "krank" bin muss Chef noch nicht mal "1 und 1 zusammen rechnen können"...

Re: Pflichten eines Arbeitgebers - Freistellung für Vorstellungsgespräch?
Verfasst: Mi 20. Dez 2006, 11:55
von player83
corsa666 hat geschrieben:Für solche Aktionen fehlt mir jegliches Verständnis. Man trifft sich immer zweimal im Leben und es gebietet einfach der
Anstand, seiner Arbeit auch nach erfolgter ordentlicher Kündigung noch bis zum letzten Arbeitstag mit vollstem gewohnten Arbeitseinsatz nachzukommen.
Am besten noch beim neuen Arbeitgeber in spe erwähnen, daß man für's Vorstellungsgespräch "blaugemacht" hat. Macht nen super Eindruck.
Ich bin kein Freund von solchen Aktionen, aber in dem Fall. Ihr aktueller Chef zeigt auch keine fairness ihr gegenüber, obwohl er weiss, dass es um einen Job geht. Dies wird er nur machen, weil sie nach der Ausbildung nicht bleiben möchte. Fairness muss von beiden seiten kommen und sollte in einem Arbeitsverhältniss nicht einseitig sein. Aber wenn es um den Job geht, um mein Gehalt das ich brauche um später Rechnungen zu bezahlen und der Chef das nicht einsieht, dann Tschüss. Sonst muss doch nur wieder der Staat für denjenigen aufkommen, der dann keinen Job hat. Ist nur meine Meinung.
Der letzte Abschnitt war überflüssig. Wer macht sowas?
Krank machen scheidet aus, 1. mach ich sowas nicht, 2. wäre es jetzt mit Ankündigung, 3. wohne ich über der Firma und wenn mein Auto nicht hier steht wenn ich "krank" bin muss Chef noch nicht mal "1 und 1 zusammen rechnen können"...
Das ist klar. Und auf den Chef intensiv einreden? Geht ja um die Zukunft...
Re: Pflichten eines Arbeitgebers - Freistellung für Vorstellungsgespräch?
Verfasst: Mi 20. Dez 2006, 11:57
von player83
Sorry Doppelpost. Hab mich verklickt und kann gelöscht werden. Danke